Briefwahl – zwischen Wahlrecht und Wahlfälschung

Falsche Stimmzettel, doppelt verschickte Wahlscheine, fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen – Pannen gibt es immer wieder bei Wahlen, denn Fehler sind menschlich. Allerdings nährt jeder Vorfall einen Zweifel, ob denn da nicht Wahlfälschung im Spiel sein könnte. Besonders umstritten ist die Briefwahl, doch wie hoch ist die Manipulationsgefahr wirklich?

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Briefwahl – zwischen Wahlrecht und Wahlfälschung
Symbolbild: Seniorin hält Stimmzettel in der Hand und lächelt

AUDIO: Wie sicher ist die Briefwahl im Pflegeheim? (2 Min)

Debatte um Manipulation und Wahlbetrug

Wie sicher ist die Briefwahl?

Stand: 04.09.2026 14:03 Uhr

Falsche Stimmzettel, doppelt verschickte Wahlscheine, fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen – Pannen gibt es immer wieder bei Wahlen, denn Fehler sind menschlich. Allerdings nährt jeder Vorfall einen Zweifel, ob denn da nicht Wahlfälschung im Spiel sein könnte. Besonders umstritten ist die Briefwahl, doch wie hoch ist die Manipulationsgefahr wirklich?

von Uli Wittstock, MDR SACHSEN-ANHALT

Mit einem Zeigefinger wird die Blindenschrift auf einer Wahl-Schablone gelesen.

Andreas Cosmar ist Heimleiter und Vorstand des Evangelischen Pflegeheimes Neue Heimat in Bismark in der Altmark. 80 Bewohnerinnen und Bewohner leben hier. Viele von ihnen werden wohl ihr Recht auf eine Briefwahl nutzen.

Warum die Briefwahl immer wieder kritisch diskutiert wird

Dass es Vorbehalte gegen die Briefwahl gibt, kann Andreas Cosmar gut verstehen, denn der Briefwahlskandal in Stendal sorgt auch zwölf Jahre später noch für Debatten. Seinerzeit spielten auch Stimmen aus Pflegeheimen eine Rolle. Er allerdings kann so ein Vorgehen für neue Heimat in Bismark ausschließen: "Das ist immer Sache des Bewohners selbst, beziehungsweise seiner Vertrauensperson. Weder der Heimleiter noch Mitarbeiter spielen da eine Rolle. Das ist immer dann die neutrale Person beziehungsweise die Angehörigen, die die Vorsorgevollmacht haben." Das sei eigentlich nichts Ungewöhnliches, denn auch bei dem Thema Geld gebe es diese klaren Regelungen.

Briefwahlunterlagen für Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Wahlrecht für alle und Sicherheitsmechanismen für Briefwahl

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019. Demnach dürfen Menschen in Pflegeheimen nicht aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen von der Wahl ausgeschlossen werden. Christa Dieckmann, Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt, hält die Möglichkeit der Briefwahl für ein hohes demokratisches Gut: "Die Briefwahl soll den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit bieten, auch wenn sie aus persönlichen Gründen nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sich an der Wahl zu beteiligen. Und je höher die Wahlbeteiligung, je mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen, desto stärker ist das ein Zeichen für unsere Demokratie." In Deutschland wird nur in sehr seltenen Fällen jemand vom Wahlrecht ausgeschlossen, so dass auch Inhaftierte wählen dürfen.

Video: Darum gibt es die Briefwahl: Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärt die Hintergründe (1 Min)

Aberkennung des Wahlrechts bei folgenden Straftaten

  • Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund
  • Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
  • Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  • Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
  • Abgeordnetenbestechung
  • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst

Quelle: Bundeswahlleiterin

Briefwahl in Pflegeheimen: Schutz vor Manipulation

In Pflegeheimen stellt sich allerdings die Frage, wo die Grenze zwischen zulässiger Assistenz und unzulässiger Einflussnahme verläuft. Für Heimleiter Cosmar ist klar: "Das ist ein ganz sensibles Thema und das darf überhaupt nirgendwo missbraucht werden. Die Briefwahl muss genauso geheim ablaufen, wie die Wahl im Wahllokal." Dazu gehöre auch die sichere Verwahrung der Wahlunterlagen. Allerdings gebe es ganz grundsätzliche Schutzmechanismen, erklärt Landeswahlleiterin Christa Dieckmann: "Briefwahlunterlagen dürfen nur an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Zudem dürfen maximal für vier Wahlberechtigte Unterlagen übergeben werden." Der Wahlbetrug in Stendal zeigte jedoch, dass es immer wieder Schlupflöcher geben kann, wenn die Verwaltung bestimmte Vorgaben nicht einhält. Allerdings, so Christa Dieckmann, handelt es sich bei Wahlfälschung nicht um ein Kavaliersdelikt. Der Fälscher von Stendal bekam immerhin eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Video: Schutzmechanismen bei der Briefwahl: Christa Dieckmann erklärt, wie Manipulation verhindert werden soll (1 Min)

Verdachtsfall in Dessau: Was bislang bekannt ist

Zwei Zeitungen, die Ostdeutsche Allgemeine und die Junge Freiheit, berichten über einen Fall aus Dessau. Dort steht eine Seniorenresidenz unter dem Verdacht des mutmaßlichen Wahlbetrugs. Demnach soll der Neffe einer demenzkranken Bewohnerin nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt haben. Der Mann ist der Bevollmächtige seiner Tante. Ihm sei versichert worden, dass die Unterlagen ungelesen geschreddert worden seien. Er soll sich dann direkt an das örtliche Wahlbüro gewandt haben. Dort habe er erfahren, dass im Namen seiner Tante bereits am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt und die Stimmen bereits abgegeben worden waren. Der Neffe habe daraufhin Strafanzeige erstattet, die Polizei ermittelt.

Briefwahl Symbolbild: Nahaufnahme von einem Wahlbrief mit dabei liegendem Stimmzettel

Keine absolute Sicherheit vor Wahlbetrug

In Sachsen-Anhalt gibt es rund 200.000 Pflegebedürftige, wobei die meisten von ihnen zu Hause versorgt werden, rund 30.000 wohnen in Pflegeheimen. Rein rechnerisch ist das eine große Wählergruppe. Wenn allerdings nur vier Stimmzettel pro Betreuungsperson ausgegeben werden, dann braucht es schon ziemlich viele Absprachen und Mitwisser, um ein Landtagswahlergebnis zu beeinflussen. Klar ist aber auch, dass es keinen Schutz vor Betrugsversuchen gibt. Das räumt auch Christa Dieckmann ein: "Also man muss schon feststellen, dass es kein Wahlsystem gibt, das nicht mit krimineller Energie umgangen werden kann." Allerdings zeige der Stendaler Wahlskandal eben auch, dass solche Versuche letztendlich scheitern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Briefwahl als verfassungskonform bestätigt. Schließlich verbietet ja auch niemand das Autofahren, nur weil einige das Auto für kriminelle Zwecke nutzen.

MDR (Uli Wittstock, Anne Gehn-Zeller)