31'000 Unternehmen betroffen: Hacker greifen Liechtensteins Datenbank an

Hacker verschaffen sich in Liechtenstein Zugang zu einem streng gehüteten Verzeichnis des Amts für JustizUnbekannte haben im Fürstentum eine Datenbank des Amts für Justiz gehackt und geheime Daten gestohlen. Be...

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31'000 Unternehmen betroffen: Hacker greifen Liechtensteins Datenbank an

Hacker verschaffen sich in Liechtenstein Zugang zu einem streng gehüteten Verzeichnis des Amts für Justiz

Unbekannte haben im Fürstentum eine Datenbank des Amts für Justiz gehackt und geheime Daten gestohlen. Betroffen sind Stiftungen, Trusts und Treuhandgesellschaften.

Günther Meier, Vaduz 

03.08.2026, 19.16 Uhr

3 Leseminuten


Noch kann sie nichts über die Täterschaft sagen: Liechtensteins Regierungschefin Brigitte Haas.

Noch kann sie nichts über die Täterschaft sagen: Liechtensteins Regierungschefin Brigitte Haas.

Gian Ehrenzeller / Keystone

Für den Finanz- und Stiftungsplatz Liechtenstein ist es ein Albtraum. Eine noch unbekannte Täterschaft hat sich beim Amt für Justiz illegal Zugang zu einem streng gehüteten Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen von Unternehmen verschafft und Datenkopien abgegriffen. Betroffen sind rund 31 000 Rechtsträger.

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Liechtensteins Regierungschefin Brigitte Haas hielt bereits am Sonntagabend eine erste Pressekonferenz ab und setzte einen Krisenstab ein. Der Angriff trifft das Land hart. In dem Verzeichnis sind persönliche Daten über Personen abgespeichert, die als wirtschaftlich Berechtigte von Stiftungen, Trusts, Treuhandgesellschaften und anderen Unternehmen eingetragen sind. Experten gehen davon aus, dass die Täterschaft weniger Interesse an den inländischen Gewerbebetrieben hatte als an den Daten über Gründer und Begünstigte ausländisch beherrschter Gesellschaften.

Keine Informationen über Täterschaft

Die Regierungschefin Haas und Justizminister Emanuel Schädler konnten seit Sonntag noch keine Informationen über die Täterschaft und allfällige Versuche von Geldforderungen oder Kaufangebote im Darknet machen. Offenbar gibt es noch keine Hinweise darauf, dass Daten im System verändert oder gelöscht worden sind. Auch der von der Regierung gebildete Krisenstab konnte am Montag keine weiteren Angaben machen. Er hat die Aufgabe, die betroffenen Personen über den digitalen Angriff auf die Personendaten zu informieren, den Vorfall so rasch wie möglich aufzuklären und Gegenmassnahmen einzuleiten.

Laut der Regierungschefin sind gleich nach Bekanntwerden des Hackerangriffs die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Daten vorgenommen und das betroffene System vom Netz genommen worden. Offenbar war der Angriff gezielt. Erkenntnisse aus der forensischen Analyse hätten ergeben, dass der Hackerangriff nur diesem einen Verzeichnis gegolten habe. Andere Systeme seien nicht betroffen, sie seien aber als Vorsichtsmassnahme vorübergehend vom Netz genommen worden.

Ermittlungen über den Tathergang laufen auf Hochtouren. Das Amt für Informatik treibt laut Haas mit externen Partnern die Analysen voran. Die Strafverfolgungsbehörden sind bereits aktiv geworden.

Verzeichnis der heikelsten Daten

Das gehackte Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen war im Jahr 2021 angelegt worden, um die 5. Geldwäscherei-Richtlinie der EU umzusetzen. Im Rahmen der damals formulierten Finanzplatzstrategie bekannte sich die Regierung dazu, internationale Standards bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Im Sorgfaltspflichtgesetz wurde deshalb die Einführung des Verzeichnisses mit Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten festgelegt. Bei den natürlichen Personen enthält das Verzeichnis Name, Vorname sowie Geburtsdatum, Wohnsitzstaat und Staatsangehörigkeit.

Von inländischen Gesellschaften werden der Name der Firma, die Rechtsform und die Adresse verlangt. Handelt es sich um eine ausländische Gesellschaft, ist dem Amt für Justiz auch das Gründungsdatum und der Eintrag in ein ausländisches Handelsregister mitzuteilen. Das Verzeichnis wird laut Gesetz über die zentrale Europäische Plattform gemäss EU-Richtlinie mit Registern anderer EWR-Mitgliedstaaten vernetzt.

Die Regierung warnte noch vor besonderen Verwundbarkeiten

An den ordentlichen Zugang zum Verzeichnis legte der Gesetzgeber relativ strenge Massstäbe an. Nur wenige staatliche Stellen wie etwa die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder die Staatsanwaltschaft können im Abrufverfahren Einsicht in das Verzeichnis nehmen. Banken oder Finanzinstitute können zwar Anträge stellen, müssen aber die Erklärung abgeben, die Daten nur zu benutzen, um Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Für andere Gesuchsteller erfordert die Frage nach wirtschaftlich berechtigten Personen den Nachweis eines «berechtigten Interesses», das im Gesetz aber nicht genau definiert wird.

Der Hackerangriff trifft Liechtenstein kurze Zeit nachdem die Regierung eine «Sicherheitspolitische Strategie» veröffentlicht hat. Dort wird die «Erstellung eines Lagebilds über aktuelle Cyberbedrohungen» angekündigt sowie eine Stärkung der Cyberfähigkeiten, um Angriffe auf kritische Infrastrukturen abwehren zu können. Das Land müsse sich bewusst werden, fordert die Regierung, dass mit der starken globalen Vernetzung von Industrie und Finanzdienstleistungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung auch besondere Verwundbarkeiten verbunden seien. Den Beweis dafür erbrachte unverhofft der Hackerangriff auf das sensible Personenverzeichnis von Gesellschaften und Unternehmen.

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