Das Hessische Antisemitismus-Gesetz ist der falsche Weg für ein gutes Ziel

Zahlreiche Fachleute halten das geplante Gesetz für verfassungswidrig. Sogar der Zentralrat der Juden setzt auf eine andere juristische Lösung. Ein Kommentar von Pitt von Bebenburg.

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Das Hessische Antisemitismus-Gesetz ist der falsche Weg für ein gutes Ziel

Stand: 05.10.2026, 14:12 Uhr

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Öffentliche Äußerungen, die das Existenzrecht Israels leugnen, sollen einem hessischen Gesetzesvorhaben zufolge unter Strafe gestellt werden. (Archivbild) © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Zahlreiche Fachleute halten das geplante Gesetz für verfassungswidrig. Sogar der Zentralrat der Juden setzt auf eine andere juristische Lösung. Ein Kommentar von Pitt von Bebenburg.

Jüdinnen und Juden leben in einer schweren Zeit, auch in Deutschland. Ausgerechnet seit dem schlimmsten Anschlag gegen jüdisches Leben, dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023, eskaliert der Israel-Hass, der sich nicht selten in Hetze und Gewalt gegen jüdische Menschen entlädt. Das militärische und politische Vorgehen der israelischen Regierung trägt dazu einen erheblichen Teil bei, und auch die antimuslimischen Aggressionen nehmen zu. Das macht die Diskussion zusätzlich kompliziert.

Die deutsche Gesellschaft muss sich schützend vor die Betroffenen stellen. Im Alltag. In Diskussionen.

Gesetz zur Leugnung des Existenzrechts Israels – zum Scheitern verurteilt

Viel schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob es eine juristische Lösung geben kann und soll. Die Grenze ist schmal zwischen der nur allzu berechtigten Kritik an der Kriegführung und Siedlungspolitik der Netanjahu-Regierung auf der einen Seite und Vernichtungsfantasien gegen Jüdinnen und Juden auf der anderen Seite.

Oft wird diese Grenze in den Parolen ganz bewusst vermischt. Für jüdische Menschen ist das kaum zu ertragen.

Der Ansatz der hessischen Landesregierung, gegen die Hetze strafrechtlich vorzugehen, ist daher ehrenwert. Aber er ist zum Scheitern verurteilt. Schon heute sind Gerichte uneins, wie der Slogan „From The River To The Sea“ zu bewerten ist.

Dabei darf es nicht verboten sein, eine Meinung zur Gründung Israels im Jahr 1948 zu äußern, die die Perspektive der Palästinenserinnen und Palästinenser einnimmt. Aus gutem Grund wenden Juristinnen und Juristen ein, durch das hessische Gesetz könnten auch völkerrechtlich legitime Forderungen dieser Gruppierung kriminalisiert werden.

Zentralrat der Juden in Deutschland drängt auf andere Lösung

Manche Demonstrationen in Deutschland sind schwer auszuhalten. Wenn Nazis aufziehen und gegen Minderheiten hetzen. Wenn verantwortliche Politikerinnen und Politiker symbolisch an Galgen aufgehängt werden. Oder wenn Demonstrierende mit Parolen unterwegs sind, die mit antisemitischen Klischees liebäugeln – oder offen zu Hass und Gewalt anstacheln.

Frankfurt 27.8.26 FR Redaktion, Gruppenfotos in Variationen mit Michael Bayer, Chefrefaktion, Christine Dankbar, Resortleitung Hauptstadt, Pitt von Bebenburg, Resortleitung Mantel(HIER), Valérie Eiseler, Steffen Herrmann Strllvetr. Pitt v-B.copyright: Monika MüllerTagessatz

Pitt von Bebenburg © Monika Müller

Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Selbst der Zentralrat der Juden in Deutschland, der aus leidvoller Erfahrung alles gegen Antisemitismus tun würde, setzt auf eine andere juristische Lösung als der hessische Justizminister. Wer Jüdinnen und Juden schützen will, sollte auf ein Gesetz verzichten, das nach Auffassung zahlreicher Fachleute vom Bundesverfassungsgericht gekippt würde. Das würde den erwünschten Schutz zur Farce machen. Geholfen wäre damit niemandem – auch nicht den bedrohten jüdischen Menschen.