Gute Nachrichten: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25% für Mieter

Publiziert1. September 2026, 08:03MietzinsenGut für Mieter: Referenzzinssatz bleibt historisch tief – vorerstDer hypothekarische Referenzzinssatz verharrt auf seinem Tiefststand von 1,25 Prozent. Bestehende Mie...

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Gute Nachrichten: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25% für Mieter

Publiziert1. September 2026, 08:03

MietzinsenGut für Mieter: Referenzzinssatz bleibt historisch tief – vorerst

Der hypothekarische Referenzzinssatz verharrt auf seinem Tiefststand von 1,25 Prozent. Bestehende Mietverhältnisse sind vorerst vor Erhöhungen geschützt.

Fabian Pöschl

Darum gehts

  • Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auf seinem Tiefststand von 1,25 Prozent, der seit September 2025 gilt.
  • Das bedeutet, dass bestehende Mietzinsen vorerst nicht steigen.
  • Die UBS erwartet für Ende 2027 einen Anstieg auf 1,5 Prozent – dann dürften viele Mieten wieder steigen.

Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt weiterhin auf seinem Tiefststand von 1,25 Prozent, der seit September 2025 gilt. Das gab das Bundesamt für Wohnen am Dienstagmorgen bekannt. Das bedeutet, dass auch die bestehenden Mietzinsen nicht steigen dürften.

Wer aber eine neue Mietwohnung sucht, muss mit deutlich höheren Mieten rechnen. Die Angebotsmieten für neu ausgeschriebene Wohnungen liegen gemäss der UBS rund 15 Prozent über dem Niveau von vor fünf Jahren.

Das ist der Referenzzinssatz

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) berechnet den durchschnittlichen Zinssatz für alle in der Schweiz ausgegebenen Hypotheken – also denjenigen Preis, den Hausbesitzer durchschnittlich für Kredite für ihre Immobilie bezahlen müssen.

So funktioniert der Referenzzinssatz.youtube.com/Bundesamt für Wohnen

Steigt der durchschnittliche Hypothekarzins, steigt auch der Referenzzinssatz – und umgekehrt. Im Falle einer Steigerung dürfen Vermieter diese auf ihre Mieter abwälzen und den Mietpreis erhöhen. Sinkt der Referenzzinssatz, können Mieter eine Senkung beim Vermieter beantragen.

Von diesen Regeln ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mietzinsen sowie Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Bei geförderten Wohnungen gilt häufig auch eine besondere Regelung. Ausserdem kann auch die Inflation einen Einfluss auf die Mietzinsgestaltung haben.

2027 wird es teurer

Am 1. Dezember gibt der Bund wieder den aktuellen Stand des Referenzzinssatzes bekannt. Die UBS rechnet damit, dass der Referenzzins in den kommenden Quartalen auf dem aktuellen Tiefststand bleibt. Für Ende 2027 erwartet die Grossbank aber einen Anstieg auf 1,5 Prozent. Dann dürften auch die meisten Mietzinsen wieder steigen.

Die UBS geht in ihrer Prognose von einer anhaltenden Belebung der Schweizer Konjunktur bei weiterhin geringem Inflationsdruck aus. Sollte der Iran-Krieg aber eskalieren und ein erneuter Anstieg der Energiepreise die Inflationserwartungen erhöhen, könnten auch in der Schweiz Zinserhöhungen früher wieder in den Fokus rücken. In diesem Szenario könnte der Referenzzinssatz bereits ab Mitte 2027 auf 1,5 Prozent steigen.

Wie beurteilst du den tiefen Referenzzinssatz für deine Miete?

Das ist klar gut, weil meine Miete damit eher stabil bleibt.

Das hilft vor allem bestehenden Mietverhältnissen, für Neumieten bringt es wenig.

Ich finde es nur teilweise gut, weil die Mieten trotzdem insgesamt hoch bleiben.

Für mich ändert sich dadurch kaum etwas.

Ich weiss nicht, was das für meine Miete konkret bedeutet.

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Fabian Pöschl

Fabian Pöschl (fpo) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er ist Verantwortlicher Wirtschaftsnews im Ressort Wirtschaft

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