Nach Spahn – wie steht die Schweiz zur Leihmutterschaft?

Jens Spahn tritt nach seinem Babyglück per Leihmutterschaft zurück – zu heftig war die Kritik aus der eigenen Partei. Auch in der Schweiz ist die Leihmutterschaft rechtlich ein Thema.

  • 4 min read
Nach Spahn – wie steht die Schweiz zur Leihmutterschaft?

Nach Spahn-Rücktritt in Deutschland

Wie steht die Schweiz zur Leihmutterschaft?

Jens Spahn tritt nach seinem Babyglück per Leihmutterschaft zurück – zu heftig war die Kritik aus der eigenen Partei. Auch in der Schweiz ist die Leihmutterschaft rechtlich ein Thema.

Publiziert: 18:26 Uhr

|

Aktualisiert: 19:21 Uhr

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft

  • Jens Spahn trat nach Leihmutterschaftsdebatte als CDU-Fraktionschef zurück
  • Leihmutterschaft in der Schweiz verboten, Auslandsoption USA bietet rechtliche Sicherheit
  • Kindesanerkennung durch ausländische Leihmutterschaften in der Schweiz oft kompliziert geregelt
RMS_Portrait_AUTOR_758.JPG

Natalie ZumkellerRedaktorin News

Jens Spahn (46) wurde per Leihmutter in den USA gemeinsam mit seinem Partner Papa – das private Glück wurde jedoch innert kürzester Zeit zum politischen Debakel. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten, Spahns CDU stellte sich wiederholt hinter dieses Verbot.

Nach einer heftigen parteiinternen Debatte über die Ethik hinter der Leihmutterschaft musste Spahn am Samstag als CDU-Fraktionschef zurücktreten. Dazu hatte ihn auch Bundeskanzler Friedrich Merz (70) aufgefordert. Der Weg, den der Politiker zu seinem Babyglück gewählt habe, sei nicht mit den Werten seiner Partei zu vereinbaren, hiess es von Kritikerinnen und Kritikern. Wie steht es um die rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz?

Was ist Leihmutterschaft?

Leihmutterschaft ist gemäss Definition der Organisation Pro Familia ein Verfahren, bei dem «eine Frau schwanger wird, mit der Absicht, das Kind bei der Geburt jemand anders zu übergeben». Das geschieht durch medizinische Fortpflanzungsverfahren, meistens durch eine In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der eine Eizelle ausserhalb des Körpers mit Spermien zusammengeführt wird. Der Embryo wird dann in die Gebärmutter eingesetzt.

Wie ist die rechtliche Lage in der Schweiz?

In der Schweiz untersagt die Bundesverfassung die Leihmutterschaft. «Zwar ist die Leihmutterschaft hier verboten, die Umgehung des Verbots ist jedoch nicht strafbar», erklärt Rechtsanwältin Karin Hochl gegenüber Blick. Umgehen heisst konkret: im Ausland eine Leihmutter suchen.

«Aufgrund zunehmender Fruchtbarkeitsprobleme entscheiden sich immer mehr Paare als letzte Möglichkeit für diesen Weg.» Eine Leihmutterschaft im Ausland sei jedoch mit hohen Kosten – laut mehreren Anbietern variieren die online angegebenen Preise zwischen 32'000 und 160'000 US-Dollar –, erheblichen rechtlichen Risiken und grossen organisatorischen Herausforderungen verbunden.

Wieso sind die USA für Leihmutterschaften beliebt?

Um sich den Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen, sind besonders die Vereinigten Staaten attraktiv. «Die USA bieten für die Durchführung einer Leihmutterschaft im Vergleich zu anderen Ländern eine hohe rechtliche Sicherheit und wohl die besten ethischen Rahmenbedingungen. Insbesondere sind die Rechte der Leihmutter geschützt», erklärt Hochl.

Dies bestätigt auch Professorin Anika König. Sie forscht seit 13 Jahren zur Leihmutterschaft im deutschsprachigen Raum. «In den USA ist Leihmutterschaft von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt, meist jedoch kommerziell und oft sehr professionell organisiert», meint König. «Leihmütter und teilweise auch Wunscheltern werden hier psychologisch begleitet und es gibt Programme, in denen die Leihmutter die Familie aussucht und nicht umgekehrt.»

Der Prozess sei zwar sehr teuer, die Anerkennung des Kindes in der Schweiz dafür aber grundsätzlich einfach. «Ein entscheidender Vorteil der USA ist, dass ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird, an dessen Ende ein Gerichtsurteil ausgefertigt wird. Darin wird festgehalten, dass die Wunscheltern die rechtlichen Eltern des Kindes sind und die Leihmutter auf die Elternrechte verzichtet hat», so Juristin Hochl.

Ist man auch in der Schweiz automatisch Elternteil?

In der Schweiz werden solche amerikanischen Urteile laut Hochl grundsätzlich anerkannt, nach Praxis des Bundesgerichts jedoch nur teilweise. So werden der biologische Elternteil und die Nichtelternschaft der Leihmutter bestätigt, der Partner oder die Partnerin des genetischen Elternteils muss das Kind jedoch per Stiefkindadoption annehmen.

Deutschland verfolgt eine liberalere Praxis – dort werden beide Elternteile anerkannt. «Deutschland gewichtet das Interesse des Kindes an einer gesicherten rechtlichen Elternschaft höher als das Ziel, Rechtsumgehungen zu verhindern.»

Ist die Anerkennung auch bei Leihmüttern aus anderen Ländern so einfach?

Entscheiden sich Schweizer Paare für eine Leihmutterschaft in anderen Ländern wie etwa Georgien oder der Ukraine, kann der Papierkram schnell kompliziert werden. «Die Programme sind dort oft anonym», erklärt Professorin König. «Die Agenturen haben in diesen Ländern viel Macht, die Beteiligten kennen sich manchmal gar nicht. Dafür ist es günstiger.»

Auch werde oft nur eine Geburtsurkunde ausgestellt, die hierzulande dann nicht anerkannt wird. «Fehlt ein anerkennungsfähiges Urteil, betrachtet die Schweiz die Leihmutter als rechtliche Mutter und trägt sie ins Zivilstandsregister ein», so Juristin Hochl. Dadurch werde die rechtliche Anerkennung der Wunscheltern dann deutlich komplizierter.