Nach eingestelltem Fall: Kommt jetzt „nur Ja heißt Ja“?
Im Norden 14-Jährige wehrte sich nicht genug – drastische Forderung nach eingestelltem Vergewaltigungsverfahren In diesem Jugendzentrum wurde das Mädchen mutmaßlich von drei Jugendlichen ve...
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Im Norden
14-Jährige wehrte sich nicht genug – drastische Forderung nach eingestelltem Vergewaltigungsverfahren
Der Fall um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen schlägt Wellen. Warum das Verfahren eingestellt wurde und was sich bald am Sexualstrafrecht ändern könnte.
Wie genau muss sich ein Opfer bei einer Vergewaltigung verhalten, damit der Fall später zur Anklage kommen kann? Diese bittere Frage rückt gerade erneut in den Fokus. In Niedersachsen soll eine 14-Jährige von drei Jugendlichen vergewaltigt worden sein – doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Denn auf Videoaufnahmen sei nicht deutlich erkennbar, dass das Mädchen das nicht wollte. Wird das Sexualstrafrecht nun reformiert?
Der Fall schlägt Wellen: In Gnarrenburg im niedersächsischen Kreis Rotenburg sollen drei Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ein 14-jähriges Mädchen in einem Jugendzentrum vergewaltigt und Videoaufnahmen davon in Chats herumgeschickt haben. Die Staatsanwaltschaft Stade ermittelte – doch nun wurde das Verfahren eingestellt.
Vergewaltigung: Was derzeit juristisch gilt
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Hintergrund ist das seit 2016 geltende „Nein heißt Nein“-Prinzip im Sexualstrafrecht: Demnach ist entscheidend, ob ein entgegenstehender Wille des Opfers erkennbar ist – etwa durch Worte oder sogenanntes konkludentes Handeln wie Weinen oder Abwehren.
Im Fall aus Gnarrenburg erklärt die Staatsanwaltschaft nun, es bestünden keine belastbaren Hinweise darauf, dass das Mädchen ihren entgegenstehenden Willen geäußert hat oder dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen ist. Den Beschuldigten könne eine strafbare Handlung mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden, so eine Sprecherin. Zudem hätten nach den objektiven Umständen weder eine Bedrohungs- noch eine Zwangslage vorgelegen. Deshalb sei auch der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nicht erfüllt.
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Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) kritisiert die bestehende Rechtslage scharf: Es könne nicht sein, dass das Opfer darstellen muss, dass es aktiv „nein” gesagt habe, sagte sie dem NDR Niedersachsen. „Es gibt viele Fälle, in denen das Opfer in eine Schockstarre verfällt, sich also gar nicht mehr äußern kann oder völlig überfordert ist mit der Situation.” Es müsse ganz klar sein, dass Sex nur einvernehmlich erfolgen darf, „alles andere muss strafbar sein”.
„Nur Ja heißt Ja“: Bundesrat empfiehlt Reform
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Wahlmann spricht sich für eine Reform des Sexualstrafrechts aus, die derzeit diskutiert wird. Der Bundesrat hat sich auf eine maßgeblich aus Hamburg vorangetriebene Initiative hin jüngst für eine Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips ausgesprochen. Nun ist die Bundesregierung am Zug.
Der entscheidende Unterschied: Bei „Nur Ja heißt Ja“ gelten sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten erkennbar und freiwillig zugestimmt haben. Damit sollen Opfer besser geschützt werden, die etwa aus Angst oder aufgrund einer Schockstarre nicht in der Lage sind, sich aktiv zu wehren oder ihren entgegenstehenden Willen zu äußern.
Gegner einer Reform, vor allem aus den Reihen der Union, halten den Ansatz für eine Scheinlösung. Ihr Argument: Das Problem der Beweisführung bliebe ebenso wie bei „Nein heißt Nein“ bestehen, da sexuelle Übergriffe häufig ohne Zeugen stattfinden.
Bundesjustizministerin: „Nur Ja heißt Ja“ soll kommen
In mehreren europäischen Staaten, darunter Schweden, Spanien und Frankreich, gilt das Zustimmungsprinzip jedoch bereits. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich dafür aus. Für Jugendliche solle eine entsprechende Neuregelung in jedem Fall kommen: Bereits im Juni erklärte sie, dass es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens über die Einführung des neuen Prinzips gebe.
Der Fall der 14-Jährigen aus Gnarrenburg ist unterdessen noch nicht beendet: Die Anwältin des Mädchens hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Nun muss die Generalstaatsanwaltschaft Celle entscheiden.