„Alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können“ – verschärfte Waffenkontrollen an Bayerns Bahnhöfen

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„Alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können“ – verschärfte Waffenkontrollen an Bayerns Bahnhöfen

Stand: 26.07.2026, 18:10 Uhr

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Von Freitag bis Sonntag gilt an sechs Bahnhöfen in Bayern ein Waffenverbot. Verboten sind unter anderem Messer, Pfefferspray und Scheren.

München – An sechs großen Bahnhöfen in Bayern gelten ab dem Wochenende erneut verschärfte Sicherheitsvorschriften. Die Bundespolizei untersagt dort von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr, das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in München, München Ost, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.

Schild Schriftzug Waffenverbotszone Verbotszone für Waffen waffen verboten.

An sechs bayerischen Bahnhöfen gilt am Wochenende erneut Waffenverbot. (Symbolbild) © IMAGO/Maximilian Koch

Waffen aller Art sind verboten

Während des Geltungszeitraums werden die Bahnhöfe verstärkt kontrolliert. Nach Angaben der Bundespolizei umfasst das Verbot unter anderem Schuss- und Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Auch Messer aller Art dürfen nicht mitgeführt werden. Weiterhin sind Gegenstände wie Pfefferspray, Scheren, Brecheisen oder Schlagringe untersagt.

Grundsätzlich gilt das Verbot für alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können“, erklärt die Bundespolizei. Die Regelung gilt für sämtliche Bereiche der betroffenen Bahnhöfe. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund ein Gegenstand mitgeführt wird. Selbst ein Taschenmesser für den privaten Gebrauch fällt unter das Verbot.

Kein Verbot für beruflich benötigte Waffen bei triftigem Grund

Ausgenommen sind unter anderem Polizeibeamte, Feuerwehrkräfte, Sicherheitsmitarbeiter sowie Beschäftigte in gastronomischen Betrieben, die gefährliche Gegenstände für ihre Arbeit benötigen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit der Sicherstellung der Gegenstände, einem möglichen Zwangsgeld sowie Platzverweisen oder einem Bahnhofsverbot rechnen.

Nach Angaben der Bundespolizei dient die Maßnahme der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr. Die Auswahl der Bahnhöfe orientiere sich an regionalen Gegebenheiten und stehe nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Anlass oder der Ferienzeit.