Bundesnotarkammer: Markus Sikora erklärt Notarkosten

Auf X kursiert ein Tweet über einen deutschen Gründer, dem ein 90-seitiger Vertrag vorgelesen worden sein soll. Elon Musk antwortete darauf mit „Wow“ und löste damit eine Debatte über Ihren Berufsstand in Deuts...

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Bundesnotarkammer: Markus Sikora erklärt Notarkosten

Auf X kursiert ein Tweet über einen deutschen Gründer, dem ein 90-seitiger Vertrag vorgelesen worden sein soll. Elon Musk antwortete darauf mit „Wow“ und löste damit eine Debatte über Ihren Berufsstand in Deutschland aus. Lesen Sie tatsächlich so viel vor?

Viele Bürger denken an uns als Vorleser, weil sie den Notar vor allem aus dem Beurkundungstermin kennen – und die Beurkundung setzt nun einmal das Vorlesen voraus. Die Vorbereitung und der Vollzug eines Vertrags, etwa mit dem Handelsregister oder dem Grundbuchamt, bleiben unsichtbar.

Sie sind seit mehr als 20 Jahren Notar. Wie viel haben Sie in Ihrer Karriere bisher vorgelesen?

In absoluten Zahlen ist das schwer zu sagen.  Denn Beurkundungen habe ich so gut wie täglich. Das längste Dokument dürfte deutlich mehr als 100 Seiten gehabt haben. Das ist aber die Ausnahme. Ein typischer Immobilienkaufvertrag hat eher 15 bis 20 Seiten.

Wenn ein Dokument besonders lang ist, lesen Sie dann besonders schnell?

Nein, wir passen die Geschwindigkeit an die Beteiligten an. Ein Unternehmer, der regelmäßig zum Notar kommt, ist mit manchen Themen vertrauter als jemand, der zum ersten Mal ein Haus kauft. Sowieso: Wir lesen nicht einfach möglichst schnell vor, sondern gehen den Vertrag abschnittsweise durch und besprechen die einzelnen Punkte. Juristische Formulierungen übersetzen wir in eine verständlichere Sprache.

Und Sie können das nicht einfach Ihren Mitarbeitern überlassen?

Im Gesetz steht, dass die Niederschrift in Gegenwart des Notars vorgelesen werden muss. Daraus ergibt sich, dass auch jemand anderes lesen darf. In der Praxis ist das aber sehr unüblich und kommt eigentlich nur vor, wenn man selbst stimmlich verhindert ist. Das kann auch vorkommen. Wir sind schließlich keine Opernsänger oder professionellen Sprecher. Irgendwann ist jede Stimme einmal angeschlagen, gerade in der Winterzeit. Bei mir ist das vielleicht ein- oder zweimal im Jahr der Fall, dass ich sage: Jetzt wäre es schön, wenn ein Mitarbeiter liest.

Mal ehrlich: Braucht es die Vorleserei denn wirklich? Könnten sich nicht alle Beteiligten einfach vorher den Vertrag in Ruhe zu Hause durchlesen?

Lesen und Vorlesen sind zwei unterschiedliche Dinge. Wer einen Vertrag vorher liest, konzentriert sich oft auf das vermeintlich Wichtige – beim Hauskauf etwa auf den Kaufpreis oder die Gewährleistung. Beim Vorlesen wird der Vertrag aber gemeinsam durchgegangen. Dabei sagt immer wieder jemand: „Moment, das habe ich bisher anders verstanden.“ Es geht nicht nur um echte Fehler, sondern auch um Verständnisfragen. Das Vorlesen stellt sicher, dass alle Parteien den gesamten Vertrag zur Kenntnis nehmen und nachfragen können. Das schafft eine hohe Rechtssicherheit und verhindert späteren Rechtsstreit.

Im Tweet wurde auch über die Kosten geklagt. Sind 30.000 Euro realistisch?

Den konkreten Fall kann ich nicht beurteilen. Solche Rechnungen gibt es, sie sind aber die Ausnahme. Wir haben ein gesetzlich festgelegtes und sozial austariertes Gebührensystem. Die Gebühren richten sich nicht nach dem zeitlichen Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert.

Eine Gebühr von knapp 30.000 Euro fällt laut Gebührentabelle bei einem Geschäftswert von rund 16 Millionen Euro an. Absolut klingt das nach viel Geld, relativ sind es weniger als 0,2 Prozent des Geschäftswerts. Die Gebühr hängt also nicht davon ab, wie lange der Notar vorliest, sondern vom Geschäftswert.