Mann postet DHL-Fail-Foto, aber steckt selbst Kritik ein: „Bitte bestell niemals wieder was“

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Mann postet DHL-Fail-Foto, aber steckt selbst Kritik ein: „Bitte bestell niemals wieder was“

„Bitte bestell niemals wieder was“: Mann ärgert sich über DHL-Boten und wird scharf kritisiert

Stand: 11.07.2026, 20:06 Uhr

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Ein Social-Media-Beitrag über einen stehenden Lieferwagen entfacht einen Streit, bei dem sich sogar eine Postmitarbeiterin zu Wort meldet.

Wien – Ärger mit DHL: Der Lieferdienst blockierte einen ganzen Straßenzug. Am 23. Juni 2026 richtete ein Beobachter mit einem Foto auf Threads eine Beschwerde darüber direkt an DHL Express. Er kritisierte, dass die Fahrer nicht einfach die Straße blockieren dürften, wenn ihr bevorzugter Parkplatz belegt sei – zumal es alternative Parkmöglichkeiten gegeben hätte. „Das ist extrem rücksichtslos“, kommentierte er über den Lieferwagen mit Wiener Kennzeichen.

Ein DHL-Lieferfahrzeug sorgte für Ärger.

Ein DHL-Lieferfahrzeug sorgte für Ärger. © Threads/ojour

Die Reaktionen auf den DHL-Ärger ließen nicht lange auf sich warten. Eine Kommentatorin reagierte scharf: „Bitte bestell niemals wieder was. Wer keine Empathie mit Paketzustellern hat und das noch öffentlich schreibt, dem ist echt nicht mehr zu helfen.“ Ein weiterer Nutzer zeigte ebenfalls wenig Verständnis für den Ärger des Beschwerdeführers: Wer etwas nach Hause bestelle, solle geduldig sein und die Zusteller nicht belästigen.

DHL meldet sich zu Wort: Paketdienst kündigt Schulungen an

Einige Nutzer nahmen jedoch den Beschwerdeführer in Schutz. Ein Kommentator zweifelte daran, dass der Fahrer wirklich außer Sichtweite war, und verwies auf die leuchtenden Bremslichter des Fahrzeugs. Ein anderer Nutzer kritisierte die Zusteller dafür, freie Parkplätze zu ignorieren und stattdessen enge Hauptstraßen zu blockieren: „Ihr seid egoistisch, lebt nur in eurer eigenen Welt.“ Ein weiterer Kommentator verteidigte die Fahrer und betonte, dass es sich um einen anstrengenden Job mit vielen Anfeindungen handele.

Der offizielle DHL-Kundendienst meldete sich ebenfalls zu Wort, jedoch mit einer wenig beruhigenden Antwort. Man kündigte Schulungen an, bat jedoch gleichzeitig um Verständnis dafür, dass der Wagen stehenbleiben müsse. Der ursprüngliche Poster akzeptierte dies nicht: Zusteller seien keine Eigentümer öffentlicher Straßen, und es gehe nicht nur um eine Minute Wartezeit, sondern um die Blockade eines gesamten Straßenzugs, die sogar andere Zusteller aufhielt.

Die Frage, was DHL-Fahrzeuge tatsächlich dürfen, bleibt umstritten. Ein Zusteller behauptete gegenüber dem Weserreport : „Wir dürfen das.“ Doch DHL-Postsprecherin Maike Wintjen widersprach deutlich: „Nein, natürlich dürfen die das nicht.“ Das Gesetz unterstützt ihre Aussage. § 35 Abs. 7a StVO, zuletzt geändert im Juli 2024, gewährt Fahrzeugen von Post-Universaldienstleistern wie DHL zwar einige Ausnahmen, etwa das Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten und das kurzfristige Halten in zweiter Reihe. Diese Ausnahmen gelten jedoch ausdrücklich nur für die Leerung von Briefkästen und die Abholung von Briefen aus Filialen, nicht für die allgemeine Paketzustellung. Wer dabei den Verkehr erheblich behindert, kann sich nicht auf Sonderrechte berufen.

Diese Regelung gilt laut jusline.at auch in Österreich, dem Herkunftsland des Fotos des Threads-Nutzers: Die österreichische StVO 1960 § 24 kennt keine Sonderrechte für Paketzusteller. Ein DHL-Paketstatus verwirrte jüngst indes einen Empfänger komplett. (Quellen: Threads; Weserreport; gesetze-im-internet.de, jusline.at) (cgsc)