Dickpic-Terror (1/2): Wie 5000 Penisbilder ungestraft blieben
Podcast / Kim Höbel Antonia Rauth 19. September 2026, 08:00 , ...
- 2 min read
Podcast
/
Kim Höbel Antonia Rauth
19. September 2026, 08:00
,
Wir erzählen einen Fall von digitaler sexueller Belästigung und wollen wissen: Wirkt der sogenannte Dickpic-Paragraf, den es seit einem Jahr gibt?
Eine Frau erhält über Monate hinweg Tausende pornografische Bilder und Dickpics von einer unbekannten Nummer. Als sie zur Polizei geht, wird sie abgewimmelt: Das unaufgeforderte Verschicken von Genitalbildern ist zu diesem Zeitpunkt in Österreich noch nicht strafbar. Auch eine weitere Betroffene ist wütend: Die Aktivistin Frederika Ferková kennt solche Erfahrungen seit ihrer Jugend. Sie entscheidet sich, gegen einen Absender vorzugehen – und macht ihren Fall öffentlich.
Mittlerweile hat sich die Rechtslage geändert: Seit September 2025 gibt es in Österreich einen eigenen Straftatbestand für unaufgefordert verschickte Genitalaufnahmen. Doch wie wirksam ist das sogenannte Dickpic-Verbot ein Jahr später? In dieser Miniserie von Inside Austria schauen wir uns an, wie es zu dem Gesetz kam – und warum Betroffene sich trotz der neuen Rechtslage noch immer nicht ausreichend geschützt fühlen.
In dieser Folge zu hören: Judith (Betroffene), Frederika Ferková (Aktivistin), Ingrid Brodnig (Autorin und STANDARD-Kolumnistin), Philipp Springer (Rechtsanwalt), Beate Hausbichler (Ressortleiterin von dieSTANDARD); Skript und Moderation: Antonia Rauth und Kim Höbel; redaktionelle Mitarbeit: Muzayen Al-Youssef; Redigat: Frauke Böger, Lucia Heisterkamp und Katharina Zingerle; Produktion: Christoph Neuwirth
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.