Bonitätsprüfung: Wer Ihren Score drückt – und wie Sie das herausfinden: Verbraucherzentrale klärt auf
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Bonitätsprüfung Wer Ihren Score drückt – und wie Sie das herausfinden: Verbraucherzentrale klärt auf
Saarbrücken · Ein Zahlendreher kann teuer werden. Beim Scoring prüfen Banken und Händler Ihre Bonität. Doch welche Daten stecken dahinter – und wo lauern Fehler?
28.08.2026 , 08:17 Uhr
Wer für größere Anschaffungen ein Darlehen benötigt, muss sich auf eine Überprüfung seiner Kreditwürdigkeit einstellen. Und womöglich gegen fehlerhafte Einträge vorgehen.
Foto: dpa-tmn/Christin Klose
Ob Auto, Haus oder Traumurlaub: Manche Saarländer überschätzen ihre Möglichkeiten, Schulden zu tilgen. Andere wiederum legen jeden Cent zur Seite und haben dennoch Angst, etwas könnte nicht in Ordnung sein.
Was Verbraucher über die Bonitätsprüfung wissen sollten
„Auf die Bonitätsprüfung durch das Scoring (das ist ein Verfahren zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Kreditbewerbers, Anm. d. Red.) setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen“, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland. Oft wissen Betroffene jedoch nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob herangezogene Angaben korrekt sind. „Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen und wie der Score-Wert zustande kommt“, so die Verbraucherzentrale.
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Für einen Überblick über ihr Profil können Verbraucher eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen wie Schufa, Experian, CRIF einholen. „Betroffene können grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn sie davon ausgehen, dass sich ihre Daten geändert haben. Ändert sich der Score zum Beispiel jedes Quartal, dann sollten Betroffene auch jedes Quartal eine neue Auskunft kostenfrei verlangen können“, erläutert die Verbraucherzentrale.
Auf die korrekte Datenbasis kommt es an
Score-Werte können aber nur richtig sein, wenn die Datenbasis stimmt: „Wir empfehlen, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Verbraucher dürfen auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden“, betont die Verbraucherzentrale und ergänzt: „Die kostenlose Auskunft kann formlos beantragt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.“ Die Auskunft sei schriftlich oder auf der Internetseite des Anbieters zu beantragen.
Auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft. Bei einigen sei diese schwer zu finden. Oder die kostenlose Variante sei hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, zahle so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre. Die kostenlose Auskunft bei einigen Auskunfteien wurde daher auf deren Website verlinkt. Dabei sei zu beachten, dass Creditreform Boniversum 2025 an Experian verkauft wurde. Eine Selbstauskunft über die Informationen der Creditreform-Inkassovereine müssten Betroffene bei „Experian“ beantragen.
Bei den Angaben in Online-Formularen sollten Verbraucher sich auf die Pflichtfelder beschränken: „Wenn diese Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen, die Scoring-Verfahren einsetzen, wie zum Beispiel Banken, Online-Bezahldienste, Plattformen“, rät die Verbraucherzentrale Saarland.
Außerdem habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Auskunfteien sich nicht einfach auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen können, um die Auskunft zu verweigern. Im Zweifel seien Auskunfteien verpflichtet, einem Gericht oder der Aufsichtsbehörde die aus ihrer Sicht schützenswerten Details zu den Score-Wert-Berechnungen offenzulegen. Dann könnten diese entscheiden, welche Informationen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Anspruch auf unentgeltliche Berichtigung
Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssten die Auskunfteien unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken, so die Verbraucherzentrale weiter. Für den Korrekturwunsch reiche ein formloses Schreiben, in dem Betroffene angeben, welche Daten unrichtig sind. Wenn möglich, sollten sie dies durch Unterlagen belegen. Bei gespeicherten falschen Daten gebe es nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das der Auskunftei die Daten übermittelt hat. Dort sollten Betroffene fordern, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.
Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-saarland.de
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