Nach Messerattacke auf Mutter und vier Kinder: 21-jähriger Bergkamener verurteilt
wa.deLokalesBergkamenStand: 21.07.2026, 18:07 UhrKommentareUns auf Google folgenNach dem Messerangriff auf eine Mutter und ihre vier Kinder ist ein 21-jähriger Bergkamener verurteilt worden. Die Motive blieben ...
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Stand: 21.07.2026, 18:07 Uhr
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Nach dem Messerangriff auf eine Mutter und ihre vier Kinder ist ein 21-jähriger Bergkamener verurteilt worden. Die Motive blieben bis zum Urteil unklar.
Bergkamen/ Dortmund – Ohne äußere Regung verfolgte der Angeklagte die Urteilsverkündung am Dortmunder Landgericht: Nach dem Messerangriff auf eine Bergkamener Mutter und ihre vier Kinder verhängten die Richter eine Jugendstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der Vorsitzende Richter Tim Wroblewski wirkte in der Urteilsbegründung fast ein bisschen ratlos, als er gleich zu Beginn sagte: „Zu den Motiven des Angeklagten hat die Kammer keine Feststellungen getroffen.“

Der 21-jährige Bergkamener hatte während der gesamten Hauptverhandlung keine Angaben zur Sache gemacht. So sehr sich vor allem die Verletzten – die Frau war bis zum Tattag die beste Freundin des jungen Mannes – Aufklärung gewünscht hätten, sie blieben enttäuscht zurück.
Verletzungen bleiben wohl lebenslang
Die Richter schließen nicht aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war. Nach seiner Festnahme rund 13 Stunden nach der Tat war ihm eine Blutprobe abgenommen worden, die Rückstände von Alkohol, Cannabis und Kokain aufwies. Aus den festgestellten Restmengen errechnete ein Sachverständiger später einen Alkoholwert zur Tatzeit von bis zu 2,8 Promille. Damit war für die Richter die Schwelle zur verminderten Schuldfähigkeit erreicht.
Die Kammer lehnte es jedoch ab, den jungen Mann außerdem für einen Teil der Strafe in eine Entziehungsklinik einzuweisen. Dafür sahen sie die Voraussetzungen nicht als gegeben an, weil der Angeklagte trotz einer langen und intensiven Rauschmittelkarriere sein Leben noch ziemlich gut im Griff hatte.
Während der Bergkamener in der Haft eine Ausbildung machen wird, geht für die verletzte Familie die lange Phase der Aufarbeitung der Tat jetzt los. Bislang haben weder die Frau noch die Kinder psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Es war ihnen geraten worden, damit bis nach dem Urteil zu warten.
Gleichzeitig befinden sich alle Betroffenen weiterhin in ärztlicher und physiotherapeutischer Behandlung. Noch immer besteht in Einzelfällen die Hoffnung, dass sich die erlittenen Nervenschädigungen wieder zurückbilden. Bei bestimmten Verletzungen steht aber auch jetzt schon fest, dass sie die betroffenen Personen für den Rest ihres Lebens begleiten werden.
Lebenslange Haftstrafe gefordert
Die Anwälte der Familie hatten in ihren Plädoyers beantragt, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und wegen Mordversuchs eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen. Dazu sagten die Richter aber nur: „Es gibt zwar Gesichtspunkte, die für Erwachsenenstrafrecht sprechen, aber wir können bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen nicht ausschließen.“
Gegen das Urteil können nun alle Prozessbeteiligten noch Revision einlegen. Das müssten sie innerhalb der kommenden Woche tun. Am ehesten dürfte der Angeklagte mit der Entscheidung zufrieden sein. Seine Anwälte Jan Allendorf und Torsten Reimer hatten in ihren Plädoyers eine Jugendstrafe von maximal siebeneinhalb Jahren beantragt.