Werbung und aufgespritzte Lippen: „Dr. Rick und Dr. Nick“ bei der Drohnenshow – passt das zur Rheinkirmes?
Riesig wurde am Düsseldorfer Nachthimmel das Aufspritzen einer Lippe dargestellt, dann folgte das Logo des Unternehmens der Beauty-Influencer. Besucher waren geteilter Meinung über die Werbung. Was die Veranstalter sagen.
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Werbung und aufgespritzte Lippen „Dr. Rick und Dr. Nick“ bei der Drohnenshow – passt das zur Rheinkirmes?
25.07.2026 · 11:54 Uhr
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Die schönsten Fotos von Drohnenshow und Feuerwerk am Freitag
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Foto: Anne Orthen
Düsseldorf · Riesig wurde am Düsseldorfer Nachthimmel das Aufspritzen einer Lippe dargestellt, dann folgte das Logo des Unternehmens der Beauty-Influencer. Besucher waren geteilter Meinung über die Werbung. Was die Veranstalter sagen.
Als sich die roten Lippen samt riesenhafter Spritze vor der Düsseldorfer Skyline ausbreiteten, ahnten manche schon, welches Bild die Drohnen bei der Kirmes-Show als Nächstes formen würden. „Jetzt, Dr. Rick und Dr. Nick“, sagte ein junger Mann scherzhaft und lachte mit seinen Freunden. Doch tatsächlich, kein Scherz: das Logo des Unternehmens der beiden Ärzte und Beauty-Influencer, Aesthetify, machte sich wirklich breit. Kostenpflichtiger Inhalt Die Szenen können Sie auch hier in unserem Video sehen.
Am Freitagabend stand das traditionelle Rheinkirmes-Feuerwerk auf dem Programm. Davor gab es wie schon am Dienstag und im Jahr davor die – rheinisch bald auch traditionelle – Drohnenshow. Dort wurden viele Motive mit Düsseldorfbezug gezeigt, darunter Wappen der großen Sportvereine, wie von Borussia Düsseldorf, der DEG oder Fortuna. Hinzu kamen berühmte Wahrzeichen wie die Tonhalle oder der Schlossturm.
Auch diese Werbung war am Nachthimmel zu sehen.
Foto: Anne Orthen
Und es gab auch ein paar Werbemotive, darunter das genannte. Zunächst ein großer roter Kussmund, dann eine riesige Spritze, die offenbar in den Mund sticht, und dann das Logo des Unternehmens. Darüber, ob die scheinbar aufgespritzten und größer werdenden Lippen nun lustig waren oder die Werbung für Schönheitseingriffe unpassend, gingen die Meinungen vor Ort auseinander.
Aesthetify bietet minimalinvasive Behandlungen wie das Unterspritzen von Botox oder Hyaluronsäure in Lippen oder das Gesicht an. Manche hielten die Umsetzung der Werbung für einen gelungenen Effekt. Das begleitende Gewinnspiel des Unternehmens kommentierten auf Instagram beispielsweise viele fast schon euphorisch. Andere waren der Ansicht, dass Werbung für Schönheitseingriffe (wenn auch minimalinvasive) nicht zwingend auf ein Familienfest gehören, wie es die Rheinkirmes sein möchte. Unter einem Reel der Show auf Instagram schrieb eine Nutzerin beispielsweise dazu: „Ich dachte zuerst, die Werbung mit den Lipfillern wäre ein gesellschaftskritischer Seitenhieb auf Düsseldorf. Als sich das Ganze als Werbung herausgestellt hat, fand ich es absolut daneben.“ Man möge sich beim nächsten Mal mit den Werbepartnern auseinandersetzen.
Das von Drohnen geformte Werbebild der Beauty-Influencer.
Foto: Julia Hallmann
Auch die St. Sebastianus Schützen äußerten sich am Samstag als Veranstalter der Kirmes zum Thema. Die Show sei ihnen bekannt gewesen, sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Man werde „die Kritik an dem Werbeinhalt zum Anlass nehmen, die Leitlinien für Werbung Dritter mit Blick auf künftige Veranstaltungen zu diskutieren“, so der Sprecher. Er erklärte jedoch auch: „Werbung Dritter ist für Vereine wie die Schützen wichtig, um solch aufwendige und spektakuläre Drohnenshows, die letztlich Werbung für ganz Düsseldorf sind, zeigen zu können.“ Ohne sei eine Finanzierung nicht darstellbar.
Dr. Rick und Dr. Nick sind zwei der erfolgreichsten Beauty-Influencer des Landes, Hunderttausende folgen ihnen über die sozialen Medien. Zuletzt hatten sie allerdings auch rechtlichen Ärger mit der Verbraucherzentrale. Diese hatte sie 2025 wegen unzulässiger Werbung verklagt, weil sie mit Vorher-Nachher-Bildern ihre Behandlungen beworben hatten. Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern schließlich recht.
Eine weitere Klage ebendieser richtete sich gegen einen KI-Chatbot, über den Interessierte Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen und auch Termine buchen konnten. Dieser schrieb den potenziellen Kunden unter anderem, dass die Influencer „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ oder „Fachärzte für ästhetische Medizin“ seien. Die beiden Ärzte haben aber keine Facharztausbildung auf diesem Gebiet absolviert. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass diese Aussagen „unzulässige geschäftliche Handlungen“ seien – und gab dem Unterlassungsanspruch der Verbraucherschützer statt.
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