Schutzlücke? Unabhängige Meldestelle für Schüler und Eltern gefordert - News4teachers
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HANNOVER. Landeselternrat und Landesschülerrat Niedersachsen verlangen eine unabhängige Meldestelle für Schülerinnen, Schüler und Eltern, um Übergriffe oder unangemessenes Verhalten von Beschäftigten an Schulen vertraulich melden zu können. Der Vorstoß verweist auf ein strukturelles Problem: Ausgerechnet diejenigen, die in Schulen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen, genießen bislang keinen vergleichbaren Schutz wie die Beschäftigten dort, also insbesondere Lehrkräfte. Dabei zeigen die Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, dass die befürchtete Welle falscher Anschuldigungen ausgeblieben ist.

Landeselternrat (LER) und Landesschülerrat (LSR) Niedersachsen fordern die Einrichtung einer unabhängigen, niedrigschwelligen Meldestelle für Schülerinnen, Schüler und Eltern. Anlass sind nach Angaben der beiden Gremien Fälle unangemessenen und übergriffigen Verhaltens von Beschäftigten gegenüber Kindern und Jugendlichen, bei denen bestehende Meldewege innerhalb der Schule aus ihrer Sicht nicht immer ausreichen.
Nach Auffassung von LER und LSR stoßen die üblichen Meldeketten über Vertrauenslehrkräfte oder Schulleitung dort an Grenzen, wo hierarchische Abhängigkeiten bestehen. Gerade Schülerinnen und Schüler seien darauf angewiesen, sich ohne Angst vor Nachteilen an eine unabhängige Stelle wenden zu können. „Schule ist ein Schutzraum. Wer dort Unrecht erlebt, muss sicher sein können, gehört zu werden – unabhängig, vertraulich und ohne Angst vor Konsequenzen. Der Schutz von Schülerinnen und Schülern darf nicht an Hierarchien scheitern“, erklärt Otto Ellerbrock, Vorsitzender des Landesschülerrats.
Die geplante Meldestelle soll nach den Vorstellungen der beiden Gremien außerhalb der schulischen Hierarchie angesiedelt werden, etwa bei einer unabhängigen Landesstelle oder einer beziehungsweise einem Beauftragten. Meldungen sollen vertraulich möglich sein, Hinweisgebende und ihre Kinder ausdrücklich vor Benachteiligungen geschützt werden. Zudem soll das Angebot digital, mobil und altersgerecht erreichbar sein.
En vergleichbares Prinzip existiert bereits seit mehreren Jahren – allerdings nicht für Schülerinnen und Schüler, sondern für Beschäftigte. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurden Unternehmen, Behörden und andere öffentliche Stellen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte, die Missstände oder Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen. Hinweise können zudem auch an externe staatliche Meldestellen übermittelt werden.
„Kinder und Jugendliche müssen sich sicher sein können, dass sie gehört werden, wenn etwas nicht stimmt“
Lehrkräfte und andere Schulbeschäftigte fallen grundsätzlich unter diesen gesetzlichen Schutz, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern hingegen nicht. Darin sehen Landeselternrat und Landesschülerrat eine Schutzlücke. Kinder und Jugendliche befänden sich gegenüber Lehrkräften in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und gehörten deshalb zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe. „Kinder und Jugendliche müssen sich sicher sein können, dass sie gehört werden, wenn etwas nicht stimmt. Eine unabhängige Meldestelle ist ein notwendiger und überfälliger Schritt für die psychologische Sicherheit unserer Kinder“, sagt Miriam Kaschel, Vorsitzende des Landeselternrats.
Viele der Argumente, die heute für eine Meldestelle an Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern angeführt werden, ähneln denen, die bei der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Beschäftigte 2023 eine Rolle spielten: Schutz vor Benachteiligung, niedrigschwellige Meldewege und eine Kultur, in der Missstände ohne Angst angesprochen werden können.
Und wie fällt die Bilanz des Gesetzes aus? Während Wirtschaftsverbände im Gesetzgebungsverfahren noch vor einer Flut falscher Anschuldigungen, einer „Förderung des Denunziantentums“ und hohen Belastungen für Unternehmen gewarnt hatten, haben sich diese Befürchtungen weitgehend nicht bestätigt. Laut einer Bilanz des Fachportals Haufe nach einem Jahr blieb die Zahl der Meldungen deutlich hinter den Prognosen zurück; Missbrauch der Meldestellen sei nur in Einzelfällen festgestellt worden. Zugleich berichteten zahlreiche größere Unternehmen, dass interne Hinweisgebersysteme unter anderem dabei geholfen hätten, Korruption, Mobbing, sexuelle Belästigung oder organisatorische Mängel früher aufzudecken. Insgesamt, so heißt es, habe das Gesetz eher zu einer offeneren Fehler- und Compliance-Kultur beigetragen als zu einer Denunziationskultur. News4teachers
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