Arbeitslose haben 51-mal ein Arbeitsangebot des Jobcenters verweigert
StartseiteLokalesLandkreis DiepholzDiepholzStand: 21.07.2026, 18:08 UhrKommentareUns auf Google folgenKennt die Zahlen: Jobcenter-Geschäftsführer Harald Glüsing. © Gregor HühneZwischen Februar 2025 und Januar 2...
- 4 min read
Stand: 21.07.2026, 18:08 Uhr
Kommentare

Zwischen Februar 2025 und Januar 2026 haben sich 51 Bürgergeld-Empfänger geweigert, ein Arbeitsangebot anzunehmen. Warum sie die Jobs ablehnten, teilten sie dem Jobcenter jedoch nicht mit.
Landkreis Diepholz – Das Bürgergeld, früher Hartz 4 und seit 1. Juli Grundsicherung genannt, soll ein Existenzminimum in einer Notlage sichern. Für einige wenige ist es jedoch eine Einladung zum Nichtstun. Wie viele Personen das sind, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Wie die belastbaren Zahlen aussehen, weiß Harald Glüsing, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Diepholz.
Eine Größe, an der dies oft beurteilt wird, ist die Sanktionsquote, also der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, bei denen mindestens eine Leistungsminderung vorliegt. Diese liegt bundesweit bei 0,9 Prozent, in Niedersachsen bei 0,8 Prozent und im Jobcenter Diepholz nur bei 0,7 Prozent. Historisch turbulente Zeiten liegen hinter dem Instrument der Sanktionen: 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine 100-Prozent-Kürzung der Sozialhilfe auch bei Verweigerung von Arbeit und Mitwirkungspflichten nicht zulässig sei und Kürzungen höchstens 30 Prozent der Leistung betragen dürften. 2022 setzte die Rot-Grün-Gelbe Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) sogar grundsätzlich alle Sanktionen, auch für Arbeitsverweigerer, für ein Jahr lang aus, wodurch die Sanktionszahlen nahezu auf null zurückgingen. Zwar steigen sie seitdem laut Glüsing wieder leicht an, bewegen sich aber weiterhin deutlich unter dem Niveau von vor der BVerfG-Entscheidung.
Eine hohe Sanktionsquote könne laut Glüsing andeuten, dass gesetzliche Pflichten konsequent eingefordert werden. Sie könne aber ebenso darauf hindeuten, dass nicht auf Augenhöhe bearbeitet werde oder wenig Rücksicht auf die individuelle Situation der Arbeitslosen genommen werde, sodass die Vermittlung in Arbeit nicht lange halte, gibt er zu bedenken. Umgekehrt bedeute eine niedrige Sanktionsquote nicht automatisch, dass ein Jobcenter zu nachgiebig sei. „Wenn Beratung und Vermittlung auf Augenhöhe gelingen und tragfähige Lösungen gemeinsam entwickelt werden, entstehen viele Konflikte und damit auch Sanktionen gar nicht erst“, sagt Glüsing. Ziel sei nicht, möglichst viele Sanktionen auszusprechen, sondern möglichst viele Menschen dauerhaft und erfolgreich in Arbeit zu integrieren.
Der häufigste Grund für Sanktionen sind Meldeversäumnisse. Im Jobcenter Diepholz entfallen rund 81,6 Prozent aller Sanktionen darauf, dass vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden (Niedersachsen 87 Prozent). Sanktionen wegen der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, machen im Landkreis neun Prozent aller Fälle aus. 51-mal hatten sich Personen zwischen Februar 2025 und Januar 2026 geweigert, ein Arbeitsangebot anzunehmen. Aus welchen Gründen dies geschah, hätten die Sozialleistungsempfänger auf Nachfrage an das Jobcenter nicht mitgeteilt.
Die Terminversäumnisse sind laut Glüsing ein ärgerliches Problem für das Jobcenter. Vermittlungsfachkräfte bereiten Gespräche vor, planen Fördermaßnahmen und reservieren Zeit. Erscheinen Arbeitslose nicht zum Termin, geht diese Zeit verloren. Gleichzeitig betont der Jobcenter-Chef, dass berechtigte Gründe – etwa Krankheit, ein Vorstellungsgespräch oder familiäre Notfälle – selbstverständlich berücksichtigt werden.
Bürgergeld heißt nun Grundsicherung: Schärfere Regeln seit dem 1. Juli
Seit Juli gelten laut Glüsing im Rahmen der neuen Grundsicherung verschärfte Regeln. Für Pflichtverletzungen ist grundsätzlich eine Sanktion von 30 Prozent vorgesehen. Zudem können bei der Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen vollständig entfallen. Neu ist außerdem die sogenannte Fiktion der Nichterreichbarkeit: Wer drei aufeinanderfolgende Termine unentschuldigt versäumt, kann als nicht erreichbar gelten, erklärt Glüsing. In diesem Fall werden Leistungen nicht als Sanktion gekürzt, sondern eingestellt, weil angenommen wird, dass die Person dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Die Praxis und spätere Gerichtsentscheidungen müssten zeigen, wie diese Regelungen tatsächlich angewendet werden können.
Leistungsbetrug und Schwarzarbeit sind ebenfalls ein Thema. Nicht gemeldete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden durch automatisierte Datenabgleiche regelmäßig erkannt. Anders verhält es sich bei Schwarzarbeit, die nur durch Zollkontrollen, konkrete Hinweise oder intensive Prüfungen auffällt. Hinweise aus der Bevölkerung auf möglichen Leistungsmissbrauch – sowohl anonyme als auch namentliche – werden vom Jobcenter grundsätzlich ernst genommen, geprüft und vertraulich behandelt.
Glüsing betont, dass die Arbeit eines Jobcenters nicht mit starren Maßstäben bewertet werden könne. Sanktionen seien dabei lediglich ein Instrument innerhalb eines komplexen Systems. Da Menschen mit unterschiedlichen Lebenslagen, Problemen und Motivationen betreut werden, gebe es keine einfachen oder pauschalen Lösungen. Ob die neuen Regeln zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt oder zu weniger Terminversäumnissen führen, werde sich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen.