Bürgermeister Schindling angeklagt: Vorwurf der besonders schweren Untreue und versuchten Nötigung

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling. Ihm werden besonders schwere Untreue in neun Fällen sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.

  • 4 min read
Bürgermeister Schindling angeklagt: Vorwurf der besonders schweren Untreue und versuchten Nötigung

Stand: 13.10.2026, 18:45 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Klaus Schindling, cdu, bürgermeister

Bürgermeister Klaus Schindling ist seit zehn Jahren im Amt. Nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun Anklage gegen den 58-Jährigen erhoben. © Sascha Kröner

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling. Ihm werden besonders schwere Untreue in neun Fällen sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.

Hattersheim/Frankfurt. – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft Bürgermeister Schindling (CDU) besonders schwere Untreue in neun Fällen sowie eine versuchte Nötigung vor. Wie das Kreisblatt im Mai 2025 berichtete, wurde in Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen Schindling eröffnet. Ausgangspunkt war ein strafrechtlicher Anfangsverdacht, demnach Schindling unzulässige Zulagenzahlungen an Mitarbeitende des Rathauses gewährt haben könnte. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen, die Ermittler haben Anklage gegen einen 58-jährigen Kommunalpolitiker erhoben, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Klaus Schindling bestätigt auf Anfrage dieser Zeitung, dass sich die Vorwürfe gegen ihn richten.

Laut Staatsanwaltschaft geht es um den Zeitraum von Juni 2019 bis Dezember 2024, in dem Schindling in neun Fällen Mitarbeitern der Stadt Hattersheim Zulagen gewährt haben soll, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gegeben habe. Der Schaden, der der Stadt dabei entstanden sein soll, wird mit mehr als 200.000 Euro beziffert.

Publik wurde die Zulagenthematik zum Jahresende 2024, als die Hattersheimer Verwaltung ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Main-Taunus-Kreises erhielt. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass sich im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen Schindling Verdachtsmomente ergeben hätten, es könnten zu hohe Zulagen ausgezahlt worden sein. Danach erläutert die Aufsicht in dem Brief unter anderem, dass die Zahlung von Zulagen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder geregelt ist. Sie erwähnt außerdem, dass eine übertarifliche Zahlung zulässig sei, um eine vakante Stelle zu besetzen, für die unter Verwendung aller anderen Mittel und Wege nach längerer Suche niemand gefunden werden konnte. Doch selbst dann sei die Überschreitung des Tarifs bei 30 Prozent gedeckelt. Der Bürgermeister hatte dieser Zeitung damals Einsicht in das Schreiben gewährt.

Landgericht entscheidet über Verfahrenseröffnung

Als Reaktion auf besagtes Schreiben aus der Kommunalaufsicht hatte Schindling verfügt, dass sämtliche Zulagenzahlungen an Mitarbeiter der Stadt Hattersheim eingestellt werden, bis eine externe Prüfung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt war. Es handelte sich um insgesamt 274 Zulagen, die überprüft wurden. Schindling beteuerte damals seine Unschuld, schloss aber nicht aus, dass ihm oder einem seiner Amtsvorgänger bei den vereinbarten Zulagen ein Fehler unterlaufen sein könnte. Durch die Eingrenzung des Zeitraums durch die Staatsanwaltschaft steht nun fest, dass es sich um Zulagen handeln muss, die während Schindlings Amtszeit gewährt wurden. Da die Untreue nach § 266 StGB ein reines Vorsatzdelikt ist, geht die Staatsanwaltschaft offenbar nicht davon aus, dass die betroffenen Zulagen irrtümlich vereinbart wurden. Für eine Strafbarkeit wegen Untreue reicht im subjektiven Tatbestand Eventualvorsatz (dolus eventualis) grundsätzlich aus. Das bedeutet, der Täter muss den Vermögensnachteil und die Pflichtverletzung nicht sicher vorhersehen oder absichtlich herbeiführen. Es genügt, wenn er den Eintritt des Schadens für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt.

Außerdem soll Schindling einen Angestellten der Stadt im Mai 2022 genötigt haben. Laut Staatsanwaltschaft habe der Bürgermeister versucht, ihn am Verlassen seines Fußballvereins zu hindern, indem er mit einer Kündigung bei seinem Arbeitgeber, der Stadtverwaltung, drohte. Um welchen Fußballverein es sich dabei handelt, geht aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht hervor. Allerdings ist bekannt, dass Klaus Schindling als Beisitzer Teil des Vorstandes des FC Eddersheim ist.

Anklage gegen Schindling: Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung

Schindling selbst sagt auf Anfrage, dass es mehr als 50 Vorwürfe gegen ihn gegeben habe, von denen nur 2 übrig geblieben seien. „Das muss jetzt geklärt werden“, so der Bürgermeister. Zu den konkreten Vorwürfen der besonders schweren Untreue sowie der versuchten Nötigung könne er sich angesichts des anstehenden Verfahrens nicht äußern. Er betont allerdings mit Verweis auf das lange Ermittlungsverfahren: „Das macht natürlich keinen Spaß. Ich will es endlich ein für alle Mal geklärt haben.“ In der Vergangenheit habe es eine „Schmutzkampagne“ gegen ihn gegeben. Nach nun zehn Jahren im Amt schaut er bereits auf die nächsten Bürgermeisterwahlen 2028. Diesbezüglich hoffe er weiter auf die Zustimmung der Bürger. Er werde seine Energie weiter in die Ausübung des Amtes des Bürgermeisters stecken – unabhängig von einem möglichen Verfahren. Ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Landgericht Frankfurt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (rk/adk)