Hitze wird an vielen Arbeitsplätzen zunehmend zur Belastung

Arbeiten trotz Hitze - das ist nicht nur belastend, im Extremfall wird es auch zur Gefahr für den Körper. Helfen sollen Vorschriften für Temperaturen im Arbeitsraum. Aber die Realität sieht oft anders aus.

  • 4 min read
Hitze wird an vielen Arbeitsplätzen zunehmend zur Belastung
Hinter einem Thermometer geht am Morgen die Sonne auf.

Rechte von Arbeitnehmern Wenn es selbst im Eisladen zu heiß wird

Stand: 13.07.2026 • 18:27 Uhr

Arbeiten trotz Hitze - das ist nicht nur belastend, im Extremfall wird es auch zur Gefahr für den Körper. Helfen sollen Vorschriften für Temperaturen im Arbeitsraum. Aber die Realität sieht oft anders aus.

Von Clara Wehner, WDR

Gerade ausgegeben, und schon schmilzt das Eis dahin. Selbst für die kleine Kühlung zwischendurch ist es im Grunde zu heiß. Roshan Thome und Thomas Köhler stehen hinter dem Tresen des Kölner Eiscafés "Schmelz & Bohn" und bedienen die Kundinnen und Kunden, die trotz Hitze kommen.

Der Laden mitten in der Innenstadt ist in diesen Tagen weniger besucht als sonst, sagen sie. "Es ist zu warm, um einfach in der Stadt zu sein", erklärt Co-Inhaber Köhler. Er kann es nachvollziehen und würde selbst der Stadt fernbleiben, wenn er es könnte. Doch das Eiscafé bleibt geöffnet, und das bis 20 Uhr.

Über 30 Grad im Laden

Vor allem während der letzten Hitzewelle sind es oft über 30 Grad im Laden. Im Eiscafé versuchen sie, mit Wasser gegenzusteuern. Hinter der Theke steht außerdem eine Klimaanlage, die leise summt. Viel hilft das alles nicht. Und trotzdem sperren sie den Laden nicht zu.

"Die Kunden können dann noch spät abends vorbeikommen und sich eine Kugel Eis abholen. Sich abkühlen, wenn alles vorbei ist. Deswegen machen wir nicht früher zu, das lohnt sich nicht", sagt Köhler.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei

Einfach freinehmen: sowohl für die Inhaber des Eiscafés, als auch für viele andere keine Option. "Es gibt erstmal keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei", sagt Jens Usebach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Was es aber gibt im Arbeitsverhältnis, das ist die Fürsorgepflicht. Diese besagt, dass der Arbeitgeber dafür Vorsorge treffen muss, dass Leben und Gesundheit seiner Beschäftigten nicht gefährdet werden.

Darunter fällt zum Beispiel auch, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht mehr beschäftigen darf, wenn der Arbeitsplatz zu heiß ist. Dabei spielt der Ort keine Rolle. Egal ob draußen oder drinnen, im Homeoffice oder Büro: "Wenn die Temperatur im Arbeitsraum auf über 35 Grad steigt, dann ist der Raum für Arbeitsleistung nicht mehr geeignet", erläutert Usebach.

Regeln für Arbeitsstätten bei Hitze

Ab 26 Grad Celsius Raumtemperatur: Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen wie einen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, den Einsatz von Ventilatoren oder dem Lüften in frühen Morgenstunden.

Ab 30 Grad Celsius: Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz treffen. Dazu gehören das Lockern von Bekleidungsregeln, der Nutzung von Gleitzeitregeln und der Steuerung von Lüftungseinrichtungen.

Ab 35 Grad Celsius: Ohne effektive Gegenmaßnahmen ist das Zimmer nicht als Arbeitsraum geeignet.

Arbeitgeber oder Betriebsrat einschalten

Werden diese Regelungen nicht befolgt, so Usebach, sollten Beschäftigte zunächst ihren Arbeitgeber oder Betriebsrat in Kenntnis setzen und können Beschwerde einreichen. Erfolgt dann keine Prüfung oder Handlung vom Arbeitgeber, können Arbeitnehmende bei Temperaturen von mehr als 35 Grad im Arbeitsraum nach Hause gehen.

Rechtsanwalt Usebach betont jedoch, dass es sich dabei um eine seltene Ausnahme handelt und rät stark davon ab, einfach so die Arbeitsstätte zu verlassen. Es könne zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung kommen.

Pausen für Rettungsdienste kaum möglich

Für viele ist ein Fernbleiben von der Arbeit ohnehin nicht möglich. Krankenhäuser oder Rettungsdienste werden gerade in solchen Phasen umso dringender gebraucht. So wie Rettungssanitäterin Celina Krause, die beim Deutschen Roten Kreuz arbeitet. Während der Hitzewelle sei sie nonstop im Einsatz gewesen. Teils kämen ihre Kollegen und sie erst nachmittags zum ersten Mal zum Essen - obwohl der Dienstbeginn um halb acht morgens ist.

"Tatsächlich sehen unsere Pausen so aus, dass wir im Krankenhaus kurz durchatmen, wenn wir die Patienten weggebracht haben, dort mal kurz eine Trinkpause machen und dann direkt wieder alarmiert werden", sagt sie. So wird ein ohnehin schon anstrengender Tag zu einer noch größeren Belastungsprobe für die Sanitäterinnen und Sanitäter.

Für Extremfälle vorplanen

Auch für solche Extremfälle sollte der Arbeitgeber vorbeugend planen, sagt Experte Usebach. Das bedeutet: sich frühzeitig die Arbeitsbedingungen und Räume anschauen und eventuell Maßnahmen ergreifen. Dennoch sollte eine gewisse Flexibilität gewahrt werden, wenn sich die Bedingungen ändern.

Auf Arbeitnehmerseite empfiehlt der Rechtsanwalt, neben den gängigen Tipps bei Hitze dem Arbeitgeber zu melden, wenn es im Büro zu heiß ist. "Ein Arbeitgeber kann natürlich nur reagieren und Maßnahmen ergreifen, wenn er weiß, dass hier ein Büroraum ist, der zu heiß ist", so Usebach. Deswegen sei es wichtig, immer mit dem Arbeitgeber im Austausch zu bleiben und keine Alleingänge zu machen.