Strassburger Gericht garantiert Anspruch auf strikt vegane Ernährung in Haft

Zwei Männer haben mit Erfolg vor dem Gerichtshof für Menschenrechte geklagt: Sie hatten während ihrer Haft beziehungsweise ihrer Unterbringung in der Psychiatrie nicht rein veganes Essen erhalten.

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Strassburger Gericht garantiert Anspruch auf strikt vegane Ernährung in Haft

Urteil aus Strassburg: Inhaftierte haben Anspruch auf konsequent veganes Essen

Zwei Männer haben mit Erfolg vor dem Gerichtshof für Menschenrechte geklagt: Sie hatten während ihrer Haft beziehungsweise ihrer Unterbringung in der Psychiatrie nicht rein veganes Essen erhalten.

16.07.2026, 18.51 Uhr

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Aktualisiert


Ein bisschen vegan reicht nicht: das Genfer Gefängnis Champ-Dollon.

Ein bisschen vegan reicht nicht: das Genfer Gefängnis Champ-Dollon.

Salvatore di Nolfi /  Keystone

Zwei Männer haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich gegen die Schweiz geklagt. Grund war ihre Verpflegung, als der eine während mehr als eines Jahres wegen Sachbeschädigung im Genfer Gefängnis Champ-Dollon einsass und der andere während zweier Monate in der Waadtländer Psychiatrie interniert war. Beide Männer ernähren sich vegan, verzichten also nicht nur auf Fleisch und Fisch, sondern generell auf tierische Produkte wie Milch oder Eier. Sie beschwerten sich in Strassburg, dass sie während der Haft beziehungsweise der Unterbringung keine strikt vegane Ernährung erhalten hätten. Dies, obschon die Behörden gewusst hätten, dass sie die Ausbeutung von Tieren ablehnten (Antispeziesismus).

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Der EGMR hat bereits früher entschieden, dass Veganer aufgrund ihrer ethischen Gesinnung während ihrer Inhaftierung Anspruch auf Essen ohne tierische Produkte haben. In den zwei Schweizer Fällen war nicht der Grundsatz umstritten, sondern die Frage, ob die zuständigen Behörden genügend strikt waren, um den Anspruch zu erfüllen. Nein, sagt der EGMR und kommt damit zu einem anderen Schluss als das Bundesgericht, das sich ebenfalls mit den beiden Fällen befasst hatte.

Der Inhaftierte hatte lediglich vegetarische Gerichte erhalten. Er habe sich nicht sicher sein können, dass sie ohne tierische Fette gekocht worden seien. Im Laden des Gefängnisses konnte er zwar Früchte und Gemüse erstehen, doch die Produkte seien nicht frisch gewesen, es habe ihm an Proteinen gefehlt, monierte er. Er habe während seiner Haft oft auf das Essen verzichtet und mit der Zeit unter Mangelerscheinungen gelitten. Die Strassburger Richter teilen seine Kritik. Die Genfer Strafvollzugsbehörden hätten zwar versucht, ihm eine vegane Ernährung anzubieten. Sie hätten sich aber nur mit Ad-hoc-Massnahmen beholfen, etwa einer Extraportion Früchte. Das genüge nicht und stelle eine Verletzung der Gewissensfreiheit dar.

Ähnlich sah es beim Psychiatriepatienten aus. Dem Mann wurde zugesichert, dass das Essen für Personen mit einer Eierallergie unbedenklich sei. Doch schon ein kleiner Anteil an Eiern sei ein Problem für ihn. Die Ernährungssituation habe ihn unter Stress gesetzt, er habe dauernd abklären müssen, welche Lebensmittel man ihm gebe. In den Spitälern von Beirut oder New York stehe veganes Essen auf dem Menuplan – warum nicht auch in der Schweiz? Auch in seinem Fall, so der EGMR, habe der Staat zu wenig unternommen, um den Anspruch auf eine ausgewogene vegane Ernährung durchwegs zu garantieren.

Weiter kritisiert der EGMR, dass die Männer sich innerhalb der Anstalt nicht formell hätten beschweren können. Man habe lediglich mit Briefen und nicht mit formellen Verfügungen auf ihre Einwände reagiert. Damit habe die Schweiz das Recht auf wirksame Beschwerde verletzt.

Die Schweiz muss dem Ex-Inhaftierten eine Genugtuung von 12 000 Euro bezahlen und dem ehemaligen Patienten 4000 Euro.

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