Andere Länder, andere Vorschriften: Diese Regeln und Bußgelder gibt es in Nachbarländern

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Andere Länder, andere Vorschriften: Diese Regeln und Bußgelder gibt es in Nachbarländern

Stand: 17.07.2026, 19:11 Uhr

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Bei unseren Nachbarn gelten Vorschriften, die uns kurios erscheinen – dennoch sollten Sie einige davon kennen. 25 Regeln, um Bußgelder im Urlaub zu vermeiden.

Radfahrer in der Innenstadt

1 / 25Um den Verkehr in den Innenstädten zu beruhigen, führen 25 österreichische Städte per Kamera Zufahrtskontrollen in die Innenstädte durch. Auch ausländische Kennzeichen können erfasst werden. Es drohen Geldbußen von bis zu 726 Euro. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

Keine Einfahrt mit dem Auto in die Zona Traffico Limitato

2 / 25Ähnliche Regelungen gibt es auch in Italien: Die unrechtmäßige Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone („Zona a traffico limitato“) kostet ab 100 Euro. Die Strafe ist auch in Deutschland vollstreckbar. © Wirestock/Imago

Sandburg an Ostsee

3 / 25Am Strand in Eraclea bei Venedig ist es dagegen verboten, Sandburgen zu bauen. Durch die Bauten könnten sich Spaziergänger oder Rettungsschwimmer verletzen, auch Krankenwagen könnten behindert werden. Für den Bau einer Sandburg droht deshalb eine Strafe von bis zu 450 Euro. (Symbolbild) © Malte Christians/dpa/dpa-tmn

Abschleppwagen

4 / 25Achtung beim Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Schweden. Dort darf das Fahrzeug nicht länger als fünf Tage an derselben Stelle stehen. Sonst droht es, abgeschleppt zu werden. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa

ARCHIV - Ein Strafzettel (Knöllchen) steck in einem Scheibenwischer eines geparkten Autos. (zu dpa: „Nicht gewusst? Für Falschrum-Parken gibt es Knöllchen“)

5 / 25Eine besondere Regelung für das Falschparken gibt es in Großbritannien: Kontrolleure müssen eine ordnungsgemäße Uniform tragen, wenn sie ein Knöllchen ausstellen. Wenn nicht, ist der Strafzettel ungültig. (Symbolbild) © Stefan Sauer/dpa

Eine Parkscheibe für Dänemark und Deutschland

6 / 25Obacht auch beim Parken in Österreich: Die deutsche Parkscheibe (rechts) kann dort nicht verwendet werden. So ähnlich wird dort die Zeiger-Variante (links) mit Viertelstunden-Skalierung verwendet. Beim Einlegen einer falschen Parkscheibe können die Behörden bis zu 726 Euro verlangen. © André Klohn/dpa

Ein Tabacgeschäft in Frankreich

7 / 25In Frankreich können Bußgelder fürs Falschparken auch in Tabakläden (“Tabac“) beglichen werden. Eine Quittung kriegt man vor Ort. (Symbolbild) © imago stock&people

Schild am Boden zur Verkehrsberuhigung.

8 / 25Das Parken in den besonders gekennzeichneten „Blauen Zonen“ ist in österreichischen Innenstädten zwar erlaubt, aber nur für eine kurze Zeit. Erkennbar sind diese Zonen durch eine Beschilderung oder Bodenmarkierung am Anfang und am Ende der Zone. © IMAGO

Bei Minijobs soll sich künftig einiges ändern. (Symbolbild)

9 / 25Einen Rabatt auf sein Bußgeld von 50 Prozent bekommt in Spanien, wer seine Strafe innerhalb von 15 Tagen bezahlt. In Griechenland sind es 50 Prozent Rabatt, wenn man innerhalb von zehn Tagen bezahlt. (Symbolbild) © Felix Hörhager/dpa

Der malerische Strand auf Sardinien mit Blick auf die Insel Tavolara.

10 / 25Touristen dürfen keinen Sand oder Steine als Andenken an den Sardinien-Urlaub mitnehmen. Dies steht nämlich unter Strafe. Wer erwischt wird, muss mit 500 bis 3000 Euro Strafe rechnen. (Symbolbild) © IMAGO/imageBROKER/Daniel Schoenen

Langzeitbelichtung eine Autos in einem Wohngebiet

11 / 25Bußgelder für Tempoverstöße in der Schweiz belasten das Portemonnaie. Schwere Verstöße können dort bis zu 10.000 Franken Bußgeld kosten. Wer auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell fährt, dem droht auch eine Haftstrafe. (Symbolbild) © Shotshop/Imago

Polizist in Österreich winkt Auto raus

12 / 25Kein Pardon gibt es mit Rasern in Österreich: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts beschlagnahmt die österreichische Polizei das Fahrzeug. Es kann anschließend dauerhaft eingezogen und versteigert werden. (Symbolbild) © Daniel Scharinger/Imago

Eine Verkehrskontrolle im Ausland ist immer mit einem mulmigen Gefühl verbunden: Viele Urlauber fragen sich dann, ob sie gegen eine ihnen unbekannte Verkehrsregel verstoßen haben. Foto: ADAC

13 / 25Geldstrafen von bis zu 6000 Euro drohen in Italien, wer mit 1,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird. Wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind, kann auch in diesem Land das Auto zwangsversteigert werden. (Symbolbild) © ADAC (ADAC)

Verkehrskontrolle

14 / 25Auch ohne Messgeräte können österreichische Polizisten per Augenmaß Strafen für zu schnelles Fahren verhängen. Wichtig: Über eine Strecke von mindestens 100 Metern muss das Fahrzeug zu schnell unterwegs gewesen sein. (Symbolbild) © Daniel Bockwoldt/dpa

Zahlreiche Menschen sind am Strand von Mondello zu sehen. (Archiv)

15 / 25Keine Gleichberechtigung: Am Strand von Palermo dürfen nur Frauen nackt baden. Für Männer ist dies verboten. (Symbolbild) © Alberto Lo Bianco/dpa

Unfall auf Nasser Straße

16 / 25Mit der Witterung wechselnde Tempolimits erfordern Aufmerksamkeit in Frankreich: Auf Schnellstraßen sind bei Regen 100 statt 110 km/h erlaubt, auf Autobahnen 110 anstelle von 130 km/h. (Symbolbild) © Harald Tittel/dpa

Platz 4: 40 Prozent der Befragten werden vom Bedienen des Navigationsgerätes oder anderer Bedienelemente, wie der Klimaanlage oder dem Radio, abgelenkt

17 / 25In Spanien gibt es besonders strenge Regeln für den Gebrauch des Navigationssystems im Auto: Reisende dürfen es während der Fahrt nicht bedienen. Bußgelder können bei bis zu 500 Euro liegen. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Für Handy-Nutzung im Auto drohen Strafen und Bußgelder. (Archivbild)

18 / 25Auch in Griechenland sollte die Aufmerksamkeit ausschließlich dem Straßenverkehr gelten. Wer hinter dem Steuer auf sein Smartphone schaut, dem droht ein Bußgeld von 350 Euro und ein Führerscheinentzug von 30 Tagen. (Symbolbild) © IMAGO/Michael Bihlmayer

Auto hält am Zebrastreifen für Passanten.

19 / 25Achtung bei Zebrastreifen in Dänemark: Dort haben Autos Vorfahrt. Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil man Passanten die Straße überqueren lassen möchte, liegt die Schuld dafür gegebenenfalls bei dem Fahrer des anhaltenden Autos. (Symbolbild) © IMAGO / dieBildmanufaktur

Ein rotes Auto steht mit einem Blechschaden in einer Parklücke

20 / 25Kommt es in Österreich zu einem Unfall mit Sachschaden, sollte man nicht in jedem Fall die Polizei rufen: Wenn bei kleineren Schäden die Polizei alarmiert wird, obwohl man die Daten problemlos hätte austauschen können, wird eine „Blaulichtsteuer“ von 36 Euro erhoben. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa

Ein Auto fährt in Kufstein (Österreich) auf der Zubringerstraße zur Autobahn an einem Hinweisschild zur Vignettenpflicht vorbei

21 / 25Nochmal nach Österreich: Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden Verstöße gegen die Vignettenpflicht teuer geahndet. Sünder müssen eine „Ersatzmaut“ von 200 Euro bezahlen. Wer diese nicht bezahlt, dem droht ein Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro. (Symbolbild) © Tobias Hase/dpa

Hund in geparktem Auto

22 / 25Sicherheit geht vor: In Italien müssen Menschen und Hunde im Auto angeschnallt sein. Den Vierbeiner kann man auch in einer Box im Kofferraum befördern, diese sollte aber richtig befestigt sein. (Symbolbild) © Axel Heimken/dpa

Junge mit Helm auf Mofasitzbank. Mutter ohne Helm.

23 / 25Auch auf zwei Rädern wird Sicherheit in Italien großgeschrieben: Wer dort ohne Helm auf dem Motorrad erwischt wird, dem kann dieses für 60 Tage beschlagnahmt oder stillgelegt werden. Zusätzlich droht ein hohes dreistelliges Bußgeld. (Symbolbild) © IMAGO/Anton Geisser

Hand am Griff einer Autotür

24 / 25In der Schweiz sollte man die Nachtruhe einhalten: Dort ist es verboten, in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts von 22 Uhr bis 7 Uhr die Autotür, Motorhaube oder den Kofferraumdeckel laut zuzuknallen. Es droht ein Bußgeld von 250 Franken und mehr. (Symbolbild) © Pond5 Images/Imago

Unfall in München

25 / 25Eine weitere Regelung zum Fahren bei Nacht: In Bosnien-Herzegowina müssen sich Fahranfänger unter 23 Jahren an ein Fahrverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr halten. Dies gilt nur, wenn sie ihren Führerschein weniger als ein Jahr besitzen. (Symbolbild) © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON