Böhmdorfer zu Anzeige gegen Grassers Richterin: "Von A bis Z lückenlos alles richtig gemacht"

Grassers Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer verteidigt auf Ö1 die Strafanzeige gegen die Buwog-Richterin, man habe "objektiv" gehandelt. Auch im Nachhinein betrachtet würde er nichts anders machen

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Böhmdorfer zu Anzeige gegen Grassers Richterin: "Von A bis Z lückenlos alles richtig gemacht"

Causa Fake-Vorwürfe

Böhmdorfer zu Anzeige gegen Grassers Richterin: "Von A bis Z lückenlos alles richtig gemacht"

Grassers Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer verteidigt auf Ö1 die Strafanzeige gegen die Buwog-Richterin, man habe "objektiv" gehandelt. Auch im Nachhinein betrachtet würde er nichts anders machen

Renate Graber

Anwalt Dieter Böhmdorfer
Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer wüsste nicht, was er anders machen hätte sollen und erklärt, warum man eine Strafanzeige mit zwei Varianten eingebracht hat.

Am Freitag hat sich erstmals Karl-Heinz Grassers Rechtsanwalt, Dieter Böhmdorfer, zur Causa rund um die Fake-Vorwürfe gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker geäußert. Er war es ja gewesen, der vor rund einem Jahr eine Strafanzeige beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet hatte. Darin wurden zwei Vorwürfe alternativ thematisiert: Es gebe E-Mails, die nachwiesen, dass Hohenecker sich habe bestechen lassen und Amtsmissbrauch begangen habe rund um das Urteil gegen Grasser. Der Alternativvorwurf: Sollten die Unterlagen gefälscht sein, würde es um Verleumdung Hoheneckers durch den Informanten der Grasser-Rechtsanwälte gehen.

Wie man inzwischen weiß, waren die E-Mails gefälscht. Das von der Staatsanwaltschaft (StA) Wien geführte Verfahren gehen Hohenecker wurde eingestellt. Seit April wird gegen den Ersteller der Mails ermittelt. Er hat gestanden und für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

"Von A bis Z alles richtig gemacht"

Im Ö1-Morgenjournal nahm Böhmdorfer dazu Stellung und wies alle Vorwürfe zurück – zahlreiche Kritiker sehen ja im Vorgehen von Grassers Anwälten, zu denen auch Norbert Wess und Manfred Ainedter zählen, einen "Angriff auf die Justiz". Böhmdorfer sagt dagegen, dass man "von A bis Z lückenlos richtig" gehandelt habe, auch in berufsrechtlicher Sicht sei man korrekt vorgegangen. Man habe sich an die Justiz um Hilfe für Aufklärung gewendet und bei der Oberstaatsanwaltschaft die Vorprüfung der Unterlagen beantragt, so der Anwalt sinngemäß.

Die Oberstaatsanwaltschaft habe dann einen Staatsanwalt bestimmt, der in der Sache ermitteln sollte. Mit diesem Vorgehen hätten die Rechtsanwälte erreichen wollen, "dass nicht unnötig Porzellan zerschlagen und unnötig in die Persönlichkeitsrechte der Richterin eingegriffen" werde.

"Bewusst objektiv gehandelt"

Ob es den Rechtsanwälten nicht abenteuerlich vorgekommen sei, dass ihr Informant, der ja behauptete, ein IT-Forensiker zu sein, keinen Laptop besaß und auch nur ein Tastentelefon, wurde der frühere von der FPÖ gestellte Justizminister gefragt. Ihm sei "vieles komisch vorgekommen", antwortete er. Für Rechtsanwälte stelle sich allerdings eine andere Frage, nämlich die, ob man Unterlagen weglegen oder bei der Staatsanwaltschaft vorlegen soll. Das habe man "lange überlegt", sie wegzulegen, wäre allerdings nicht zu verantworten gewesen. Böhmdorfer sagte in dem Interview sinngemäß auch, dass man so diskret gehandelt habe, damit die Sache nicht in den Medien landet.

Dass man die Anzeige mit zwei Sachverhaltsvarianten, also quasi auf zwei Schienen basierend, eingebracht habe, begründete der Rechtsanwalt so: Damit habe man sich "bewusst distanziert und objektiv gehandelt". Der Staatsanwalt habe entscheiden sollen, ob gegen Hohenecker oder Herrn B., den Informanten, ermittelt werde. Der Staatsanwalt habe sich entschieden, gegen Hohenecker zu ermitteln.

"In meiner Gegenwart nie Geld verlangt"

Ob man mit dieser Entweder-Oder-Variante nicht "blöd dastehe"? Wenn dem so wäre, würde jeder Richter und jeder Staatsanwalt "blöd dastehen", wenn er mit seinen Entscheidungen nicht durchkäme, argumentierte Böhmdorfer in dem Gespräch. Er sprach im Zusammenhang mit der Berichterstattung von "medialer Polemik".

Der nunmehr von der Staatsanwaltschaft Wien beschuldigte Michael B. behauptet in seinem Geständnis, er habe in Summe rund 22.500 Euro von den Rechtsanwälten bekommen. Diese sagten in einer Stellungnahme Mitte der Woche, er habe Aufwandersatz bekommen. Ob B. mit Geldleistungen nicht erst dazu animiert worden sei, gefälschte Unterlagen herzustellen, wurde Böhmdorfer in dem Konnex in Ö1 gefragt.

Würde nichts anders machen

Er verneinte das: B. sei in einem ersten Schritt an Ainedter herangetreten, habe sofort E-Mails vorgelegt und einen Aufwandersatz von 4000 Euro gewollt. "In meiner Gegenwart hat er nie Geld verlangt und in meiner Gegenwart hat er nie Geld bekommen", erklärte Böhmdorfer. Er frage sich, warum von den Rechtsanwälten verlangt werde, sie müssten die Fälschungen sofort erkennen, während die Staatsanwaltschaft ein Jahr lang ermittelt habe.

Ob er nachträglich gesehen etwas anders machen würde? Böhmdorfer: "Ich wüsste nicht, was." (Renate Graber, 21.8.2026)

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