Auch Balkon-Anbauten sollen leichter möglich sein, fordert die Immo-Branche
Bauen & Wohnen Auch Balkon-Anbauten sollen leichter möglich sein, fordert die Immo-Branche Teil des angestrebten Gesamtpakets müsse auch die nachträgliche Schaffung von Freiflächen sein, sagt EHL-M...
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Bauen & Wohnen
Auch Balkon-Anbauten sollen leichter möglich sein, fordert die Immo-Branche
Teil des angestrebten Gesamtpakets müsse auch die nachträgliche Schaffung von Freiflächen sein, sagt EHL-Maklerin Schunker
Seit dem Frühjahr laufen Verhandlungen über eine Wohnrechtsnovelle, die die Dekarbonisierung des Bestands beschleunigen soll. Die Hitze hat den Druck auf die Regierung nun stark erhöht, die an sich schon geplanten Erleichterungen beim Sonnenschutz und beim Einbau von Klimaanlagen raschest durchzuführen. Die Immobilienwirtschaft verfolgt die Vorgänge naturgemäß mit Argusaugen – und ihren führenden Vertretern schwant Übles: Werden die Hitze-Maßnahmen nun vielleicht vorgezogen, und der Rest der Novelle wird hintan gehalten? Das dürfe nicht sein, sagen Roman Oberndorfer, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer, und Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI): Wie berichtet, mahnten beide am Mittwoch in Aussendungen ein, dass es ein "Gesamtpaket" geben müsse, in dem sowohl Sanierungsanreize als auch wohnrechtliche Erleichterungen für einzelne Mieter und Eigentümerinnen enthalten sind.
Für eine "umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen" plädierte am Donnerstag auch Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen GmbH. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) liegt für sie "der stärkste Hebel zur Verbesserung der Situation", denn einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer können derzeit ohne Begründung Verbesserungen verhindern. "Vernünftig" wäre es für Schunker, wenn Maßnahmen nur dann beeinsprucht werden könnten, wenn eine direkte Beeinträchtigung nachgewiesen wird. Das betreffe neben Klimageräten und Außenjalousien auch die Schaffung von Freiflächen. "Die nachträgliche Errichtung von Balkonen oder Terrassen bei Bestandsgebäuden ist aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen häufig mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und scheitert nicht selten an den erforderlichen Zustimmungen."
Ebenfalls überfällig sei ein praxisgerechter Schutz des Stadtbildes. "Dass im 19. Jahrhundert Außenjalousien und Balkone nicht zum Stadtbild gehört haben, darf nicht als Begründung dafür dienen, im 21. Jahrhundert eine Wohnqualitätsverbesserung zu verhindern." Weiterentwicklung müsse ermöglicht werden, wenn die historischen Stadtzentren als wertvolle Lebensräume erhalten werden sollen. "Daher muss auch bei der behördlichen Genehmigung die Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohner mindestens genauso großen Stellenwert wie die Erhaltung des Stadtbilds bekommen." (red, 6.8.2026)
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