Solothurner Gemeinde: 300 illegale Biberdamm-Entfernungen vor Gericht
Publiziert2. September 2026, 19:55Kanton Solothurn300 Biberdamm-Eingriffe: Gemeindepräsident und Arbeiter gebüsstEine Solothurner Gemeinde kämpft seit Jahren mit einem Biber. Weil ein Mitarbeiter ohne Bewilligu...
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Publiziert2. September 2026, 19:55
Kanton Solothurn300 Biberdamm-Eingriffe: Gemeindepräsident und Arbeiter gebüsst
Eine Solothurner Gemeinde kämpft seit Jahren mit einem Biber. Weil ein Mitarbeiter ohne Bewilligung Hunderte Male dessen Dämme öffnete, musste er sich – wie auch der Gemeindepräsident – vor Gericht verantworten.

Darum gehts
- Ein Gemeindepräsident und ein Mitarbeiter aus dem Kanton Solothurn standen wegen illegaler Eingriffe in Biberdämme vor Gericht.
- Der Mitarbeiter öffnete die Dämme im Auftrag des Gemeindepräsidenten während fünf Jahren rund 300 bis 400 Mal.
- Das Gericht büsst den Mitarbeiter mit 3500 Franken und den Gemeindepräsidenten mit 2500 Franken; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Biber machte einer Gemeinde im Kanton Solothurn über Jahre zu schaffen. Immer wieder staute das Nagetier den Dorfbach. Deshalb entfernte ein Gemeindemitarbeiter im Auftrag des Gemeindepräsidenten regelmässig Teile der Dämme.
Bei seiner Einvernahme gab der Mitarbeiter an, während rund fünf Jahren 300 bis 400 Mal eingegriffen zu haben. Dafür benutzte er teilweise einen kleinen Greiferkran, wie SRF schreibt.
Damm drohte, Maisfelder zu fluten
Dass diese Eingriffe nicht erlaubt waren, sei dem Gemeindemitarbeiter nicht bewusst gewesen. Zwar habe er gewusst, dass der Biber geschützt ist. Gleichzeitig habe er von der Gemeinde den Auftrag erhalten, den Bach am Fliessen zu halten.
Denn ohne die Eingriffe wären die Folgen aus seiner Sicht gravierend gewesen. Wenn er zwei oder drei Tage nichts entfernt hätte, wäre das Bachbett im Dorf ausgetrocknet, sagte der Mann vor Gericht. Fische wären gestorben. Gleichzeitig hätte das aufgestaute Wasser Wiesen und Maisfelder überschwemmt.

Asthaufen machen Amt stutzig
Ins Rollen kam der Fall durch eine Mitarbeiterin des zuständigen Solothurner Amts für Wald, Jagd und Fischerei. Bei einem Besuch entdeckte sie am Ufer zahlreiche Asthaufen, die offenbar von abgetragenen Biberdämmen stammten. Ein solches Ausmass habe sie noch nie gesehen, sagte die Frau vor Gericht.
Weil der Biber in der Schweiz geschützt ist, dürfen auch seine Bauten und Dämme nicht ohne Bewilligung entfernt werden. Der Gemeindepräsident erklärte vor Gericht, dass der Konflikt mit dem Biber die Gemeinde schon seit Jahren beschäftige, eine zufriedenstellende Lösung gebe es bis heute nicht.

6000 Franken Busse
Das Gericht verurteilte den Gemeindemitarbeiter und den Gemeindepräsidenten wegen einer Gesetzesübertretung und nicht wegen eines schwerer wiegenden Vergehens.
Der Gemeindemitarbeiter muss eine Busse von 3500 Franken bezahlen. Für den Gemeindepräsidenten beträgt sie 2500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Solothurner Obergericht weitergezogen werden.
Biber gefährdet Unesco-Weltkulturerbe
Auch andernorts im Kanton Solothurn sorgt der Biber für Probleme. Im Inkwilersee gefährden die Nager mit ihren Grabungen eine Pfahlbau-Fundstelle, die zum Unesco-Weltkulturerbe gehört.
Um die Tiere von der grossen Insel fernzuhalten, soll ein Gitter ihre weiteren Grabungsaktivitäten verhindern.
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Flurin Pestalozzi (flu) arbeitet seit 2025 bei 20 Minuten und ist Korrespondent in Bern.
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