Asylunterkunft in Bad Tölz: Gebaut, aber nie belegt – jetzt geht der Streit weiter
tzMünchenRegionStand: 07.09.2026, 08:02 UhrKommentareUns auf Google folgenDie Asylunterkunft am Isarleitenweg in Bad Tölz wurde errichtet, durfte aber nie bezogen werden. Nun fechten Stadt und Nachbar das Urtei...
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Stand: 07.09.2026, 08:02 Uhr
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Die Asylunterkunft am Isarleitenweg in Bad Tölz wurde errichtet, durfte aber nie bezogen werden. Nun fechten Stadt und Nachbar das Urteil an.
Bad Tölz – Eine fertiggestellte Asylunterkunft für 96 Personen, die nie bezogen werden durfte – und ein Rechtsstreit, der kein Ende nimmt. Wie Merkur-Reporter Andreas Steppan berichtet, haben sowohl die Stadt Bad Tölz als auch Anwohner Max Hildenbrand beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen das Urteil zur umstrittenen Unterkunft am Isarleitenweg beantragt.
- Stadt Bad Tölz und Nachbar Max Hildenbrand haben Ende August Anträge auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
- Die Asylunterkunft am Isarleitenweg wurde 2024 fertiggestellt, durfte aber aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nie belegt werden.
- Die Klagen beider Seiten gegen die Baugenehmigung waren zuvor vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden.

Verwaltungsgerichtshof prüft Zulassung der Berufung zur Asylunterkunft
Laut einem Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gingen die entsprechenden Anträge am 21. und 26. August ein. Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob die Berufung überhaupt zugelassen wird. Mögliche Gründe dafür wären etwa ernsthafte Zweifel an der Korrektheit des Urteils, eine grundsätzliche Bedeutung des Falls oder Verfahrensfehler. Zum zeitlichen Ablauf könne man sich noch nicht äußern, erklärte der Gerichtssprecher: „Bevor es zu einer Entscheidung über den Zulassungsantrag kommt, haben die Beteiligten zunächst erst einmal Gelegenheit zur Stellungnahme.“
Bad Tölz ist eine Kurstadt im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und liegt an der Isar.
Der Rechtsstreit um die Unterkunft am Isarleitenweg zieht sich bereits seit Langem hin und birgt zahlreiche überraschende Wendungen. Gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung klagten sowohl die Stadt als auch Nachbar Hildenbrand. Private Bauherren errichteten die Unterkunft dennoch ab Frühjahr 2024. Ein Eilantrag des Nachbarn wurde vom Verwaltungsgericht zunächst abgelehnt, doch der Verwaltungsgerichtshof hob diesen Beschluss auf – die bereits fertige Unterkunft durfte somit nicht bezogen werden. Die vereinbarte Miete zahlte der Landkreis trotzdem, bis der Vertrag Ende 2025 aufgelöst wurde.
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Klagen gegen Baugenehmigung in Bad Tölz abgewiesen – Gericht rügt Stadtrat
Im Frühjahr 2026 wies das Verwaltungsgericht beide Klagen ab. Bei der Klage der Stadt stellte Richter Johann Oswald einen Verfahrensfehler fest: Der Stadtratsbeschluss, mit dem der Bürgermeister zur Klageerhebung ermächtigt worden war, sei unzulässigerweise in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden. Die Nachbarklage von Max Hildenbrand scheiterte an inhaltlichen Argumenten – das Gericht sah eine Asylunterkunft baurechtlich als dem Wohnen nahestehend an und stufte sie in dem betreffenden Wohngebiet als zulässig ein.