„Schlag zu“: Brutaler Gewalt-Exzess an Brücke in München – Frau weint im Zeugenstand

tzMünchenStadtLudwigsvorstadt-IsarvorstadtStand: 16.07.2026, 22:00 UhrKommentareUns auf Google folgenDie S-Bahn-Haltestelle an der Hackerbrücke: Hier fand der Angriff statt. © IMAGO/S.GOTTSCHALKAm Münchner Amts...

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„Schlag zu“: Brutaler Gewalt-Exzess an Brücke in München – Frau weint im Zeugenstand

Stand: 16.07.2026, 22:00 Uhr

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Die S-Bahn-Haltestelle an der Hackerbrücke: Hier fand der Angriff statt.

Die S-Bahn-Haltestelle an der Hackerbrücke: Hier fand der Angriff statt. © IMAGO/S.GOTTSCHALK

Am Münchner Amtsgericht wird derzeit ein Fall verhandelt, der sprachlos macht. Es geht um einen Gewalt-Exzess, für den sich nun drei junge Männer verantworten müssen.

München – Ein Mann taumelt vom Bahnsteig auf das Gleis. Zwei junge Männer stürzen sich hinterher, prügeln auf seinen Kopf ein, treten gegen den Oberkörper. Ein anderer feuert die Angreifer an: „Schlag zu!“ Einer von ihnen macht selbst dann noch weiter, als Beamte der Bundespolizei am Bahnsteig des Bahnhofs Hackerbrücke in München eintreffen.

Prozess um Gewalt-Exzess an Hackerbrücke in München – Videos zeigen brutales Vorgehen

Ein Gewalt-Exzess, der sprachlos macht, auch die Zuschauer am Münchner Amtsgericht: Dort wurden am Donnerstag (16. Juli) Aufnahmen von Überwachungskameras gezeigt, die einen brutalen Fall von Jugendgewalt dokumentieren.

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In einer Nacht von Samstag auf Sonntag Mitte Januar prügelten drei Jugendliche (heute 17, 17 und 19) auf eine Gruppe von vier Männern ein, denen sie am Bahnsteig begegnet waren. Wohl nur, weil kein Zug einfuhr, endete die Attacke mit teils schweren Verletzungen für die Beteiligten statt mit Todesfällen. Ein weiteres Opfer – ein Mann, der sich ins Geschehen eingemischt hatte – musste mehrmals operiert werden.

Prügelei, weil Passagiere sie wegen ihres Verhaltens ansprachen

Ein halbes Jahr danach hat nun das Verfahren wegen gefährlicher und wegen vorsätzlicher Körperverletzung begonnen. Vor Gericht geht es auch um den Anlass für den Angriff – dieser ist ebenfalls geeignet, Fassungslosigkeit auszulösen: Die drei waren aus der S1 ausgestiegen, liefen dann aber zum Zug zurück, um anderen Nachtschwärmern, denen sie in der Bahn begegnet waren, noch etwas zu sagen. Dabei blockierten sie die Türen. Eine Frau (29) aus der Gruppe der späteren Opfer forderte sie auf, das sein zu lassen. Sekunden später traf der erste Faustschlag.

Alle drei Angeklagten, von denen zwei Geschwister sind, räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein und entschuldigten sich bei einem der Opfer – einem Mann, der als Nebenkläger an der Verhandlung teilnimmt.

Der 19-Jährige, der als einziger in Untersuchungshaft sitzt, sagte: „Ich hatte mein Leben nicht unter Kontrolle. Ich habe viel mit mir getragen und bin an dem Abend ausgerastet.” Das Opfer nahm die Entschuldigung an: „Man sieht, dass du das bereust.” Einer der 17-Jährigen sagte, er habe seine Ersparnisse zusammengekratzt, um ein Schmerzensgeld zahlen zu können.

Schläger und Opfer stürzen gemeinsam auf die Schienen, prügeln sich dort

Die Angreifer, bei der Tat alle betrunken, machen zum Teil Erinnerungslücken geltend. Der 17-Jährige sagte aus, er habe sich an der Prügelei beteiligt, weil er ja seinen Freunden habe helfen müssen.

Wichtigstes Beweismittel sind die Kamerabänder vom Bahnsteig. Sie zeigen, wie die Angeklagten auf den Kopf eines Opfers einschlagen, das schon am Boden liegt. Ebenfalls dokumentiert ist, wie die Kämpfenden wie in einem Knäuel über die Bahnsteigkante stürzen, das Geschehen geht unmittelbar auf dem Gleis weiter.

Zeugen gefährdeten ihr eigenes Leben, um zu schlichten

Mehrere andere Passagiere versuchten, einzugreifen. Ein Bahnreiniger und die 29-jährige Frau stiegen sogar auf die Schienen hinab und brachten sich damit selbst in Lebensgefahr. Die Frau sagte im Zeugenstand weinend, dass sie seitdem öffentliche Verkehrsmittel meidet.

Das Urteil soll am Freitag fallen, nach den Aussagen zahlreicher Zeugen, die an der Hackerbrücke waren. Hannes Lidl, Verteidiger des inhaftieren 19-Jährigen, teilte dem Gericht mit, er hoffe für seinen Mandanten auf eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft will den Angreifer im Gefängnis sehen. Er könnte anders als seine Mitangeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.