Höchstgericht: FPÖ darf DÖW nicht pseudowissenschaftlich nennen
Justiz Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands bekam vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht. Urteile früherer Instanzen hatten für viel Kritik gesorgt 23. Juli 2026, 18:10 ...
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Justiz
Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands bekam vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht. Urteile früherer Instanzen hatten für viel Kritik gesorgt
23. Juli 2026, 18:10
Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) in einem langwierigen Verfahren nun vollinhaltlich recht.
Es war ein Gerichtsverfahren, das vielerorts für Unverständnis und auch Empörung sorgte. Gleich zwei Gerichtsinstanzen ließen es der FPÖ durchgehen, das Dokumentationsarchiv als "pseudowissenschaftliche Institution" zu bezeichnen.
Das DÖW strebte ein Verfahren wegen Kreditschädigung an und durchlief den kompletten Instanzenweg in Österreich, um nun vor dem Obersten Gerichtshof zu gewinnen.
"Meinung"
Die FPÖ hatte auf ihrer Website im August 2023 die Behauptung aufgestellt. Die FPÖ hatte zunächst nicht etwa recht bekommen, weil die Gerichte die wissenschaftliche Arbeit des 1963 von ehemaligen Widerstandskämpfern gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftern gegründeten DÖW inhaltlich anzweifelten. Vielmehr wurde die Aussage vom Oberlandesgericht (OLG) als "Meinung" bewertet, die man eben aushalten müsse, wenn man sich öffentlich zu Wort melde.
Die Schlussfolgerung dieser Logik hätte ergeben, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter zwar forschen, dann aber ihre Ergebnisse tunlichst für sich behalten sollten, weil sie sich sonst diffamieren lassen müssen.
Der OGH sah das komplett anders. Im Urteil wird festgehalten, dass "keine, auch keine schmale Tatsachengrundlage" für die Äußerung der FPÖ bestehe.
Das "Durchschnittspublikum" hätte die Äußerung zudem so interpretiert, dass es sich bei der Arbeit des DÖW "um eine Vorgangsweise handelt, die nicht wissenschaftlich ist, also nicht am ernsthaften, regelbasierten Streben nach Erkenntnis interessiert ist".
Unangenehm für die FPÖ
Dem vorausgegangen waren für die FPÖ unangenehme Erkenntnisse im Rechtsextremismusbericht, den das DÖW jährlich für das Justiz- und Innenministerium erstellt. Der OGH erläutert im Urteil detailliert, dass im DÖW anerkannte Fachleute aus den Geschichts- und Sozialwissenschaften arbeiten, die auch international durch ihre Publikationen und Teilnahmen an Konferenzen und universitären Lehrveranstaltungen anerkannt sind.
Auch die Arbeitsschwerpunkte des Dokumentationsarchiv werden im Urteil aufgezählt: österreichische Zeitgeschichte, NS-Forschung, Nachkriegsjustiz, Autoritarismusforschung, Antisemitismusforschung und Rechtsextremismusforschung.
Der FPÖ ist es künftig verboten, das DÖW als unwissenschaftlich zu bezeichnen und sie muss die Entscheidung des OGH auf ihrer Website veröffentlichen und die gesamten Verfahrenskosten ersetzen.
"Liebste Lüge"
Der wissenschaftliche Leiter des DÖW, Andreas Kranebitter, freute sich am Donnerstagabend in einer Aussendung: "Dieses Urteil wird Folgen haben: Wir werden unseren guten Namen mit allen Mitteln verteidigen und unser Recht nun mit aller Kraft durchsetzen.“ Das aktuelle OGH-Urteil widerlege damit auch ein Urteil aus den 1990er Jahren, das ein Autor der rechtsextremen Aula in Berufung auf die Meinungsfreiheit in Teilen gewonnen hatte. "Ihre liebste Lüge gegen uns ist damit tot", sagt Kranebitter.
Weiteres Vorgehen
"Wir haben auf dieses Urteil gewartet, nun werden wir auch in anderen Fällen juristisch zur Wehr setzen", präzisierte Kranebitter im Gespräch mit dem STANDARD.
Der Rechtsanwalt des DÖW, Michael Pilz, hielt fest, "dass eine kritische Auseinandersetzung des DÖW mit der FPÖ kein Freibrief ist, die wissenschaftliche Einrichtung zu verunglimpfen". Und: "Der Umstand, dass die FPÖ regelmäßig Untersuchungsgegenstand des DÖW ist, ist gerade keine Herabsetzung eines politischen Gegners“, zitiert Pilz den Gerichtshof. (Colette M. Schmidt, 23.7.2026)