65-Jährige fährt Fußgänger auf Feldweg an – und will Strafe nicht zahlen

Eine Autofahrerin touchiert einen Mann mit ihrem Pkw auf einem gesperrten Feldweg bei Grafing. Das Gericht verurteilt sie zu 1200 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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65-Jährige fährt Fußgänger auf Feldweg an – und will Strafe nicht zahlen

Stand: 10.08.2026, 19:20 Uhr

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Ein 40-jähriger Mann wurde vor dem Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt

Ein 40-jähriger Mann wurde vor dem Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt © SCHÄFER

Eine Autofahrerin touchiert einen Mann mit ihrem Pkw auf einem gesperrten Feldweg bei Grafing. Das Gericht verurteilt sie zu 1200 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ebersberg – Wer das Wort „trotzig“ nicht kannte, kennt es spätestens nach dieser Gerichtsverhandlung. „Ich werde diese Strafe nicht bezahlen“, sagt die Angeklagte vor dem Ebersberger Amtsgericht sichtlich erregt. Verurteilt worden war sie wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. „Dann können Sie mich einsperren.“ Aufgebracht zeigt sie auf den Zeugen, der im Zuschauerbereich sitzt: „Der hat gelogen.“

Fußgänger sei auf dem Kotflügel gelandet, nachdem das Auto auf ihn zugerast sei

Die 65-Jährige lenkte laut Anklageschrift Anfang des Jahres ihren Pkw auf den Mitterweg in Eisendorf bei Grafing und ignorierte das dort stehende Verkehrsschild: Durchfahrt verboten, landwirtschaftlicher Verkehr frei. „Ich bin da nur reingefahren, weil ich einen Anruf bekommen habe“, sagt die Angeklagte. Dann sei plötzlich ein Mann auf ihr Auto zugerannt und habe sie beleidigt. „Der Herr hat sich dann auf meine Motorhaube geworfen“, ergänzt sie wild gestikulierend. Der junge Mann sei „sehr aggressiv“ gewesen und habe sich an den Außenspiegeln und Scheibenwischern festgehalten. „Er hat mich nicht weiterfahren lassen“, sagt die Grafingerin. Verletzt habe sie ihn sicher nicht. Im Gegenteil: Er habe auf ihr Auto geschlagen und dagegengetreten. Den Stinkefinger habe er ihr auch gezeigt. „Ich fand das nicht in Ordnung.“

Ganz anders schildert der Fußgänger die Situation. Er habe der Autofahrerin zugerufen, dass sie auf dem Weg nicht fahren dürfe. „Dann hat sie das Fenster runtergelassen und geschrien, dass sie hier immer fährt“, sagt der Zeuge vor Gericht aus. „Sie war uneinsichtig.“ Als er zur Hauptstraße vorgehen wollte – und zwar mittig auf dem Feldweg –, sei das Fahrzeug auf ihn zugefahren.

„Das Auto ist nicht langsamer geworden“, sagt er. „Ich habe zuerst nicht gedacht, dass sie mich anfährt.“ Doch sein Ausweichmanöver kam zu spät. Der Pkw habe ihn am Bein erwischt, er sei auf dem Kotflügel gelandet. „Die ist einfach weitergefahren“, sagt der Angeklagte kopfschüttelnd.

Richter Frank Gellhaus macht kein Geheimnis daraus, dass er dem Zeugen mehr Glauben schenkt, als der Angeklagten: „Ich halte es für sehr lebensfremd, dass jemand zehn Minuten auf der Motorhaube liegt und mit den Beinen strampelt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.