Christoph Mikuschek: „Muss man alles regeln, was man regeln kann?“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Mikuschek will nicht Bürgermeister von Dietzenbach werden. Die CDU will im Spätherbst ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin für die Wahl 2026 bekanntgeben.
- 4 min read
Stand: 29.07.2026, 07:00 Uhr
Kommentare

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Mikuschek über die Finanzkrise der Kommunen, das Konnexitätsprinzip und die Frage, ob er in Dietzenbach als Bürgermeister kandidieren will.
Dietzenbach – Er ist Abgeordneter des Hessischen Landtags, sitzt im Kreistag und in der Dietzenbacher Stadtverordnetenversammlung und ist außerdem Vorsitzender der Dietzenbacher CDU: Christoph Mikuschek vertritt seine Partei in gleich drei Parlamenten. Die Redaktion hat ihn unter anderem gefragt, warum das Land Hessen nicht die Gesetze vollumfänglich finanziert, die er als Landtagsabgeordneter verabschiedet.
Guten Tag Herr Mikuschek, im kommenden Jahr ist Bürgermeisterwahl, wer kandidiert für die CDU?
Über Personalentscheidungen werden wir erst zu gegebener Zeit in den zuständigen Gremien der CDU beraten.
Können Sie sich vorstellen, Bürgermeister zu werden?
Das kann ich ausschließen.
Wann kürt die CDU ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin?
Wir werden nach den Sommerferien die Thematik im CDU-Vorstand diskutieren und dann sicherlich im Spätherbst eine Entscheidung bekanntgeben.
Das heißt, ein gemeinsamer Kandidat der Koalition ist unwahrscheinlich?
Wenn es gelingt, eine Persönlichkeit zu finden, die über Parteigrenzen hinweg Vertrauen genießt und von mehreren politischen Kräften getragen werden kann, halte ich das grundsätzlich für einen möglichen Weg. Entscheidend ist am Ende, dass ein gemeinsamer Kandidat im Interesse der Stadt handelt.
Ein großes Thema ist aktuell die kommunale Finanzkrise. Lokalpolitiker fordern immer wieder die Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Deshalb die Frage an Sie als Landtagsabgeordneten: Warum bezahlt das Land nicht für Gesetzesvorhaben, die auf Landesebene verabschiedet werden?
Das Konnexitätsprinzip beschäftigt auch die Landes- und Bundespolitik und ist zum ersten Mal Thema des Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Jetzt geht es darum, dieses Konnexitätsprinzip zu leben. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss auch die Finanzierung zukünftig mitgedacht werden. Gleichzeitig ist wichtig zu wissen, dass erhebliche Teile der finanziellen Belastungen der Kommunen heute durch Bundesgesetze oder durch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen – etwa im Sozialbereich oder bei der Migration – entstehen. Hier kann das Land nicht jede Belastung alleine auffangen.
Ich hätte einen anderen Zeitpunkt gewählt
Aber zum Beispiel der Anspruch auf einen kostenlosen Kitaplatz leitet sich aus einem Landesgesetz ab...
Als Landtagsabgeordneter möchte ich mich auch gar nicht aus der Verantwortung wegducken. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Landesregierung ein verlässlicher Partner der Kommunen ist. Wir haben den kommunalen Finanzausgleich erhöht, der ist doppelt so hoch wie 2010. Einschließlich weiterer Leistungen stellt das Land den Kommunen mittlerweile insgesamt 12,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Hessen investiert seit vielen Jahren intensiv in die Finanzausstattung und wir arbeiten mit den kommunalen Spitzenverbänden eng zusammen. Ein Beispiel ist das kommunale Flexibilisierungsgesetz, das den Kommunen erlaubt, von Regularien und Aufgaben abzuweichen …
… das heißt, die Stadt Dietzenbach könnte Aufgaben wie die Bereitstellung eines kostenlosen Kita-Platzes bei Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips aufschieben?
Das geht nicht, weil es sich um eine gesetzliche Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt.
Aber was sagen Sie als Landtagsabgeordneter und Kommunalpolitiker zum Vorwurf, das Konnexitätsprinzip werde nicht eingehalten?
Seien Sie gewiss, dass uns auf Landesebene dieses Thema nicht egal ist. Es ist allerdings kein Geheimnis, dass die finanzielle Situation – und dazu gehört auch der Landeshaushalt – mehr als angespannt ist. Die Frage ist, ob man alles regeln muss, was man regeln kann. Ich appelliere da auch an die Eigenverantwortung vor Ort, und in Wiesbaden müssen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Prioritäten anders setzen. Wir versuchen auf Landesebene alles, um den Kommunen zu helfen. Ein Beispiel ist der Kinderergänzungszuschlag im kommunalen Finanzausgleich, von dem Dietzenbach als kinderreichste Stadt Hessens profitiert.
Zur Person
Christoph Mikuschek wurde am 8. August 1988 in Frankfurt am Main geboren. Er wächst in Dietzenbach auf, macht 2008 sein Abitur an der Rudolf-Steiner-Schule. Es folgen Wehrdienst als Sportsoldat in Warendorf sowie ein Jurastudium in Mainz und Frankfurt. Seit 2016 ist Mikuschek Teil der Geschäftsführung der RMT RehaMed Technology GmbH. 2013 tritt er der CDU Dietzenbach bei. 2019 wird er ihr Vorsitzender. Bis 2024 war er bei der Jungen Union. Seit 2024 ist der 38-Jährige Mitglied des Hessischen Landtages. Er ist ebenso Mitglied des Kreistages. Mikuschek ist verheiratet und hat ein Kind.
Ein weiteres Beispiel für die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips ist die Katastrophenschutzverordnung, die in Dietzenbach auch wieder unvorhergesehene Kosten für den neuen Haushalt mit sich bringt …
Das basiert natürlich auf einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Vor fünf Jahren hätte wahrscheinlich kaum jemand die Notwendigkeit gesehen, in diesen Bereich zu investieren. Am Ende geht es da um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Da handelt es sich – wie bei der Ausstattung der Feuerwehr – um laufende Kosten.
Sie haben gesagt, auch die Situation im Landeshaushalt sei angespannt, gleichzeitig hat sich das Land für knapp eine Million Euro ein neues Logo geleistet. Wie profitieren die Menschen in Hessen von dem neuen Logo?
Ich hätte es in der Situation nicht gemacht, wenngleich ich die Intention nachvollziehen kann, dass man zum Jubiläum „80 Jahre Hessen“ ein neues Logo haben wollte. Aber ich persönlich hätte einen anderen Zeitpunkt gewählt.
Die Fragen stellte Niels Britsch