Julia Hänni kandidiert für EGMR – prompt kommt Plagiatsvorwurf

Während Universitäten die Plagiatsvorwürfe gegen Julia Hänni, die für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kandidiert, noch untersuchen, hat ein österreichischer «Plagiatsjäger» im Auftrag von...

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Julia Hänni kandidiert für EGMR – prompt kommt Plagiatsvorwurf

Während Universitäten die Plagiatsvorwürfe gegen Julia Hänni, die für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kandidiert, noch untersuchen, hat ein österreichischer «Plagiatsjäger» im Auftrag von CH Media ein Gutachten mit weiteren Plagiatsvorwürfen vorgelegt. Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer hat sich die Arbeit ebenfalls angesehen und kommt zum Schluss: Der Plagiatsvorwurf gegen Frau Hänni ist grösstenteils falsch.

Jochen Zenthöfer

Plagiatsexperte

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Jochen Zenthöfer (geboren 1977) ist deutsch-luxemburgischer Jurist und Plagiatsexperte.

SRF News: Frau Hänni wehrt sich mit dem Argument, nicht jeder Zitierfehler sei ein Plagiat. Stimmt das?

Jochen Zenthöfer: Ja. Nicht jede Textübereinstimmung ist ein Plagiat. Es braucht eine Täuschung sowie eine Absicht, sich mit fremden Federn zu schmücken. Die Ähnlichkeit darf auch keine Banalität betreffen. Für die Aussage «Paris ist die Hauptstadt von Frankreich» etwa braucht es keine Quellenangabe, das ist allgemein bekannt.

Was ist ein Plagiat?

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Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte, Ideen oder Forschungsergebnisse anderer Personen ohne Quellenangabe übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werden. Nach den Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit muss fremdes Gedankengut immer mit Zitaten kenntlich gemacht werden.

Quelle: Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich

Wenn ich Kant zitieren möchte, soll ich dann die Originalquelle angeben oder das Buch, in dem ich ihn lese? Julia Hänni hatte ja offenbar dieses Problem.

Wenn Sie die Passage nicht bei Kant selbst nachgelesen haben, sondern in einer Sekundärquelle, dann müssen Sie diese in der Fussnote angeben und schreiben: Diese Quelle verweist auf Immanuel Kant, «Kritik der Urteilskraft». Sie können die Sekundärquelle nicht einfach weglassen und sagen: Das steht so bei Kant.

Die Originalität der Forschung ist das Relevante.

Nun gibt es aber auch allgemein bekannte Aussagen von Kant, zum Beispiel den kategorischen Imperativ, den viele Leute in der Schule lernen und dessen Formulierung sie auswendig kennen – da braucht es dann meiner Meinung nach keine Quellenangabe.

Das klingt recht formalistisch. Bei den Zitierregeln geht es aber doch darum, dass man sich nicht mit fremden Federn schmückt, sondern selbst etwas Originelles zur Forschung beiträgt.

Genau, die Originalität der Forschung ist das Relevante, und das ist ja auch das, was bewertet werden sollte.

Frau in gestreiftem Anzug vor einer weissen Wand.
Legende:

Bundesrichterin Julia Hänni möchte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

KEYSTONE/Peter Schneider

Natürlich muss formal alles richtig sein. Aber die Wissenschaft ist nicht für korrekte Fussnoten da, sondern damit wir einen Fortschritt haben.

Wie lautet Ihre Prognose: Wird Julia Hänni der Doktortitel entzogen?

Nein, das glaube ich nicht. Der Täuschungsvorsatz fehlt. Auch wenn es manche fehlerhaften Stellen geben mag, ist das zu wenig – gemessen an dem, was die wissenschaftliche Leistung der Arbeit ist.

EGMR-Kandidatin Julia Hänni unter Beschuss

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Julia Hänni (Die Mitte), geboren 1977, ist seit 2019 Bundesrichterin. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich promovierte sie an der Universität St. Gallen (HSG), wofür sie mehrere Auszeichnungen erhielt, und habilitierte an der Universität Luzern.

Im April 2026 entschied der Bundesrat, dem Europarat unter anderem Julia Hänni als Nachfolgerin des Schweizer EGMR-Richters Andreas Zünd vorzuschlagen. Daraufhin verbreitete ein anonymer Absender ein Dossier mit angeblichen Plagiaten in Hännis Dissertation und Habilitation an Medien, Universitäten sowie Personen aus Politik und Verwaltung.

Im Auftrag von CH Media erstellte der österreichische «Plagiatsjäger» Stefan Weber ein Gutachten über Hännis Doktorarbeit. Darin stufte er 52 Stellen als Plagiatsfragmente oder Zitierfehler ein. Die Untersuchungen der beiden betroffenen Universitäten (St. Gallen und Luzern) sind noch nicht abgeschlossen.

Quellen: Bundesgericht, Schweizerische Eidgenossenschaft und Blog Stefan Weber

Bei der Doktorarbeit des ehemaligen deutschen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg war seitenweise eins zu eins abgeschrieben worden. Das ist ein typischer Fall, in dem der Doktorgrad entzogen wird.

Aber bei Frau Hänni haben wir nur ganz wenige Sätze oder Formulierungen, die anderswo schon mal standen. Wenn Sie für so kleine Fehler den Doktorgrad entziehen – dann könnten Sie 30 bis 50 Prozent der rechtswissenschaftlichen Doktorarbeiten infrage stellen.

Plagiatsvorwürfe tauchen häufig im Vorfeld von Wahlen auf.

Häufig, wenn jemand für ein Amt kandidiert, kommen Plagiatsvorwürfe auf. Missbrauchen Plagiatsjäger Zitierregeln für politische Zwecke?

Tatsächlich tauchen Plagiatsvorwürfe häufig im Vorfeld von Wahlen auf – wie bei Frau Hänni. Das lässt schon den Schluss zu, dass es um Einflussnahme auf Wahlen geht.

Sie können sich als Betroffener natürlich nicht wehren, wenn diese Vorwürfe so kurz vor einer Wahl auftauchen. Die Gegenprüfung dauert viel länger. Wenn der Öffentlichkeit später mitgeteilt wird, dass an den Vorwürfen nichts dran war, hat die politische Beeinflussung längst stattgefunden. Damit wird Wissenschaft für politische Ränkespiele missbraucht.

Das Gespräch führte Sibilla Bondolfi.