Scheidung kostet statt 312 nun 406 Euro: Anwälte warnen vor hohen Gerichtsgebühren
Smart Edition Smart Scheidung kostet statt 312 nun 406 Euro: Anwälte warnen vor hohen Gerichtsgebühren Österreich gilt als Europameister bei den Gerichtskosten. Nach kräftigen...
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Scheidung kostet statt 312 nun 406 Euro: Anwälte warnen vor hohen Gerichtsgebühren
Österreich gilt als Europameister bei den Gerichtskosten. Nach kräftigen Erhöhungen im Vorjahr kommen nun die nächsten Aufschläge
Jakob Pflügl
Österreichs Justiz darf sich über eine kleine Finanzspritze freuen – dank eines Prozesses der Raiffeisenbank International (RBI). Die Bank verlangt 2,4 Milliarden Euro von der russischen Strabag-Miteigentümerin und brachte am Landesgericht Wien eine entsprechende Klage ein. Dafür werden Gerichtsgebühren in der Höhe von satten 41 Millionen Euro fällig. Die Beträge orientieren sich am Streitwert, Höchstgrenzen gibt es hierzulande nicht.
Vor allem der Anwaltschaft stößt die hohe Gebührenbelastung schon länger sauer auf. Nicht aufgrund von Extremfällen wie dem RBI-Prozess, sondern wegen einer generellen Tendenz in Österreich. Die Gerichtsgebühren sind hierzulande üppiger als in den meisten anderen EU-Staaten – und haben sich zuletzt wieder deutlich erhöht. Erst im April des Vorjahres waren die Gebühren um 23 Prozent angehoben worden. Mit 1. August kam es nun zu einer weiteren Erhöhung um knapp sechs Prozent, kritisiert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak).
"Automatismus"
Betroffen davon sind alle festen Gebührensätze, etwa in Zivilverfahren und bei einvernehmlichen Scheidungen, aber auch Grundbuchsauszüge oder Firmenbucheingaben. Zwei konkrete Beispiele: Bei einvernehmlichen Scheidungen stiegen die Kosten in den vergangenen zwei Jahren von 312 auf 406 Euro. Bei Klagen mit einem Streitwert von 3500 Euro werden statt 335 nun 436 Euro fällig. Zieht sich das Verfahren über alle drei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), liegen die Gesamtgebühren bei 2200 Euro – also bei mehr als der Hälfte des Streitwerts.
Das Justizministerium begründet die Erhöhung mit einem gesetzlichen Automatismus. Die Gebühren werden demnach immer dann erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Während der Coronapandemie wurde dieser Automatismus ausgesetzt, deshalb kam es in den vergangenen beiden Jahren nachträglich zu deutlichen Erhöhungen.
"Untragbar"
Aus Sicht der Anwaltschaft muss dieser gesetzliche Automatismus dringend abgeschafft werden. "Österreich ist das einzige Land Europas, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet", sagt Präsident Armenak Utudjian. Eine Studie des Europarats aus dem Jahr 2024 habe "eindrucksvoll belegt", dass "die österreichische Justiz bereits seit Jahren unangefochtener Europameister im Kassieren von Gerichtsgebühren" sei.
Demnach habe die heimische Justiz schon lange vor der letzten Gebührenerhöhung einen Deckungsgrad von 117 Prozent gehabt. Auf Platz 2 folge Deutschland mit 45 Prozent, der europäische Durchschnitt liegt bei 13 Prozent. In dieser Berechnung werden Strafvollzug und Bewährungshilfe allerdings nicht berücksichtigt, wie das Justizministerium betont. Rechne man ihn ein, liege der Eigendeckungsgrad bei 55 Prozent.
Utudjian kritisiert, dass Gebühren erhöht werden, es aber zugleich an den "erforderlichen Budgetmitteln für eine funktionierende Justiz" mangle. Notwendige Planstellen würden trotz massiver Gebührenerhöhungen nicht geschaffen, was auch Vertreter aus Richterschaft und Staatsanwaltschaft immer wieder kritisieren. "Ich halte diese Situation für rechtsstaatlich untragbar", kritisiert der Anwaltspräsident. Auf Dauer würden die Gebührenerhöhungen dazu führen, dass der Zugang zum Recht zunehmend eingeschränkt sei. "Sein Recht durchzusetzen wird für weite Teile der Bevölkerung immer weniger leistbar."
Hohes Risiko
Zur Erklärung: In Österreich trägt die Gerichtsgebühr immer jene Person, die den Prozess verliert. Das Risiko liegt aber bei der klagenden Partei, die das Geld vorstrecken muss. Zu hohe Gebühren schrecken davor ab, überhaupt vor Gericht zu ziehen, denn im Fall einer Prozessniederlage drohen hohe Kosten – vor allem, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Zwar gibt es für Menschen, die sich das Gerichtsverfahren gar nicht leisten können, eine Verfahrenshilfe; die Hürde dafür ist allerdings relativ hoch.
Auch der aktuelle Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission zu Österreich kritisiert, dass "das Gerichtskostensystem Herausforderungen für den Zugang zur Justiz" darstellen würde, insbesondere aufgrund des Fehlens einer Obergrenze. Die Regierung habe in ihrem Programm zwar angekündigt, das System zu reformieren. Doch bisher gebe es keine konkreten Reformen. (Jakob Pflügl, 3.8.2026)
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