1.800 oder 6.840 Euro einzahlen? Welche Summe beim Altersvorsorgedepot entscheidend ist
Beim neuen Altersvorsorgedepot können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Die maximale Grundzulage gibt es allerdings bereits bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Warum diese beiden Beträge unterschiedliche Funktionen haben.
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Stand: 13.10.2026, 08:05 Uhr
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Beim neuen Altersvorsorgedepot können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Die maximale Grundzulage gibt es allerdings bereits bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Das Altersvorsorgedepot startet im Januar 2027 und soll staatliche Förderung mit langfristigem Investieren in ETFs verbinden.
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Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Fortunalista entstanden. Beim Altersvorsorgedepot entscheiden nicht nur die staatlichen Zulagen über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Auch die Höhe der eigenen Einzahlung und die steuerliche Behandlung spielen eine wichtige Rolle.
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Dabei spielen zwei Beträge eine wichtige Rolle: 1.800 Euro und 6.840 Euro. Beide Zahlen beziehen sich auf die jährliche Einzahlung, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
1.800 Euro für die maximale Grundzulage
Wer jährlich 1.800 Euro selbst einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Die Förderung ist dabei gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat jeweils 50 Cent pro Euro hinzu. Für den Anteil zwischen 361 und 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro.
Daraus ergeben sich bei 1.800 Euro Eigenbeitrag insgesamt 540 Euro Grundzulage.
„Für die maximale Grundzulage muss nicht der gesamte mögliche Einzahlungsbetrag ausgeschöpft werden. Entscheidend ist, die Förderstufen zu kennen und die Einzahlung an den eigenen finanziellen Spielraum anzupassen“, erklärt Margarethe Honisch, Finanzexpertin und Gründerin von Fortunalista.
Was bedeuten dann die 6.840 Euro?
Die 6.840 Euro bezeichnen den maximalen jährlichen Eigenbeitrag, der in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden kann.
Wer mehr als 1.800 Euro einzahlt, erhält auf den darüber hinausgehenden Betrag keine zusätzliche Grundzulage.
Trotzdem können höhere Einzahlungen interessant sein. Denn das Altersvorsorgedepot bietet neben den Zulagen auch steuerliche Besonderheiten.
Während der Ansparphase fallen auf Erträge und Wertsteigerungen keine Steuern an. Die Besteuerung erfolgt erst später bei der Auszahlung im Rentenalter.
Zwei Bereiche mit unterschiedlicher Besteuerung
Für die spätere Besteuerung wird zwischen dem geförderten Teil und dem zusätzlichen Sparanteil unterschieden.
Zum geförderten Teil gehören die eigenen Einzahlungen bis 1.800 Euro, die staatlichen Zulagen und die darauf erzielten Renditen. Dieser Teil wird bei der Auszahlung wie Einkommen versteuert.
Für zusätzliche Einzahlungen oberhalb von 1.800 Euro bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro gelten andere Regeln. Hier wird nach dem beschriebenen Modell später nur ein Teil der Erträge besteuert.
„Die Entscheidung über die Einzahlungshöhe sollte nicht allein von der maximal möglichen Förderung abhängen. Auch die langfristige Anlagestrategie und die spätere Besteuerung gehören in die Überlegung“, erklärt Honisch.
Nicht jede Anlegerin muss den Höchstbetrag ausschöpfen
Wer den Höchstbetrag von 6.840 Euro jährlich einzahlen möchte, benötigt dafür einen entsprechenden finanziellen Spielraum.
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht jedoch auch kleinere Einzahlungen. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr.
Zwischen diesem Mindestbetrag und der maximalen Einzahlung gibt es somit verschiedene Möglichkeiten, die Altersvorsorge an die eigene finanzielle Situation anzupassen.
Wichtig ist, die Unterschiede zwischen maximaler Grundzulage und maximalem Einzahlungsbetrag zu verstehen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.