Das können Sie tun, wenn Sie nicht auf Fake-Shops hereinfallen wollen
Ein Tool der Verbraucherzentrale hilft Fake-Shops zu identifizieren. Die Nutzung ist unkompliziert und dringend geboten. Immer mehr Menschen fallen beim Online-Shopping auf Kriminelle herein.
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Stand: 02.08.2026, 08:00 Uhr

Ein Tool der Verbraucherzentrale hilft Fake-Shops zu identifizieren. Die Nutzung ist unkompliziert und dringend geboten. Immer mehr Menschen fallen beim Online-Shopping auf Kriminelle herein.
Die Zahl der Fake-Shops in Deutschland liegt mittlerweile bei mehr als 100.000. Wie eine Umfrage der tagesschau aus dem vergangenen Jahr zeigt, ist bereits fast jeder vierte Mensch in Deutschland Opfer von Online-Betrug geworden. Besonders häufig geraten Verbraucher an gefälschte Online-Shops: 37 Prozent der Betroffenen gaben an, nach der Bezahlung entweder gar keine oder lediglich minderwertige Ware erhalten zu haben.
Um Verbraucher besser zu schützen, bieten die Verbraucherzentralen einen sogenannten Fake-Shop-Finder an. Das kostenlose Tool auf der Website der Verbraucherzentrale prüft, ob ein Online-Shop seriös erscheint oder Anzeichen für einen Betrug aufweist.
Die Nutzung ist unkompliziert: Zunächst wird die Internetadresse des verdächtigen Shops aus der Browserleiste kopiert und in das Suchfeld des Fake-Shop-Finders eingefügt. Anschließend gleicht eine Künstliche Intelligenz die Daten mit verschiedenen Merkmalen und Datenbanken ab. Bereits nach wenigen Sekunden erscheint das Ergebnis in Form eines Ampelsystems: Grün steht für einen unauffälligen Shop, Gelb für ein nicht eindeutiges Ergebnis und Rot warnt vor einem bekannten Fake-Shop.
Außerdem informiert die Verbraucherzentrale über Warnsignale, die auf einen Fake-Shop hinweisen können. Dazu zählen:
- Eine auffällige URL - etwa durch Rechtschreibfehler oder falsch geschriebene Markennamen
- Zahlung wird nur per Vorkasse angeboten - dies birgt das größte Risiko
- Schnäppchen-Preise, die zu günstig sind, um echt sein zu können.
- Die Webiste verfügt über kein Impressum
Fall aus Starnberg: Google soll zahlen
Wie wichtig solche Prüfungen sein können, zeigt ein Fall aus Starnberg: Ein Mann überwies knapp 490 Euro an einen vermeintlichen Fahrrad-Shop aus Stuttgart und bestellte einen Fahrradträger. Die Ware wurde jedoch nie geliefert. Der Fake-Shop war in der Google-Suche an oberster Stelle angezeigt worden. Das Amtsgericht Starnberg entschied, dass Google für den entstandenen Schaden haftet. Der Konzern muss dem Mann den Kaufpreis sowie die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Ob das Urteil rechtlich wegweisend sein könnte, ist derzeit unklar. In einem Statement gegenüber der Agentur teleschau äußerte sich der Konzern: „Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg erging ohne Stellungnahme von Google und basiert nur auf den Angaben des Klägers. Wir halten die Entscheidung für fehlerhaft und wir prüfen rechtliche Schritte dagegen.“ (Dieser Artikel entstand in Kooperation mit teleschau.)