Zürich: Bundesgericht rügt Stadtpolizei für Umgang mit verhafteter Frau

Die Zürcher Stadtpolizei fesselt eine verhaftete Frau und zwingt sie, beim Gang aufs WC die Türe offenzulassen – das sei «erniedrigend», rügt das BundesgerichtDie Frau hatte am Tag der Arbeit in der Pandemie Pl...

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Zürich: Bundesgericht rügt Stadtpolizei für Umgang mit verhafteter Frau

Die Zürcher Stadtpolizei fesselt eine verhaftete Frau und zwingt sie, beim Gang aufs WC die Türe offenzulassen – das sei «erniedrigend», rügt das Bundesgericht

Die Frau hatte am Tag der Arbeit in der Pandemie Plakate aufgehängt. Dann wurde sie verhaftet.

23.09.2026, 14.19 Uhr

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In der Pandemie waren grosse Personenansammlungen am 1. Mai verboten. Die Polizei kontrollierte zahlreiche Demonstranten.

In der Pandemie waren grosse Personenansammlungen am 1. Mai verboten. Die Polizei kontrollierte zahlreiche Demonstranten.

Alexandra Wey / Keystone

Der 1. Mai 2020 verläuft ungewöhnlich in der Stadt Zürich. Statt eines Umzugs mit Tausenden Demonstrantinnen und Demonstranten wie sonst üblich am Tag der Arbeit sind viel weniger Leute unterwegs. Kundgebungen mit mehr als fünf Personen sind verboten – wegen der Pandemie.

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Dennoch kommt es zu kleineren Demos, die die Stadtpolizei auflöst. Auch bei fünf Frauen, die am Goldbrunnenplatz gemeinsam Plakate aufhängen und damit auf häusliche Gewalt hinweisen wollen, greift sie ein. Um etwa 13.30 Uhr rückt ein Aufgebot mit fünf Polizeifahrzeugen und fünfzehn Einsatzkräften an, kontrolliert die Frauen und nimmt sie fest.

Es ist ein Einsatz mit Folgen. Denn eine der Frauen wehrt sich juristisch gegen ihre Verhaftung – und geht dafür bis vor Bundesgericht.

«Ihr seid ja sonst auch nicht so prüde», sagt die Polizistin

Dessen jüngst publiziertes Urteil gibt einen Einblick, was nach der Verhaftung passiert ist. Die fünf Frauen werden auf die damalige Polizeiwache an der Zeughausstrasse gebracht. In einer Garage, die zum Warteraum umfunktioniert worden ist, müssen sie sich zwei Stunden lang mit Kabelbindern gefesselt auf den kalten Boden setzen. Dort werden sie von Polizisten und einem Hund bewacht. Anschliessend geht es für etwa eine halbe Stunde in eine Einzelzelle.

Als die Frau zweimal auf die Toilette muss, wird sie von einer Polizistin angewiesen, die Tür einen Spalt offenzulassen. Die Verhaftete bittet darum, sie schliessen zu dürfen, was abgelehnt wird. «Ihr seid ja sonst auch nicht so prüde», kommentiert die Polizistin sinngemäss. Schliesslich bittet die Frau sie, zu ihr in die Toilette zu kommen und die Tür zu schliessen. Auch das wird abgelehnt mit der Begründung: «Das mache ich nicht. Ich habe schon Spannenderes gesehen.» Am späten Nachmittag wird die Frau schliesslich entlassen.

Später gelangt sie an die Stadtpolizei. Sie verlangt von dieser festzustellen, dass verschiedene Handlungen während ihrer Verhaftung rechtswidrig gewesen seien. Es folgt ein mehrjähriges Hin und Her zwischen den Gerichten, die die Zuständigkeit klären.

Der Fall landet schliesslich beim Zwangsmassnahmengericht. Dieses kommt zum Schluss, dass die Festnahme und das Fesseln der Frau widerrechtlich waren, die übrige polizeiliche Behandlung hingegen korrekt. Mit dem Urteil ist die Frau nicht zufrieden. Sie zieht es ans Obergericht weiter, ohne Erfolg, und gelangt schliesslich ans Bundesgericht.

«Unnötige» Fesselung, weil von Frau keine Gefahr ausging

Dort hat die Frau nun Recht bekommen. In seinem Urteil hält das höchste Gericht des Landes fest, dass von der Frau keine konkrete Gefahr ausgegangen sei, zumal sie an einer friedlichen Plakatierungsaktion teilgenommen habe. «Nicht nur die Fesselung, sondern auch der Zwang zum Sitzen auf dem Boden war vor diesem Hintergrund unnötig», schreibt das Bundesgericht.

Es rügt ebenfalls, dass die Verhaftete die Toilettentür nicht schliessen durfte. «Bereits die Erwartung, es könnte jederzeit jemand hereinschauen, kann bei einer Person, die ihre Notdurft verrichtet, Gefühle von Unbehagen oder Scham auslösen.» Die Bemerkungen der Polizistin seien unangebracht gewesen und hätten das Bedürfnis der Frau nach Intimsphäre bagatellisiert und ins Lächerliche gezogen. Die Behandlung durch die Polizei sei insgesamt «erniedrigend» gewesen.

2022 ist die Kriminalabteilung der Stadtpolizei an die Förrlibuckstrasse in einen Neubau umgezogen. In zwölf Haftzellen warten Beschuldigte auf die Einvernahme oder den Weitertransport. Seither hätten sich die Bedingungen für Verhaftete «grundlegend» verändert und verbessert, sagt eine Sprecherin der Stadtpolizei zu den Tamedia-Zeitungen. Ein Vorfall wie derjenige mit der Demonstrantin soll heute nicht mehr vorkommen.

Urteil 1C_164/2026 vom 24. August 2026

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