Mann soll im Aargau mehrere Frauen betäubt und missbraucht haben
Im neusten Fall werden einem Mann schwere Sexualdelikte und Betäubungen vorgeworfen. Der Fall wurde bekannt, weil sich der Beschuldigte gegen die Verlängerung seiner U-Haft wehrte. Mehrere Videos zeigten,...
- 3 min read
- Im neusten Fall werden einem Mann schwere Sexualdelikte und Betäubungen vorgeworfen.
- Der Fall wurde bekannt, weil sich der Beschuldigte gegen die Verlängerung seiner U-Haft wehrte.
- Mehrere Videos zeigten, wie der Mann sexuelle Handlungen an mehreren Frauen vornahm. Mindestens eine war bewusstlos.
- Das Obergericht sieht Verdunkelungsgefahr und lehnt die Beschwerde gegen die verlängerte U-Haft ab.
Der Fall war bisher unbekannt. Details zu den Taten kamen nur ans Licht, weil der Mann sich vor Obergericht gegen die längere Untersuchungshaft gewehrt hatte. Es gibt auch noch keine Anklage und kein Urteil zu diesem Fall.
Die Taten sollen sich zwischen 2017 und 2022 abgespielt haben. Der Mann habe seine langjährige, damals minderjährige Freundin mit GBL- oder K.-o.-Tropfen betäubt, heisst es im Obergerichtsurteil. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens drei weiteren ihr bekannten Opfern.
Die Freundin sei immer wieder bewusstlos geworden. Dann habe er sie missbraucht und die Taten gefilmt. Die Frau habe später eine «sehr gut versteckte Videokamera» gefunden. Diese Details sind im neusten Urteil des Aargauer Obergerichts zu lesen. Vor rund einem Jahr wurde der Mann festgenommen.
GHB lässt sich im Blut vier bis acht Stunden, im Urin acht bis zwölf Stunden nachweisen, sagte Brigitte Kämpf von der Fachstelle «Frauenberatung sexuelle Gewalt» zu SRF.
KEYSTONE/Jean-Guy Python
Der Mann habe die Aufnahmen auf Pornoplattformen hochgeladen, sagt die Staatsanwaltschaft.
Gemäss den Ausführungen des Obergerichts lief gegen den Mann auch ein früheres Strafverfahren. Es ging um sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Er wurde damals der mehrfachen sexuellen Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen.
Weitere Opfer?
Es könnte gemäss Staatsanwaltschaft auch noch weitere Opfer geben. Nicht alles Bildmaterial habe geschädigten Personen «konkret zugeordnet» werden können. Sie spricht von einem «serientatmässigen Vorgehen».
Die Aargauer Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung «wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität, die Freiheit, Leib und Leben, die Ehre und den Geheim- und Privatbereich sowie das Betäubungsmittelgesetz».
Sexuelle Übergriffe nach Betäubung: Solche Fälle passieren nicht nur im Ausgang, sondern in vielen aktuellen Fällen auch im familiären Umfeld.
Keystone / Christian Thiele
Vor Obergericht wehrte sich der mutmassliche Täter gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft. Das Gericht lehnt die Beschwerde ab. Es bestehe unter anderem Verdunkelungsgefahr, wenn der Mann entlassen werde.
Zudem könnte er die Taten wiederholen, sagt die Staatsanwaltschaft und stützt sich auf ein Gutachten. Das Obergerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weckt Erinnerungen an Fall des Ex-Politikers
Der Fall erinnert an jenen des ehemaligen SVP-Grossrats aus Untersiggenthal AG. Er soll zwei Frauen und ein Mädchen mit K.-o.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.
Er soll seine Ex-Frau 140 Mal betäubt und sich sexuell an ihr vergangen haben. Nach der Trennung soll er die minderjährige Tochter seiner neuen Partnerin 44 Mal betäubt und missbraucht haben. Auch die neue Partnerin soll betäubt und sexuell missbraucht worden sein.
Vor knapp drei Jahren wurde er verhaftet. Seine Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Bei den Ermittlungen seien immer weitere Taten und Beweise aufgetaucht, begründete die Staatsanwaltschaft. Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Es gilt in beiden Fällen die Unschuldsvermutung.