„Jetzt will ich erst mal das Zeug“, schrieb Spahn: Urteil in halbe Milliarde teurem Masken-Streit gefallen
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Stand: 22.07.2026, 19:18 Uhr
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Dieses Corona-Urteil dürfte Jens Spahn gefallen. Im Streit um eine halbe Milliarde Euro entscheidet ein Gericht gegen den Händler. Folgen für den Steuerzahler sind aber nicht vom Tisch.
Es gibt noch positive Nachrichten für Jens Spahn. Wenige Tage nach seinem Rücktritt als Chef der CDU/CSU-Fraktion fällt ein Urteil zur Corona-Maskenbeschaffung zugunsten des ehemaligen Gesundheitsministers aus. Geklagt hatte die Hamburger Textilfirma Pure Fashion Agency GmbH. Chef des Unternehmens ist der ehemalige Fußballer Matthias Timm (57), einst in der Jugend des FC Bayern sowie der Juniorennationalmannschaft aktiv. Mittlerweile handelt er mit Textilrestposten und nutzte sein Netzwerk zu Beginn der Corona-Pandemie für die Maskenbeschaffung. Es folgte ein Streit um rund eine halbe Milliarde Euro – der sich auch um eine brisante Mail von Jens Spahn dreht.

Am 8. März 2020 erhielt Timm einen Anruf des damaligen Gesundheitsministers Spahn, wie in der Gerichtsverhandlung besprochen wurde. Danach schrieben sich Timm und Spahn Mails, die in dem Verfahren aktenkundig wurden. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März 2020. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“.
„Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug“: Kein Masken-Kaufvertrag laut Richter
Der Textilhändler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wären das bis heute 469 Millionen Euro. Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurde. Das Landgericht Bonn sah es nun anders. Es handle sich nicht um einen Kaufvertrag, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin. „Die Klage ist in der Sache nicht begründet, es gibt keinen Anspruch der Klägerin auf Zahlung“, erklärte er. Die vom Kläger geforderte Vernehmung Spahns als Zeuge lehnte der Richter ab (Aktenzeichen 1 O 213/25).
Mit Blick auf die Mails von Spahn sagte der Richter: „Das ist kein Vertragsschluss, [...] das ist eine große Interessenbekundung, mehr ist das nicht.“ Spahn habe nicht erklärt, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt worden sei, sondern dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt werden solle – dazu sei es aber nicht gekommen. Spahn habe an „seine Leute“ verwiesen und dann sei der Vertragsabschluss eben nicht erfolgt.
Interessant ist das Urteil aber auch noch aufgrund eines anderen Punktes. Denn es enthielt gewissermaßen eine zweifache Verneinung der Rechtsansprüche auf die millionenschwere Zahlung. Heißt: Selbst würde man die Mailkorrespondenz als Kaufvertrag werten, so wären die Ansprüche auf Zahlung verjährt, urteilte Richter Bellin. Die damaligen Anwälte des Klägers hatten 2023 zwar einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Dieser sei aber unzulässig, so das Gericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Dennis Geißler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prüfen und seinem Mandanten dann eine Empfehlung geben, ob eine Berufung sinnvoll sei. Die Kosten des Verfahrens trägt laut Bonner Urteil die Pure Fashion Agency. Sollte die Firma in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Kölner Oberlandesgericht landen.
So ein Verfahren kann zwei Jahre dauern – bis zu einem Kölner Urteil könnten sich die Zahlungsansprüche des Klägers inklusive Zinsen auf rund 600 Millionen Euro erhöhen. Es könnte für den Steuerzahler also richtig teuer werden. Oder es wird teuer für den Kläger. Verliert der auch in der nächsten Instanz, wird er noch höhere Gerichtskosten zahlen müssen.
Im September verhandelt der Bundesgerichtshof die Maskengeschäfte
Unabhängig davon kommt es im Herbst wohl zu einem wegweisenden Urteil am Bundesgerichtshof. Im Spätsommer werden die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um die Maskenbestellungen in Karlsruhe verhandelt. Der Bundesgerichtshof kündigte vor einem Monat Verhandlungen für den 16. September an. Dabei geht es um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück (Az. VIII ZR 131/24 u.a.).
Die große Profikarriere blieb Timm übrigens verwehrt. Er wechselte in der U19 vom FC Bayern zum FC Sankt Pauli und von dort zu Schwarz-Weiß Berlin, für die er Ende der 1980er immerhin 15 Zweitligaspiele absolvierte. (Quellen: Landgericht Bonn, Bundesgerichtshof, eigene Recherchen, dpa)