410 tickende Zeitbomben: Was man bei Gefährdern in Deutschland tun kann
StartseitePolitikStand: 28.07.2026, 18:42 UhrKommentareUns auf Google folgenGefährder könnten mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, schlägt Innenminister Dobrindt vor. (Symbolbild) © Julian Strat...
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Stand: 28.07.2026, 18:42 Uhr
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Der mutmaßliche Berliner Attentäter war polizeibekannt, galt als „Hochrisikoperson“ und Gefährder. Er gehörte damit zu einer kleinen, aber besonders gefährlichen Gruppe. Was können die Behörden tun?
München – Die Polizei kannte ihn seit Langem, an seiner Gefährlichkeit bestand kein Zweifel, trotzdem war Abdul Ballout, der den Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin verübte, auf freiem Fuß. Politiker fordern nun einen härteren Umgang mit Gefährdern. Was heute möglich ist – und wo Hürden liegen.
Söder: Grüne sollen Klage gegen PAG stoppen
Markus Söder (CSU) fordert die Grünen auf, ihre Klage in Karlsruhe gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG) zurückzuziehen. „Und zwar sofort“, sagte der Ministerpräsident. Es müsse möglich bleiben, Gefährder rechtzeitig in Gewahrsam zu nehmen. Das PAG erlaubt es der bayerischen Polizei, Bürger nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivhaft zu nehmen, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. Das ist umstritten, Karlsruhe prüft. Söder kritisierte den milden Umgang eines Berliner Gerichts mit dem Attentäter zudem als „krasse Fehlentscheidung“.
Was ist ein Gefährder? Der Begriff stammt aus der Polizeipraxis. Gemeint sind Personen, denen die Ermittler zutrauen, „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ zu begehen, etwa Terroranschläge. Es geht im Grunde um eine Prognose. Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheiden das BKA und die Landeskriminalämter im Einzelfall auf Basis von Informationen, die sie etwa von Nachrichtendiensten erhalten. Gerichte sind nicht involviert. Die Personen sind meist schon lange polizeibekannt. Abdul Ballout etwa, weil er sich mehrfach dem IS anschließen wollte.
Wie viele Gefährder gibt es? Das BKA stuft aktuell 410 Personen als religiös motivierte Gefährder ein. 155 davon sollen sich laut „tagesschau.de“ im Ausland aufhalten, 100 sitzen in Haft. Die übrigen 155 sind demnach hierzulande auf freiem Fuß. Insgesamt sinkt die Zahl: 2018 führte das BKA noch 750 Personen auf. Aktuell kommen noch 65 rechts- und 17 linksextremistische Gefährder hinzu. Bayerns Verfassungsschützer haben derzeit 29 Personen auf dem Schirm, 23 davon sitzen im Gefängnis oder im Ausland. Die islamistische Szene ist selbstverständlich viel größer: Deutschlandweit zählen 30.000 Personen dazu, davon sind 9100 bereit, Gewalt anzuwenden oder sie zu unterstützen.
Was kann die Polizei tun? Sie hat verschiedene Möglichkeiten, teils sind aber richterliche Beschlüsse nötig. Wird eine Person als Gefährder identifiziert, hilft das BKA-Analysetool RADAR-iTE dabei, abzuschätzen, wie groß die Terrorgefahr ist. Dann entscheiden die Behörden, wie sie vorgehen. Zu den niederschwelligsten Maßnahmen zählt die Gefährderansprache, bei der Beamte die Zielperson direkt mit dem Verdacht konfrontieren. Auch eine kurzfristige Observation ist möglich. Dauert sie länger, braucht es einen richterlichen Beschluss. Der Berliner Angreifer soll zeitweise 24 Stunden am Tag beobachtet worden sein. Das genannte Analysetool stufte ihn laut WDR, NDR und SZ als „Hochrisikoperson“ ein.
Mit Richter-Beschluss ist noch deutlich mehr möglich: die Überwachung der gesamten Kommunikation, das Verwanzen oder Durchsuchen der Gefährder-Wohnung. Teils hat die Polizei in den Ländern unterschiedliche Möglichkeiten. Im Frankfurter Bahnhofsviertel etwa gibt es seit 2024 eine KI-gestützte Echtzeit-Gesichtserkennung, die – mit richterlichem Beschluss – nach Personen suchen darf. In Bayern erlaubt das viel diskutierte Polizeiaufgabengesetz Präventivhaft (siehe Kasten), um Straftaten zu verhindern. Ist „Gefahr im Verzug“, kann die Polizei eigenständig handeln, eine nachträgliche richterliche Bestätigung ist aber zwingend. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Möglichkeit ausweiten. „Eine Präventivhaft für Gefährder ist aus meiner Sicht zwingend notwendig“, sagte er am Montag.
Und die Fußfessel? Ihr Einsatz zur Gefährder-Überwachung wird ebenfalls debattiert. Neu ist das nicht. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit schon seit 2017, auch hier muss ein Richter zustimmen. Nun geht es offenbar um eine Ausweitung. Über das Thema müsse man „kurzfristig reden“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann im Deutschlandfunk. Dobrindt forderte, die Fußfessel müsse zum „Standard gegenüber Gefährdern“ werden. Auch aus der SPD gibt es positive Signale.