Urlaubssouvenirs: Was man besser liegen lässt

Muscheln am Strand, Sand aus der Bucht oder frischer Trüffel vom Markt: Was als harmlose Urlaubserinnerung gedacht ist, kann bei der Heimreise teuer werden. Denn viele Länder verbieten die Ausfuhr bestimmter Natur- oder Kulturgüter. Auch bei der Einreise in das Urlaubsland oder bei der Rückkehr nach Österreich gibt es Vorschriften, die Reisende kennen sollten.

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Urlaubssouvenirs: Was man besser liegen lässt

Muscheln am Strand, Sand aus der Bucht oder frischer Trüffel vom Markt: Was als harmlose Urlaubserinnerung gedacht ist, kann bei der Heimreise teuer werden. Denn viele Länder verbieten die Ausfuhr bestimmter Natur- oder Kulturgüter. Auch bei der Einreise in das Urlaubsland oder bei der Rückkehr nach Österreich gibt es Vorschriften, die Reisende kennen sollten.

Online seit heute, 18.30 Uhr

Viele Urlauberinnen und Urlauber nehmen gerne ein Andenken aus der Natur mit nach Hause. Doch genau das ist in zahlreichen Ländern verboten oder nur eingeschränkt erlaubt.

Sand und Trüffel können zum Problem werden

In Kroatien etwa dürfen unverarbeitete Trüffel nur mit einer behördlichen Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden. Wer hingegen Trüffelöl, Trüffelsalz oder andere verarbeitete Produkte kauft, muss keine Probleme befürchten.

Vorsicht ist auch bei Muscheln und Meeresschnecken geboten. Einige Arten stehen unter Schutz, und andere dürfen weder gesammelt noch ausgeführt werden.

Italien verbietet die Ausfuhr von Sand und Muscheln

In Italien untersagt das Schifffahrtsgesetz grundsätzlich die Mitnahme von Sand, Steinen und Muscheln von Stränden.

Besonders streng sind die Behörden auf Sardinien. Dort werden die einzigartigen Strände regelmäßig kontrolliert. Wer Sand oder Muscheln mitnimmt, muss mit Strafen von bis zu 3.000 Euro rechnen. Hintergrund ist der Schutz seltener Naturgebiete, darunter Strände mit seltenem Quarzsand.

Griechenland schützt archäologische Funde

Auch in Griechenland sollten Urlauberinnen und Urlauber genau darauf achten, was sie mitnehmen. Archäologische Gegenstände dürfen das Land ohne Genehmigung nicht verlassen.

5.003 AUFGRIFFE DURCH ZOLL 2025 AUF FLUGHAFEN WIEN
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Das gilt nicht nur für offensichtliche Fundstücke, sondern unter Umständen auch für Steine, die an archäologischen Stätten gefunden werden. Da historische Fundstätten in Griechenland vielerorts anzutreffen sind, empfiehlt sich hier besondere Vorsicht.

Auch Alltagsprodukte können verboten sein

Nicht nur Urlaubssouvenirs können Schwierigkeiten bereiten. Manche Produkte, die in Österreich ganz selbstverständlich erhältlich sind, dürfen in anderen Ländern nicht eingeführt werden.

Dazu zählen beispielsweise E-Zigaretten, die unter anderem in Australien oder Vietnam verboten sind. Auch CBD-Produkte sind in mehreren Ländern Südamerikas und Afrikas illegal. In Singapur gilt ein Einfuhrverbot für Kaugummi.

Manche Regionen – etwa Hawaii oder einzelne Karibikinseln – untersagen zudem Sonnencremes mit bestimmten UV-Filtern, um Korallenriffe zu schützen. Überraschungseier dürfen wiederum wegen der darin enthaltenen Spielzeugkapsel nicht in die USA eingeführt werden.

Vorschriften vor Reise prüfen

Welche Waren bei der Ein- Und Ausreise erlaubt sind, unterscheidet sich von Land zu Land. Der ÖAMTC empfiehlt deshalb, sich bereits vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Das gilt sowohl für Urlaubssouvenirs als auch für Medikamente, Lebensmittel oder andere Alltagsgegenstände im Gepäck.

Auch bei der Rückreise nach Österreich sind die Zollbestimmungen zu beachten. Für bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Tiere oder daraus hergestellte Produkte gelten auch hier je nach Herkunftsland strenge Einfuhrvorschriften oder Verbote.