Was das neue Freihandelsabkommen UK-Schweiz bringt und über die bilateralen Verträge mit der EU aussagt

Mit ihrer neuen Vereinbarung verpflichten sich die beiden Länder auf einen nicht diskriminierenden, regelgebundenen Freihandel auch im Dienstleistungsbereich. Der Vertrag illustriert die Unterschiede zu einem gemeinsamen Binnenmarkt und verdeutlicht so auch die Optionen im Verhältnis zur EU.

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Was das neue Freihandelsabkommen UK-Schweiz bringt und über die bilateralen Verträge mit der EU aussagt

Kommentar

Freihandel Schweiz-Grossbritannien: ein Abkommen mit Modellcharakter und klaren Limitationen

Mit ihrer neuen Vereinbarung verpflichten sich die beiden Länder auf einen nicht diskriminierenden, regelgebundenen Freihandel auch im Dienstleistungsbereich. Der Vertrag illustriert die Unterschiede zu einem gemeinsamen Binnenmarkt und verdeutlicht so auch die Optionen im Verhältnis zur EU.

13.07.2026, 18.29 Uhr

3 Leseminuten


Möglichst selbständig und doch nahe beieinander – so will das erweiterte Freihandelsabkommen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz regeln.

Möglichst selbständig und doch nahe beieinander – so will das erweiterte Freihandelsabkommen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz regeln.

Oleksii Liskonih / iStockphoto / Getty

Kurz vor dem erzwungenen Ende der Regierung von Keir Starmer sind die seit drei Jahren laufenden Verhandlungen über ein erweitertes Freihandelsabkommen zwischen Grossbritannien und der Schweiz doch noch abgeschlossen worden. Es sei das sechste und das am weitesten gehende Handelsabkommen, das Grossbritannien seit dem Brexit abgeschlossen habe, wird in britischen Kreisen hervorgehoben.

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Am Anfang allerdings stand ein Rückschritt. Der Ende Januar 2020 vollzogene Austritt Grossbritanniens aus der EU bereitete auch der Anwendung der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU auf der Insel ein Ende. Mit der «Mind the gap»-Strategie wurde versucht, den Übergang möglichst verträglich zu gestalten. Man übernahm das alte Freihandelsabkommen, das die Schweiz 1972 mit der EU abgeschlossen hatte. Dieses beschränkt sich jedoch auf den Güterhandel und schliesst die Landwirtschaft weitgehend aus. Darüber hinaus einigte man sich im Bereich der gegenseitigen Anerkennungen und für den Aufenthalt von Mitarbeitern von Dienstleistern auf befristete Abkommen. Vieles blieb jedoch ungeklärt.

Regelgebunden und nicht diskriminierend

Mit dem erweiterten Freihandelsabkommen wollen die Briten ein Zeichen setzen, das über die blosse Absicherung des Status quo hinausgeht. Grossbritannien ist noch stärker als die Schweiz eine Dienstleistungswirtschaft. Wie das Land nach seinem EU-Austritt schmerzhaft feststellen musste, gibt es gerade im Handel mit Dienstleistungen noch viel ungeregelten Raum für Diskriminierungen.

Das Freihandelsabkommen mit der Schweiz will dem mit relativ detaillierten Regeln entgegentreten. Dienstleister aus beiden Ländern sollen im jeweils anderen Land in Zukunft gleich behandelt werden wie einheimische und auf einfache Weise dort tätig werden und investieren können. Das Abkommen widmet sich deswegen in 20 verschiedenen Kapiteln ausführlich Themen wie Wettbewerb, Online-Handel, Datentransfer und Datenschutz, Anträgen aus dem Ausland, Anwendung des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums, Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen, und es sieht auch eine Informationsplattform für KMU vor.

Der auf Dienstleistungen ausgerichtete Teil des neuen Freihandelsabkommens ergänzt zudem das bereits Ende 2023 abgeschlossene Finanzdienstleistungsabkommen, das bei Anerkennungen auf das Äquivalenzprinzip setzt, in seiner Abdeckung zumindest zum Start aber eng begrenzt geblieben ist.

Das neue Abkommen ist ein positives Signal: Erstens erteilen damit zwei starke offene Volkswirtschaften der willkürlichen Abschottung eine deutliche Absage. Sie verpflichten sich, weiterhin auf regelgebundene Wirtschaftsbeziehungen und offene Märkte zu setzen. In der Zeit von Donald Trumps Handelskriegen ist das nicht wenig.

Unterschiedliche Rechtsrahmen, keine Personenfreizügigkeit

Zweitens hat das Abkommen auch mit Blick auf die Diskussion um die Teilnahme am EU-Binnenmarkt Modellcharakter. Es illustriert, was ein modernes Freihandelsabkommen erreichen kann – und was nicht.

Anders als bei einem gemeinsamen Binnenmarkt vereinheitlicht das Freihandelsabkommen nicht den Rechtsrahmen. Unternehmen müssen deswegen in beiden Ländern zwei unter Umständen sehr unterschiedlichen Regelwerken genügen und sich unterschiedlichen Zulassungsvorschriften unterwerfen, was Aufwand und Kosten verursacht.

In einigen Bereichen wurden zwar separate Konformitätsabkommen (MRA) geschlossen. Doch es sind wenige, und sie sind nicht so umfassend wie mit der EU. Auch gibt es mit dem Freihandelsabkommen mehr nichttarifäre Handelshemmnisse etwa im veterinären Bereich als zu der Zeit, als Grossbritannien noch der EU angehörte.

Institutionell soll es zwar auch eine Streitschlichtung mit Schiedsgericht geben, aber das neue Abkommen ist statisch und kennt keine dynamische Übernahme von Regeln. Soll es nicht veralten, müssen Änderungen in gemischten Ausschüssen immer wieder neu ausgehandelt werden.

Nicht zuletzt gibt es zwischen der Schweiz und Grossbritannien keine Personenfreizügigkeit mehr. Spezialisten, die bis zu 90 Tage einreisen wollen, um eine Dienstleistung zu erbringen, sollen dies weiter mit Voranmeldefrist tun können, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen. Aber jenseits aller Erleichterungen werden Briten, die in der Schweiz arbeiten wollen, und Schweizer, die in Grossbritannien erwerbstätig werden möchten, nicht mehr bloss Arbeit finden müssen. Ihre Aufenthaltserlaubnis muss vom Arbeitgeber bürokratisch aufwendiger unterstützt werden und fällt in der Schweiz ins restriktiv gehandhabte Drittländerkontingent.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen

Auch ein modernes Freihandelsabkommen hat eben seine klaren Limitationen. Es öffnet Märkte, aber es beseitigt nicht alle Wettbewerbsbeschränkungen und senkt die Kosten einer grenzüberschreitenden Tätigkeit weniger als ein gemeinsamer Binnenmarkt. Das neue britisch-schweizerische Abkommen dürfte zu einem interessanten Referenzpunkt werden. Sollten die Schweizer die bilateralen Verträge mit der EU ablehnen, würde sich ihre Beziehung zur EU in Richtung dieses Abkommens verändern müssen.

Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die Briten ihr Verhältnis zur EU den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU annähern und wieder stärker am Binnenmarkt partizipieren wollen. Die Freihandelsverhandlungen sind abgeschlossen, doch zum Thema Integration ist auf beiden Seiten das letzte Wort noch nicht gesprochen.

3 Kommentare

Marc Anderson

vor 1 Stunde

1 Empfehlung

GB ist beim Käse führend: Der Cheddar ist 1A. Niederlande: Gouda. Dem hätte die Schweiz nichts entgegenzusetzen. Auf der anderen Seite können vermögende Briten natürlich ihr Geld problemlos in Zürich anlegen. Online.

René Haid

vor 1 Stunde

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Geht doch - Handel auf Augenhöhe ohne automatisch fremdes Recht zu übernehmen, sondern indem wir gegenseitig unsere Normen anerkennen.

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