Bundestagsbeschluss: „Gesundheitspolitischer Fehler“ – Saar-Psychotherapeutenkammer kritisiert GKV-Spargesetz

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Auch bei der Vergütung von Psychotherapeuten soll es Kürzungen geben. Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes befürchtet eine Verschärfung der Versorgungslagen. Auch die Landtagsfraktionen zeigen sich besorgt.

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Bundestagsbeschluss: „Gesundheitspolitischer Fehler“ – Saar-Psychotherapeutenkammer kritisiert GKV-Spargesetz

Bundestagsbeschluss „Gesundheitspolitischer Fehler“ – Saar-Psychotherapeutenkammer kritisiert GKV-Spargesetz

Saarbrücken · Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Auch bei der Vergütung von Psychotherapeuten soll es Kürzungen geben. Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes befürchtet eine Verschärfung der Versorgungslagen. Auch die Landtagsfraktionen zeigen sich besorgt.

12.07.2026 , 20:00 Uhr

Für Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens (CDU) GKV-Spargesetz gab es viel Kritik. Trotzdem stimmte der Bundestag dafür. Psychotherapeuten – und auch ihre Patienten – dürften es dadurch künftig schwerer haben.

Für Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens (CDU) GKV-Spargesetz gab es viel Kritik. Trotzdem stimmte der Bundestag dafür. Psychotherapeuten – und auch ihre Patienten – dürften es dadurch künftig schwerer haben.

Foto: Michael Kappeler/dpa/Michael Kappeler

Das Sparpaket der Bundesregierung für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist beschlossen. Am Freitag hat der Bundestag für das hoch umstrittene Gesetz gestimmt. Die darin verankerten Ausgabenbremsen und Umstrukturierungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen, denen für das kommende Jahr ein Defizit von 19 Milliarden Euro drohte, in zweistelliger Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern. Das Paket sieht dabei Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor, aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Stefanie Maurer, Vorsitzende der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, bezeichnet das Gesetz in seiner jetzigen Form als „gesundheitspolitischen Fehler“.

Denn auch bei der Psychotherapie soll gespart werden. Konkret soll die sogenannte Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen wegfallen. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus hat bisher dafür gesorgt, dass psychotherapeutische Honorare ein Mindestniveau nicht unterschreiten. Wegen ihrer besonderen Zeitgebundenheit lässt sich Psychotherapie nämlich nicht wie andere Gesundheitsleistungen honorieren.

Psychotherapeutenkammer des Saarlandes: Vorsitzende übt schwere Kritik an GKV-Spargesetz

Genau das sieht das GKV-Spargesetz jetzt allerdings vor: Psychotherapeutische Leistungen würden somit künftig wieder innerhalb der „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“ honoriert, erklärt Maurer. Das heißt, die Höhe der Vergütung orientiert sich an der alters- und krankheitsbedingten Struktur der Versicherten (Morbidität) in einer Region, nicht am tatsächlichen Leistungsumfang. Maurer: „Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten – und diese kann man nicht verkürzen oder wirtschaftlich ausgleichen.“ Man könne nicht doppelt so viele Patientinnen und Patienten behandeln oder zusätzliche technische Leistungen abrechnen. Ohne den Schutz der Angemessenheitsprüfung und bei gleichzeitigem wirtschaftlichem Druck bestehe die Gefahr, „dass Praxen ihr Leistungsangebot einschränken müssen“, warnt Maurer. Die Folgen bekämen am Ende die Patienten zu spüren – durch längere Wartezeiten und eine schwierigere Versorgung.

Nach massiver Kritik wurden vor der Abstimmung noch einzelne Punkte die Psychotherapie betreffend im Gesetzesentwurf geändert: So sollen begonnene Behandlungen über den Jahreswechsel 2026/27 hinaus abgesichert sein, für Leistungen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie bei Schwerkranken und dringlichen Fällen soll die budgetfreie Vergütung weiterhin gelten. „Das begrüßen wir natürlich“, sagt Maurer, „aber das reicht nicht aus“.

Maurer: Gesetz ist „strukturelle Verschlechterung für die psychotherapeutische Versorgung“

Der entscheidende Fehler bleibe bestehen: Die Politik behandele Psychotherapie künftig weitgehend wie andere medizinische Leistungen. „Dabei unterscheidet sich Psychotherapie grundlegend von vielen anderen Fachgebieten. Sie ist vollständig zeitgebunden und lebt von der persönlichen therapeutischen Arbeit“, betont Maurer. Daher fordere die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, dass die besondere Stellung der Psychotherapie im Vergütungssystem wieder ausdrücklich gesetzlich abgesichert wird. „Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht davon abhängen, ob sich Praxen die Behandlung wirtschaftlich noch leisten können“, sagt Maurer.

Dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die bereits im März beschlossene und seit April geltende Honorarkürzung von 4,5 Prozent für Psychotherapeuten ausgesetzt habe, zeige, „dass unsere Bedenken keineswegs unbegründet sind“, betont Maurer. Und ergänzt: „Umso unverständlicher ist es aus unserer Sicht, dass gleichzeitig weitere strukturelle Verschlechterungen für die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich beschlossen wurden.“

Das sagen die Saar-Landtagsfraktionen zum Gesetz

Auch Florian Schäfer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Saar-Landtag, steht der Reform kritisch gegenüber: „Natürlich braucht die gesetzliche Krankenversicherung stabile Finanzen. Aber gute Gesundheitspolitik spart nicht dort, wo verspätete Hilfe menschlich besonders teuer wird. Wer psychische Erkrankungen später behandelt, spart nicht. Er verschiebt Leid und Kosten in die Zukunft.“ Stattdessen brauche es „eine Bedarfsplanung, die die Wirklichkeit abbildet, und Rahmenbedingungen, die Praxen stärken statt schwächen“. Psychische Gesundheit gehöre „in die Mitte der Gesundheitsversorgung“.

Auch von Alwin Theobald, gesundheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, heißt es: „Psychotherapie ist keine Luxusleistung, sondern ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Wer psychisch erkrankt ist, braucht rechtzeitig Hilfe.“ Vor diesem Hintergrund müsse man sehr genau hinschauen, welche negativen Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Therapieangebote, Wartezeiten und Versorgungssicherheit haben könnten. Von der AfD-Landtagsfraktion lag bis Redaktionsschluss kein Statement vor. (sas)

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