Urteil aufgehoben: Giftmord an Ehemann in Offenbach muss neu verhandelt werden

Weil sie ihren Mann mit einer Medikamentenüberdosis ermordet haben soll, wurde eine Frau aus Offenbach 2025 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Fall muss neu verhandelt werden.

  • 2 min read
Urteil aufgehoben: Giftmord an Ehemann in Offenbach muss neu verhandelt werden

Service Navigation

BGH hebt Darmstädter Urteil auf Giftmord an Ehemann in Offenbach muss neu verhandelt werden

Weil sie ihren Mann mit einer Medikamentenüberdosis ermordet haben soll, wurde eine Frau aus Offenbach 2025 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Fall muss neu verhandelt werden.

Ein Blister mit roten Tabletten

Mit einer Überdosis Medikamente soll die Angeklagte ihren Ehemann ermordet haben. (Symbolfoto) Bild © IMAGO / allOver

Audiobeitrag

Audio

00:40 Min.|Jutta Nieswand

Bild © picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich| zur Audio-Einzelseite

Ende des Audiobeitrags

In einem Verfahren um einen mutmaßlichen Giftmord einer Frau an ihrem Ehemann hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgehoben. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, muss der Fall an dem hessischen Gericht vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht nach einer Revision der Staatsanwaltschaft Fehler in der Beweiswürdigung. "Die Rechtsfehler in der Beweiswürdigung betreffen die Feststellungen in Gänze", so der BGH. Das Landgericht habe sich nicht ausreichend mit den Aussagen der Angeklagten beschäftigt.

Ehemann wollte angeblich andere Frau heiraten

Die zum Urteilszeitpunkt 59-jährige Frau soll ihrem Mann diverse Medikamente ins Essen gemischt haben, um ihn zu töten. Nach dem Verzehr habe sie den Mann zudem gewürgt, um sicher zu sein, dass dieser stirbt.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte sie zu zwölf Jahren Haft. Motivation für die Tat sei gewesen, dass ihr Ehemann angekündigt habe, eine andere Frau heiraten zu wollen. In der Ehe habe es zuvor zudem über Jahrzehnte körperliche und psychische Gewalt gegeben.

Rache an den Kindern befürchtet

Die Frau hatte sich nach der Tat selbst der Polizei selbst gestellt und bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt.

Sie habe darüber nachgedacht, sich selbst das Leben zu nehmen, doch sie fürchtete, ihr Mann könnte sich dann an den gemeinsamen Kindern rächen. "Für mich gab es immer nur Demütigung, nie Anerkennung", erklärte sie damals vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Verteidigung neun Jahre Haft gefordert. In Prozessen kann beim Mordmerkmal der Heimtücke bei außergewöhnlichen Umständen von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden.