Strafrecht in Deutschland: Für welches Vergehen droht welche Strafe?

Von Schwarzfahren bis schwerem Raub – wer in Deutschland das Gesetz bricht, muss mit einer Strafe rechnen. Aber was genau bedeutet das eigentlich? Eine Übersicht mit Überraschungen.

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Strafrecht in Deutschland: Für welches Vergehen droht welche Strafe?

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Doch anders als viele Menschen vermuten, gibt es für die meisten Delikte keine festen Strafen.

Das Strafgesetzbuch (StGB) gibt vielmehr einen Rahmen vor, innerhalb dessen das Gericht die konkrete Strafe festlegt. Dabei spielen unter anderem die Schwere der Tat, die Beweggründe, mögliche Vorstrafen, das Verhalten nach der Tat und die Folgen für das Opfer eine wichtige Rolle. Im Folgenden ein Überblick über Straftaten, von vergleichsweise geringfügigen Delikten bis hin zu den schwersten Verbrechen nach deutschem Recht.

1. Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)

Wer öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzt, macht sich nach § 265a StGB strafbar. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Obwohl Schwarzfahren oft als Bagatelldelikt gilt, kann es bei wiederholten Taten und zahlreichen Vorstrafen durchaus zu Freiheitsstrafen kommen.

2. Hausfriedensbruch

Wer gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung oder Geschäftsräume eindringt oder diese trotz Aufforderung nicht verlässt, begeht Hausfriedensbruch. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In der Praxis handelt es sich indes häufig um eine Geldstrafe. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag des Berechtigten verfolgt.

3. Beleidigung

Strafbar wird es, wenn die persönliche Ehre eines anderen verletzt wird, etwa durch Beschimpfungen, beleidigende Gesten oder öffentliche Herabwürdigungen.

Es drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wird die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch die Verbreitung von Inhalten oder mittels einer Tätlichkeit begangen, drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gerade über soziale Netzwerke beschäftigen Beleidigungsdelikte zunehmend die Gerichte.

4. Sachbeschädigung

Wer vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, begeht eine Sachbeschädigung, etwa durch zerkratzte Autos, eingeworfene Scheiben oder Vandalismus im öffentlichen Raum. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Zusätzlich müssen Täter häufig für den entstandenen Schaden aufkommen.

5. Diebstahl

Der klassische Diebstahl umfasst die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit dem Ziel, sie sich rechtswidrig anzueignen, etwa Ladendiebstahl, Fahrrad- oder Taschendiebstahl. Es drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen wie Wohnungseinbruchsdiebstahl oder bandenmäßigem Diebstahl erhöht sich das Strafmaß erheblich.

6. Betrug

Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen täuscht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht, etwa durch Online-, Anlage-, Versicherungs- oder Warenbetrug. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Besonders schwere Fälle, etwa gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Betrug, werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

7. Körperverletzung

Eine Körperverletzung liegt bereits vor, wenn jemand die Gesundheit eines anderen beeinträchtigt oder ihn körperlich misshandelt, durch Schläge, Tritte, Würgen oder Verletzungen mit Gegenständen. Es drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Bei gefährlicher Körperverletzung, etwa mit Waffen oder durch mehrere Täter gemeinsam, reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe ist dann nicht mehr vorgesehen. Verliert das Opfer dauerhaft das Sehvermögen oder ein wichtiges Körperglied, spricht das Gesetz von schwerer Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

8. Raub und Erpressung

Raub verbindet Diebstahl mit Gewalt oder Gewaltandrohung, etwa bei Überfällen auf Passanten oder Tankstellen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. Wer beim Raub eine Waffe mitführt oder das Opfer in erhebliche Lebensgefahr bringt, muss mit deutlich höheren Mindeststrafen rechnen. Wer jemanden durch Drohung oder Gewalt zur Herausgabe von Vermögen zwingt, macht sich der Erpressung schuldig: Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, bei räuberischer Erpressung mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

9. Brandstiftung

Brandstiftungsdelikte gehören zu den schwerwiegenden Gefährdungsdelikten des Strafrechts. Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Formen der Brandstiftung.

Wer etwa fremde Gebäude, Wohnungen, Betriebsstätten oder andere geschützte Objekte in Brand setzt oder durch Feuer ganz oder teilweise zerstört, muss in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen. Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn durch die Tat Menschen in Lebensgefahr gebracht werden oder schwere Gesundheitsschäden drohen, kann die Strafe bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Für weniger schwerwiegende Branddelikte sieht das Gesetz teilweise auch niedrigere Strafrahmen vor.

10. Sexualdelikte

Das Sexualstrafrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert. Maßgeblich ist heute das Prinzip „Nein heißt Nein“. Vergewaltigung und besonders schwere sexuelle Übergriffe werden mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, in schweren Fällen deutlich mehr. Sexueller Missbrauch von Kindern wird besonders streng bestraft. Die Strafrahmen reichen je nach Tatbestand bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

11. Totschlag und Mord

Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne Mordmerkmale und wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen auch lebenslang. Mord stellt das schwerste Delikt des deutschen Strafrechts dar und setzt neben der vorsätzlichen Tötung mindestens ein Mordmerkmal voraus, etwa Heimtücke, Habgier, Grausamkeit oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Die Strafe ist stets lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei besonderer Schwere der Schuld erschwert sich eine Entlassung nach 15 Jahren erheblich.

Wie Gerichte das Strafmaß bestimmen

Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens berücksichtigen Gerichte zahlreiche Faktoren. Strafmildernd wirken etwa Geständnis, Reue, Schadenswiedergutmachung, fehlende Vorstrafen oder jugendliches Alter. Strafschärfend können einschlägige Vorstrafen, besondere Brutalität, rassistische oder menschenverachtende Motive, erhebliche Folgen für das Opfer oder planmäßiges Vorgehen sein.

Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

Vor allem bei Ersttätern und weniger schweren Delikten verhängen Gerichte häufig Geldstrafen. Diese werden in Tagessätzen berechnet: Die Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. So kann dieselbe Straftat bei zwei Personen zu sehr unterschiedlichen Geldbeträgen führen.

Wer zu mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird, erhält grundsätzlich einen Eintrag ins Führungszeugnis, mit möglichen Folgen für Bewerbungen oder bestimmte Berufe.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Nicht jede Freiheitsstrafe muss sofort im Gefängnis verbüßt werden. Strafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn erwartet wird, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begeht. Typische Auflagen sind Schadensersatz, Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialstunden oder die Teilnahme an Therapien. Verstößt der Verurteilte gegen die Auflagen oder begeht erneut Straftaten, kann die Bewährung widerrufen werden.

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