Bundesstaatsanwaltschaft: Grüne verweigern Zustimmung
Der Regierungsentwurf für die lange geforderte Bundesstaatsanwaltschaft trifft nicht nur auf scharfe Kritik von Fachleuten, sondern auch von den Grünen. Sie wollen ohne Überarbeitung nicht mitstimmen, sagte Justizsprecherin Alma Zadic am Freitag. Statt eines tonangebenden Ministers gebe es, geht der Entwurf durch, nun „drei Miniminister“, so Zadic. Die Koalition ist für die nötige Verfassungsmehrheit auf die grünen Stimmen angewiesen.
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Bundesstaatsanwaltschaft
Der Regierungsentwurf für die lange geforderte Bundesstaatsanwaltschaft trifft nicht nur auf scharfe Kritik von Fachleuten, sondern auch von den Grünen. Sie wollen ohne Überarbeitung nicht mitstimmen, sagte Justizsprecherin Alma Zadic am Freitag. Statt eines tonangebenden Ministers gebe es, geht der Entwurf durch, nun „drei Miniminister“, so Zadic. Die Koalition ist für die nötige Verfassungsmehrheit auf die grünen Stimmen angewiesen.
Online seit heute, 13.25 Uhr
Seit Jahren wurde eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft gefordert, unter anderem von der EU-Kommission. Kürzlich verkündete die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nach zähen Verhandlungen eine Einigung.
Seither gab es Lob, aber auch viel harsche Kritik. Am Freitag sagte Zadic in einer Pressekonferenz in Wien, die Grünen würden dem Entwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht zustimmen. In ihrer Zeit als Justizministerin habe sie bereits von Fachleuten, der Gerichtsbarkeit und dem Verfassungsdienst ein Modell erarbeiten lassen, das der Verfassungsjurist Heinz Mayer in einen Gesetzestext gegossen habe.
Dieser Entwurf habe den Namen „unabhängig“ verdient, doch die Bundesregierung habe ihn „in den Papierkorb geworfen“ und ein neues Gesetz erarbeitet, für das SPÖ und NEOS all ihre Prinzipien aufgegeben hätten, sagte Zadic. Der aktuelle Entwurf sei verantwortungslos und „eine reine Provokation“.
Abstimmungsverhalten nicht geheim
Hauptpunkt des Entwurfs ist die Einführung eines kollegialen Dreiergremiums, das künftig den Justizminister bzw. die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette ablösen soll. Diese Dreierspitze soll für sechs Jahre bestellt werden, der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln. Eine zehnköpfige Auswahlkommission soll die drei Personen dem Nationalrat vorschlagen, der zustimmen muss.
„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesstaatsanwaltschaft zu überprüfen, diese über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen“, heißt es in der geplanten Änderung des Bundesverfassungsgesetzes. Außerdem soll das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesstaatsanwälte gegenüber dem Nationalrat nicht der Geheimhaltung unterliegen.
Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Angestellte oder sonstige Funktionäre einer politischen Partei sind qua ihre Funktion vom Dienst als Bundesstaatsanwalt ausgeschlossen.
Zadic: „Kann nur zu politischen Absprachen führen“
Zadic zählte einige Kritikpunkte auf – „alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen“. So seien in der Auswahlkommission für das Gremium nur zwei Mitglieder aus dem aktiven Stand der Staatsanwaltschaften. Fünf der zehn Mitglieder der Auswahlkommission kämen überhaupt nicht aus der ordentlichen Justiz, darunter könnten sich auch Interessenvertreter von Rechtsanwälten und Notaren befinden.
Für die Bestellung im Nationalrat brauche es nur eine einfache Mehrheit, das Parlament könne vorgeschlagene Personen so lange zurückschicken, bis jemand komme, der passender erscheint. „Das kann nur zu politischen Absprachen führen“, sagte Zadic. Zudem kritisierte sie die Amtsdauer von sechs Jahren. So könne jede Regierung in jeder Legislaturperiode ihre Vertreter an der Spitze der Weisungskette aussuchen. Auch die Offenlegung des Stimmverhaltens der drei Bundesstaatsanwälte gegenüber dem Parlament sei abzulehnen.
„Trojanisches Pferd“ der Politik
Schon zuvor hatte es von mehreren Seiten Kritik am Regierungsentwurf gegeben. Sowohl die Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen als auch der Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Georg Kodek, meldeten ernste Bedenken an. Es sei zwar gut, „dass sich was tut“, man müsse aber aufpassen, nicht „einen Schritt nach vorne und drei zurück“ zu machen, sagte der Korruptionsexperte Martin Kreutner.
Unterstützung erhielt Zadic am Freitag vom Mitinitiator des von rund 307.000 Menschen unterzeichneten Volksbegehrens für Rechtsstaatlichkeit und Antikorruption, Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath. „Eine Bundesstaatsanwaltschaft als ‚Trojanisches Pferd‘ der Parteipolitik zur Steuerung der Justiz ist gänzlich inakzeptabel“, sagte er der APA. Die Koalition solle auf die Pausentaste drücken und einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Schärfste Kritikerin Generalprokuratur
Die schärfste Kritik kam von der Generalprokuratur, die in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen soll. Sie ortete „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“. Unter anderem werde die „Anscheinsproblematik“ durch eine – „jedenfalls dem Anschein nach – parteipolitische Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt“, hieß es.
Gleich mehrfach ortete die Generalprokuratur Systemwidrigkeiten, angefangen von der Besetzung der Auswahlkommission über die kurze Befristung der Amtsdauer bis zu einer doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof. Generell hinterfragte die Generalprokuratur zudem das weitgehende Interpellationsrecht der Parlamentsabgeordneten.
Zadic gegen Entwurf für Bundesstaatsanwalt
Die Grünen lehnen den Entwurf zur neuen Bundestaatsanwaltschaft ab. Ex-Justizministerin Alma Zadic kritisierte politische Einflussmöglichkeiten bei Auswahlkommission und Amtszeit.
Lob von Transparency
Lob kam hingegen von Transparency International. Die geplante Reform markiere einen „historischen Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat“. Die geplante Verlagerung der Weisungsspitze weg vom Justizministerium „hin zu einer unabhängigen Behörde ist ein essenzieller Schritt, um bereits den Anschein parteipolitischer Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu beseitigen“, so die NGO.
Trotz einiger Kritikpunkte sah auch Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, grundsätzlich einen „Schritt in die richtige Richtung“. Und im EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 wurden Österreich kürzlich Fortschritte attestiert: Der vorgelegte Gesetzesentwurf habe das Ziel, die Staatsanwaltschaft aus ihrer hierarchischen Unterstellung unter das Justizministerium zu lösen, so die EU-Kommission.
Begutachtung bis Ende August
Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs geht bis Ende August. Bis dahin können direkt Betroffene, Experten und Expertinnen sowie Privatpersonen Stellungnahmen abgeben. Die FPÖ, die ebenfalls für eine Zweidrittelmehrheit sorgen könnte, zeigte sich bisher ablehnend.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sagte, man werde „alle Stimmen hören“ und entsprechend berücksichtigen. „Es kann sich noch alles Mögliche tun“, so Sporrer. „Nach dem Ende der bewusst lang gewählten Begutachtungsfrist werden wir offen und konstruktiv mit den Oppositionsparteien über ihre Vorstellungen verhandeln, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen“, sagte sie am Freitag.
Auch NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke stellte sich gegen die grüne Kritik. Die Spitze der Staatsanwaltschaften werde „endlich weisungsfrei und unabhängig“, so Wotschke. „Fakt ist, diese Koalition hat das geschafft, woran die letzten Regierungen gescheitert sind.“