Andrea (54) kann mit unheilbarer Krankheit nicht mehr arbeiten – doch Bürgergeld oder Rente bekommt sie nicht
wa.deVerbraucherStand: 23.07.2026, 08:03 UhrKommentareUns auf Google folgenAndrea B. leidet an Fibromyalgie, gilt aber als erwerbsfähig. Die 54-Jährige erzählt in unserer Serie „Zwischen Amt und Alltag“, wie de...
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Stand: 23.07.2026, 08:03 Uhr
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Andrea B. leidet an Fibromyalgie, gilt aber als erwerbsfähig. Die 54-Jährige erzählt in unserer Serie „Zwischen Amt und Alltag“, wie der Fall vor Gericht geht.
Offenburg – Andreas Mann schlägt vor, ins Kino zu gehen. Die 54-Jährige aus dem Ortenaukreis in Baden-Württemberg würde gerne. Aber dann kommt der Abend und mit ihm die Erschöpfung – wie eine Decke, die sich nicht abschütteln lässt. Andrea B. hat eine unheilbare Erkrankung, die viele kaum kennen: Fibromyalgie (FMS). Sie wird von chronisch auftretenden Schmerzen in unterschiedlichen Körperregionen geplagt. Arbeiten kann sie nicht. Aber finanzielle Hilfe vom Staat wird ihr verwehrt, wie sie der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media erzählt.

Dabei ist Andrea lange in der Finanzbuchhaltung tätig. Doch im November 2022 geht gar nichts mehr. Sie wird krankgeschrieben. Ihr Akku ist leer, schildert sie. Und der Akku lädt sich nach dem Urlaub einfach nicht mehr auf, wie er es früher tat. „Es wurde sukzessive immer schlechter“, sagt sie unserer Redaktion.
Trotz chronischer Schmerzen: Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt
2023 bekommt sie endlich einen Namen für das, was sie quält: Fibromyalgie, diagnostiziert von einem Schmerzarzt in Freiburg. Eigentlich eine Erleichterung. Endlich weiß Andrea B., womit sie es zu tun hat. Dazu kommen Depressionen, die ihren Alltag zusätzlich belasten.
„Nach einem Krankenhausaufenthalt im Sommer 2024 habe ich bemerkt: Ich kann nicht mehr. Dauerhafte Erschöpfung, Vergesslichkeit, Schmerzen und Müdigkeit mit Konzentrationsmangel“, beschreibt Andrea B. ihren Zustand. Nachdem das Kranken- und Arbeitslosengeld ausgelaufen sind, stellt die Mutter von zwei Kindern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Doch ein Gutachten macht ihr einen Strich durch die Rechnung. Ein erster Gutachter urteilt nach einer halben Stunde: Andrea B. ist voll erwerbsfähig, obwohl sie einen Grad der Behinderung von 50 hat. Damit wird ihr Rentenantrag abgelehnt.
Anspruch auf Bürgergeld (heute Grundsicherung) hat sie nicht, da der Ehemann zu viel verdient. Die Familie mit zwei studierenden Kindern muss also mit dem Gehalt des Mannes von 2700 Euro netto im Monat auskommen. Andrea B. legt Widerspruch ein. Es folgen zwei weitere Gutachten. Doch die kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Der Widerspruch wird abgelehnt. Einer der Gutachter bleibt ihr besonders im Gedächtnis. Er ist pensioniert. Ihre Schmerzen und Depressionen habe er nicht ernst genommen, sagt Andrea B. Auch zu ihrem Intimleben soll er sie befragt haben. „Ich fand das Gespräch sehr erniedrigend.“
Erwerbsminderungsrente bei Fibromyalgie „chancenlos“
Aber Andrea B. kann wegen der Fibromyalgie nicht arbeiten. „Ich bin sehr gerne arbeiten gegangen. Aber ich musste mir selbst eingestehen: Es geht einfach nicht mehr“, sagt sie im Gespräch. „Und wenn man am Arbeitsleben nicht mehr teilnehmen kann, fühlt man sich minderwertig.“ Ihren Alltag kann sie wegen der chronischen Schmerzen nur mit Mühe bewältigen. Ein Besuch im Kino oder eine Wanderung, die sie früher so gerne gemacht hat, werden zur Zerreißprobe. Denn ständig ist die chronische Müdigkeit da. Eine Chance auf Heilung gibt es aktuell nicht. Dennoch sind sich die Gutachter einig: Andrea B. ist erwerbsfähig.
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Das ist kein neues Problem. Der Sozialverband VdK Deutschland weiß, dass eine Erwerbsminderungsrente bei Fibromyalgie kaum möglich ist. „Wenn es außer der Fibromyalgie keine weiteren Erkrankungen gibt, ist eine Bewilligung meiner praktischen Erfahrung nach so gut wie ausgeschlossen beziehungsweise chancenlos“, sagt Mathias Hochmuth, Kreisgeschäftsführer des VdK-Kreisverbands Unterallgäu in Memmingen. „Da FMS ‚von außen‘ nicht sichtbar ist und der Weg zur Diagnose oft langwierig ist, leiden Patientinnen und Patienten neben den Symptomen oft auch darunter, in ihrer Krankheit nicht verstanden oder akzeptiert zu werden“, schreibt das Uniklinikum Würzburg. Was FMS auslöst, wissen Fachleute bis heute nicht.
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Der Fall von Andrea B. liegt nun beim Sozialgericht. Ihre Ärzte – Schmerzarzt, Hausarzt, Therapeutin – haben sich inzwischen geäußert: Arbeiten geht nicht. Andrea B. hofft, dass das Gericht das ähnlich sieht. Im besten Fall wird ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt, sodass sie Erwerbsminderungsrente beantragen kann.
Anders im Nachbarland: In Österreich ändert sich derzeit etwas bei der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriumservices. Ein Initiativantrag vom 23. April sieht vor, dass Menschen bei Begutachtungen künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. „Damit haben die zu begutachtenden Personen endlich ein Recht auf die Unterstützung durch eine Vertrauensperson in dieser oftmals sehr belastenden Situation und sind nicht mehr von der Willkür der Gutachter*innen abhängig“, sagt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats. Das wünscht sich Andrea B. auch für Deutschland. (Quellen: eigene Recherche, Sozialverband VdK Deutschland, Österreichischer Behindertenrat, Uniklinik Würzburg) (kas)