Betriebsratsvorsitzende des Offenbacher „Four Points by Sheraton“ fristlos gekündigt – „ein Skandal“

Eine Hotelkette hat ihrer Betriebsratsvorsitzenden in Offenbach fristlos gekündigt, ohne den Betriebsrat zu fragen. Das Arbeitsgericht stellte nun fest: Die Kündigung ist unwirksam.

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Betriebsratsvorsitzende des Offenbacher „Four Points by Sheraton“ fristlos gekündigt – „ein Skandal“

Stand: 25.07.2026, 06:00 Uhr

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Das Hotel am Alten Schlachthof war 16 Jahre lang Maria Angelika El Mahjoubs Arbeitsplatz. Nun wurde der Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt.

Das Hotel am Alten Schlachthof war 16 Jahre lang Maria Angelika El Mahjoubs Arbeitsplatz. Nun wurde der Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt. © Ronny Paul

Die Hotelkette hat ihrer Betriebsratsvorsitzenden in Offenbach fristlos gekündigt, ohne den Betriebsrat zu fragen. Nun kämpft sie um ihre Rechte.

Offenbach – Eine Hotelkette kündigt ihrer Betriebsratsvorsitzenden fristlos. Ohne Angabe konkreter Gründe. Dabei gehören Betriebsratsmitglieder zu den am stärksten geschützten Arbeitnehmern im deutschen Arbeitsrecht. Warum geht ein Arbeitgeber dieses Risiko überhaupt ein?

Als Maria Angelika El Mahjoub am 26. Juni ihre Kündigung erhält, hat ihr Urlaub gerade begonnen. Seit 16 Jahren arbeitet die 48-Jährige in dem Hotel am Alten Schlachthof, das heute unter dem Namen „Four Points by Sheraton“ firmiert. Fünf Jahre gehört sie dem Betriebsrat an, erst im März wurde sie zur Vorsitzenden gewählt. Nun hat sie Hausverbot und kämpft vor Gericht um ihren Arbeitsplatz. „Meine Familie und ich leiden sehr darunter“, sagt die Hotelfachangestellte.

Arbeitgeber bestreitet sämtliche Vorwürfe

Warum ihr gekündigt wurde, weiß El Mahjoub bis heute nicht. Im der Redaktion vorliegenden Schreiben der Betriebs- und Service Hotel Offenbach Plaza GmbH heißt es lediglich, das Arbeitsverhältnis werde „aus wichtigem Grund“ fristlos beendet. Mehr nicht. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht, die Gründe bereits im Kündigungsschreiben offenzulegen.

Gerade deshalb wirkt der Fall ungewöhnlich. Die Hürden für eine fristlose Kündigung von Betriebsratsmitgliedern sind hoch. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz genügt ein wichtiger Grund allein nicht. Grundsätzlich muss auch der Betriebsrat zustimmen – oder diese Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.

„Kündigt der Arbeitgeber vorher, so ist die Kündigung von vornherein unheilbar nichtig“, sagt der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Scheurich, der mit dem Fall vertraut ist und den Betriebsrat vertritt. Der Gesetzgeber wolle verhindern, dass Arbeitnehmervertreter wegen ihrer Tätigkeit unter Druck gesetzt oder aus dem Betrieb gedrängt werden.

El Mahjoub vermutet genau das. Nach ihren Angaben verschärfte sich das Betriebsklima nach dem Betreiberwechsel im vergangenen Jahr. Damals übernahm die Betriebs- und Service Hotel Offenbach Plaza GmbH den Betrieb des Hauses von der angeschlagenen Achat-Gruppe. Hinter der Gesellschaft steht die Hotel- und Serviced-Apartment-Gruppe Beepartment aus Unterföhring. Rechtlich blieben Arbeitsverhältnisse, Betriebsrat und tarifliche Bindungen bestehen. Konflikte entstehen jedoch häufig dann, wenn neue Betreiber Arbeitsbedingungen oder die betriebliche Mitbestimmung neu ordnen wollen.

Als Betriebsratsvorsitzende habe sie immer wieder Beschwerden aus der Belegschaft weitergegeben, sagt El Mahjoub. Es ging um den Umgang von Vorgesetzten mit Beschäftigten, um Kündigungen von Mitarbeitern und um mutmaßlich ausstehende Lohnzahlungen. „Ich habe nur meine gesetzliche Aufgabe erfüllt.“

Das Unternehmen weist einen Zusammenhang zwischen Kündigung und Betriebsratsarbeit zurück. Über Unternehmensanwältin Katherina Heizenreider teilt es mit, man werde sich wegen der laufenden Verfahren nicht äußern. Nur so viel: Es gebe keine ausstehenden Lohnzahlungen, die Vergütungen seien ordnungsgemäß gezahlt worden. Außerdem verfüge der Betrieb über „einen ordnungsgemäß gewählten Betriebsrat“. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit werde auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen fortgeführt.

Auch die Gewerkschaft NGG beobachtet den Fall aufmerksam

Für Christian Niemeier vom Deutschen Arbeitnehmerforum reicht das nicht. Der Betriebsrat habe Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit erstattet. Ob tatsächlich ein Straftatbestand nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz erfüllt ist, müssen nun die Ermittlungsbehörden klären.

Auch die Gewerkschaft NGG beobachtet den Fall aufmerksam. Nach Angaben der zuständigen Gewerkschaftssekretärin Anna Langensiepen musste sie Beschäftigte des Hotels bereits nach dem Betreiberwechsel mehrfach bei der Durchsetzung tariflicher Ansprüche unterstützen. Die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden nennt sie „einen Skandal“.

Eine erste Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Offenbach an diesem Freitag brachte den Arbeitgeber weiter unter Zugzwang: Die Kündigung sei unwirksam, hieß es. Ob sie vor dem Kammertermin Ende August zurückgezogen wird, wird sich zeigen. Einen Grund für ihre Entlassung kennt El Mahjoub weiterhin nicht. Für sie geht es um ihren Arbeitsplatz. Für die Beteiligten weit darüber hinaus auch um die Frage, wie weit der Schutz betrieblicher Mitbestimmung in einem Unternehmen tatsächlich reicht.