Wohnungsnot: Hubig zweifelt Machbarkeit eines Verbots von Immobilienenteignung an
Die Bundesregierung will Enteignungen von Immobilienfirmen auf Landesebene verbieten. Laut Justizministerin Stefanie Hubig wäre das mutmaßlich nicht verfassungskonform. Quel...
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Die Bundesregierung will Enteignungen von Immobilienfirmen auf Landesebene verbieten. Laut Justizministerin Stefanie Hubig wäre das mutmaßlich nicht verfassungskonform.
Quelle: DIE ZEIT, AFP,
ale
Aktualisiert am 24. Juli 2026, 13:24 Uhr
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149 KommentareBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält das von Schwarz-Rot angekündigte Vorhaben, Enteignungen von Immobilienunternehmen auf Landesebene zu verbieten, für nicht umsetzbar. »Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich«, sagte Hubig dem Handelsblatt. Ein Gesetz, das die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen regelt, wäre ebenfalls kein einfaches Vorhaben. »Es gibt Expertinnen und Experten, die Zweifel äußern, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln ist«, sagte Hubig. »Für komplett ausgeschlossen halte ich das nicht«, sagte sie weiter mit Blick auf genauere Regelungen statt einem pauschalen Verbot. »Aber das werden dann die zu beurteilen haben, die den Gesetzentwurf erstellen.«
Hubig bezog sich mit ihren Bedenken auf eine Einigung der Bundesregierung auf zahlreiche Reformvorhaben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei deren Vorstellung Anfang Juli angekündigt, zu den geplanten Maßnahmen zähle auch ein Gesetz, das Bundesländern verbieten soll, Wohnungsbaugesellschaften zu enteignen. Hintergrund ist die Sorge in der schwarz-roten Koalition, dass in Berlin ein Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände umgesetzt wird.
Für Letzteres stimmte bei dem Volksentscheid im Jahr 2021 eine Mehrheit. Die Linke, welche die Umfragen zur Abgeordnetenhauswahl in der Bundeshauptstadt im September derzeit anführt, will eine solche Enteignungsmaßnahme umsetzen.
Hubig distanziert sich von Forderungen nach Enteignung
»Nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich«, sagte Hubig weiter. »Gleichzeitig hat Artikel 14 des Grundgesetzes aus guten Gründen eine sehr starke Stellung.« Die Justizministerin bezog sich damit auf den in dem Verfassungsartikel festgehaltenen Schutz des Eigentums. Darin ist wiederum der Grundsatz festgehalten, dass der Gebrauch des Eigentums »dem Wohle der Allgemeinheit dienen« solle.
»Das ist ein schwieriges Spannungsfeld«, sagte Hubig dazu. Das sei etwa daran zu sehen, dass es bislang »noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gab«. Dementsprechend gebe es auch keine Rechtsprechung, auf die man zurückgreifen könne. »Das wird eine der Klippen sein, die man umschiffen muss, wenn man eine verfassungsgemäße gesetzliche Regelung auf den Weg bringen will.«
Zur konkreten Frage des Wohnungsmarkts in Berlin, die Anlass für die Debatte um ein mögliches Verbot von Enteignungen ist, äußerte Hubig sich zurückhaltend. So verwies sie auf den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, der »vor allem auf stärkere Regulierung und ein starkes Mietrecht« statt auf Enteignungen von Immobilienunternehmen setze. »Das ist auch mein Ansatz«, sagte Hubig. Als Justizministerin sei sie auch für das Mietrecht zuständig, wolle aber »keine Enteignungsdebatte« betreiben.