Kleingarten in Gera: Interessent aus dem Irak abgelehnt – Vorstand-Zitat sorgt für Zündstoff

Ein Geraer will seinen Kleingarten abgeben, ein Nachpächter ist schnell gefunden. Doch der Vorstand der Anlage lehnt den Interessenten ab. Ein zitierter Satz aus einer Nachricht lässt tief blicken.

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Kleingarten in Gera: Interessent aus dem Irak abgelehnt – Vorstand-Zitat sorgt für Zündstoff

Ein Geraer will seinen Kleingarten abgeben, ein Nachpächter ist schnell gefunden. Doch der Vorstand der Anlage lehnt den Interessenten aus dem Irak ab – ohne Begründung. Ein zitierter Satz aus einer Nachricht lässt tief blicken. Was dahintersteckt und warum die Rechtslage komplizierter ist, als viele Vereine denken.

Ein Kleingarten in Gera wird zum Streitfall: Als Daniel Hasenbalg seine Parzelle in der Anlage „Sonnenhang“ in Gera-Langenberg abgeben will, ist ein Nachpächter schnell gefunden. Doch der Interessent, ein Mann aus dem Irak, wird vom Vorstand abgelehnt – ohne Begründung.

Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Offenheit im Kleingartenwesen gehandhabt wird. Während der Geraer Dachverband betont, seine Tore für alle Nationalitäten und Glaubensrichtungen zu öffnen, schildern ein Vorpächter und ein Bewerber einen ganz anderen Umgang. Für Betroffene geht es dabei nicht nur um eine Parzelle, sondern um die Frage, wer in einem Kleingartenverein willkommen ist – und was das Gesetz dazu sagt.

Warum der Pächter überhaupt einen Nachfolger sucht

Daniel Hasenbalg pachtet seit 2019 einen Kleingarten in der Anlage in Gera-Langenberg. Im April dieses Jahres entscheidet er, den Garten aufzugeben.

Dann hat er zwei Möglichkeiten: einen Nachpächter finden oder den Garten „besenrein“ übergeben – also alles bis auf den Rasen zurückbauen. Um das zu vermeiden, sucht er einen Nachfolger.

Ein Gutachter schätzt den Wert der Parzelle samt Hütte, Bäumen, Sträuchern und Blumen auf rund 7.000 Euro. Nach Abzügen wären 5.300 Euro realistisch gewesen. Hasenbalg geht auf 3.000 Euro herunter, weil er weiß, dass kaum jemand mehr zahlen würde.

Interessent aus Irak – Absage per Messenger

Über ein Kleinanzeigenportal meldet sich Mohanad Aljanabi mit seiner Frau Katharina Michel und der kleinen Tochter. Das Paar sagt sofort zu, man wird sich einig. Hasenbalg meldet die Familie beim Vorstand an.

Die Antwort kommt per Messenger: abgelehnt. Ohne Begründung. Auf Nachfrage heißt es nur, der Vorstand müsse seine Entscheidung nicht erklären.

Für Aljanabi hat der Garten einen einfachen Grund. „Ich möchte für mein Kind einen Ort zum Spielen, auf der Straße spielen lassen kann ich sie nicht“, sagt er. Er kam vor zwölf Jahren aus dem Irak nach Deutschland und besitzt seit drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft.

Auf Empfehlung schreibt er dem Vorstand eine E-Mail – mit Namen, Beruf und dem Kindergarten der Tochter. Eine Antwort kommt nie. Persönlich gesprochen hat er mit keinem Vorstandsmitglied.

[Bildunterschrift] Daniel Hasenbalg sucht für seinen Kleingarten in Gera-Langenberg einen Nachpächter – sein Interessent Mohanad Aljanabi wurde vom Vorstand abgelehnt.

Das Zitat, das für Zündstoff sorgt

Offiziell gibt es keine Regularien zur Herkunft. Sven Merkel, Vorsitzender des Geraer Dachverbandes, erklärt: „Über die Aufnahme oder die Ablehnung eines Interessenten als Mitglied in dem Verein entscheidet ausschließlich der Verein im Rahmen seiner Vereinsautonomie.“ Ausschlusskriterium seien allein verfassungsfeindliche Gesinnungen.

Doch Hasenbalg zitiert eine WhatsApp-Antwort des Vereinsvorsitzenden der Anlage: „Wir hatten mal abgestimmt, dass wir keine Ausländer nehmen.“ Am 28. Juni fand zudem eine Mitgliederversammlung statt, bei der laut Hasenbalg verbindlich abgestimmt werden sollte, ob „Neubürger in der Anlage aufgenommen werden“.

Der Redaktion liegt das Protokoll dieser Sitzung nicht vor. Auch die Einladung – eine Woche vorher am Schwarzen Brett – sei laut Hasenbalg nicht satzungskonform gewesen.

Was die Rechtslage sagt

Vereine berufen sich gern auf ihre „Vereinsautonomie“. Doch die ist eingeschränkt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt seit 2006 vor Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft.

Für Vereinigungen regelt § 18 AGG: Hat eine Vereinigung eine „überragende Machtstellung“ und besteht ein grundlegendes Interesse an der Mitgliedschaft, kann eine rechtswidrige Ablehnung sogar einen Anspruch auf Aufnahme auslösen. Ob ein konkreter Kleingartenverein diese Schwelle erreicht, klärt die Norm allein aber nicht.

Wie relevant das Thema ist, zeigt eine Zahl: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete 2025 mit 13.067 Beratungsanfragen einen Rekord. 43 Prozent der Fälle betrafen rassistische Diskriminierung.

Wie die Familie jetzt weitermacht

Für Mohanad Aljanabi ist die Sache erledigt. „Dort wollen wir keinen Garten mehr. Am Ende werden wir noch herausgeekelt“, sagt er. Die Familie überlegt nun, ein Haus in der Nähe der Schwiegereltern zu kaufen.

Daniel Hasenbalg kämpft dagegen weiter. Er hatte einen Nachpächter, der bereit war, seinen Betrag zu zahlen – und fragt: „Was ist, wenn nun der nächste Interessent weniger bezahlen will?“

Was bei diesem Fall wichtig ist

Warum wurde der Interessent abgelehnt?
Der Vorstand gab keine Begründung an. Auf Nachfrage hieß es lediglich, er sei nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu erklären. Der Vorpächter zitiert allerdings eine WhatsApp-Nachricht, wonach abgestimmt worden sei, „keine Ausländer“ aufzunehmen.

Darf ein Kleingartenverein Bewerber frei ablehnen?
Vereine berufen sich auf ihre Vereinsautonomie. Diese ist jedoch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeschränkt. Eine Ablehnung wegen ethnischer Herkunft kann unzulässig sein.

Was regelt § 18 AGG?
Bei Vereinigungen mit „überragender Machtstellung“ und grundlegendem Interesse an der Mitgliedschaft kann eine rechtswidrige Ablehnung einen Anspruch auf Aufnahme auslösen. Ob ein konkreter Verein diese Schwelle erfüllt, klärt die Norm nicht abschließend.

Wie oft geht es bei Diskriminierung um Herkunft?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zählte 2025 einen Rekord von 13.067 Beratungsanfragen. 43 Prozent betrafen rassistische Diskriminierung.

Wie geht es für die Beteiligten weiter?
Die Familie hat den Garten in der Anlage aufgegeben und überlegt, ein Haus zu kaufen. Der Vorpächter setzt sich weiterhin für eine Lösung ein.

Der Vorfall wurde ursprünglich von der Ostthüringer Zeitung berichtet.

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