Wo steht der Digitalpakt? Was hat das Förderprogramm bislang erreicht?

Bedürftige Kinder sollen laut Koalitionsvertrag mit einem Tablet ausgestattet werden. ©Sebastian Gollnow/dpa Für welchen Zeitraum gilt der Dig...

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Wo steht der Digitalpakt? Was hat das Förderprogramm bislang erreicht?
Digitalpakt Schule Kind vor Tablet

Bedürftige Kinder sollen laut Koalitionsvertrag mit einem Tablet ausgestattet werden.

©Sebastian Gollnow/dpa

Für welchen Zeitraum gilt der Digitalpakt 2.0?

Ab dem 1. September 2026 kann der Digitalpakt 2.0 starten. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Bund und Länder hatten sich im Dezember 2025 auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2025 verständigt. Doch diese rückwirkenden Zahlungen für das Jahr 2025 stehen jetzt infrage. Der Bund habe das Startdatum offenbar ohne vorherige Rücksprache mit den Kommunen auf den 1. Januar 2026 verlegt, hieß es in einer Stellungnahme des Deutschen Städtetages vom März. Viele Kommunen hätten im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern bereits im Jahr 2025 Geld für die weitere Digitalisierung der Schulen ausgegeben. Wenn der Digitalpakts 2.0 jetzt erst rückwirkend zum 1. Januar 2026 startet, würden viele Städte, Landkreise und Gemeinden auf den hohen Kosten für die Anschaffung von digitalen Geräten und IT-Infrastruktur sitzenbleiben, weil sie für 2025 eben keine Mittel aus dem Digitalpakt bekämen, kritisiert der Städtetag in seiner Stellungnahme.

Problematisch ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände auch, dass die Förderlücke zwischen dem ersten und dem zweiten Digitalpakt weiter wächst, wenn der Bund das neue Programm tatsächlich erst rückwirkend ab 2026 starten lässt. Der erste Digitalpakt ist bereits im Mai 2024 ausgelaufen. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Welche Handlungsfelder werden mit dem Digitalpakt 2.0 gefördert?

Der Digitalpakt 2.0 setzt sich aus drei Handlungssträngen zusammen:

  • digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur (Finanzhilfen des Bundes an die Länder, Weiterleitung an die Schulträger)
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung in Verantwortung der Länder
  • „Digitales Lehren und Lernen“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Stärkung der Lehrkräftebildung

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.

Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden.

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt und technische Standards gesetzt. Ziel sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern.

250 Millionen Euro investiert der Bund in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte in Fortbildungen gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Wie soll die Mittelvergabe beim Digitalpakt 2.0 vereinfacht werden?

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunale Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten. Weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung sollen den Verwaltungsaufwand bei den Schulträgern und auch bei den Ländern reduzieren. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV) wurden mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt. Künftig können sich zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen.

Rückblick auf den ersten Digitalpakt Schule

Der Digitalpakt 2.0 bleibt weit hinter dem ersten Digitalpakt zurück. Lange hatten die Länder deshalb auch die Finanzierungszusage durch den Bund als zu gering kritisiert. Insgesamt 6,5 Milliarden Euro hatte der Bund für den ersten Digitalpakt Schule bereitgestellt. Zum Basispaket des Digitalpakts Schule von 5 Milliarden Euro sind in der Coronapandemie noch drei weitere Förderprogramme des Bundes mit einem Umfang von jeweils 500 Millionen dazugekommen. Diese Fördermittel des Bundes haben die Länder zusätzlich mit Eigenmitteln von 10 Prozent aufgefüllt, sodass die Fördersumme insgesamt 7,15 Milliarden Euro betrug.

Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckendenWLAN-Ausbau, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und von Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und den Aufbau einer professionellen IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden.

Für den Digitalpakt Schule musste zunächst das Grundgesetz geändert werden, weil die Länder die Hoheit über die Bildungspolitik haben und daher der Bund beim Thema Schulen eigentlich kein Mitspracherecht hat und somit die schulische Bildung auch nicht direkt mitfinanzieren kann. Seit 2018 haben das Bundesbildungsministerium und die Kultusministerien der Länder darüber verhandelt und schließlich den Artikel 104c im Grundgesetz entsprechend geändert. Im März 2019 wurde der Digitalpakt Schule dann beschlossen, zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ in Kraft.

Für den Digitalpakt 1.0 gab es ein aufwendiges Antragsverfahren. Schulen mussten zunächst ein technisch-pädagogisches Konzept ausarbeiten und dabei benennen, welche digitale Ausstattung sie benötigen. Die Konzepte mussten die Schulen an die Schulträger weiterleiten. Die Schulträger wiederum stellten dann einen Förderantrag beim Land. Sie bündelten dafür die Anträge der Schulen und stellten anschließend einen Gesamtantrag. Das Land prüfte den Antrag. Wurde er bewilligt, konnten die beantragten Geräte oder die Software bestellt oder installiert werden. Das Geld floss aber erst, wenn der Prozess abgeschlossen war.

Weiterhin großer Bedarf an Ausstattung und Fortbildung

Dass es auch bis 2030 weiterhin großen Bedarf gibt, zeigt auch das Deutsche Schulbaromter der Robert Bosch Stiftung. In der repräsentativen Umfrage vom Juni 2023 wurden die Lehrkräfte unter anderem nach dem Stand der Digitalisierung befragt. Auch wenn die Internetverbindungen an Schulen im Vergleich zur Lehrerumfrage 2020 demnach deutlich besser geworden sind, sah immer noch die Hälfte der Lehrkräfte (50 Prozent) einen großen Verbesserungsbedarf bei der technischen Ausstattung der Schulen. Es zeigte sich deutlich, dass Schulen in einem eher benachteiligten Umfeld, in dem mehr als die Hälfte der Eltern Transferleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, auch bei der digitalen Infrastruktur benachteiligt sind. Hier sahen 61 Prozent der Befragten großen Verbesserungsbedarf. Und auch die technische Ausstattung der Lehrkräfte fehlte an diesen Schulen besonders. 40 Prozent der Lehrkräfte an Schulen in schwierigen Lagen gaben an, dass sie Verbesserungsbedarf bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Dienstgeräten haben.

Im November 2023 wurden die Lehrkräfte im Rahmen des Deutschen Schulbarometers 2024 zur Nutzung der digitalen Medien im Unterricht befragt: Über zwei Drittel der Lehrkräfte (69 Prozent) halten sich demnach für kompetent, digitale Medien im Unterricht einzusetzen und Lerninhalte mit digitalen Medien effizient zu vermitteln (70 Prozent). Dass sie ihren Schülerinnen und Schülern geeignete Lern-Apps empfehlen können, geben ebenfalls zwei Drittel der Lehrkräfte an. Zudem berichten 61 Prozent der Lehrkräfte, dass sie digitale Angebote wie Lernprogramme regelmäßig im Unterricht zur Lernförderung einsetzen. Trotz dieses insgesamt hohen Anteils an Personen, die sich als kompetent einschätzen, fühlen sich nur 51 Prozent der Lehrkräfte auf diese Aufgabe vorbereitet.

Länderübergreifende Projekte im Digitalpakt Schule

eduCheck digital

Mit „eduCheck digital“ (EDCD) arbeiten die Län der an einem gemeinsamen Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien. Ziel ist es, Standards und Verfahren zur Prüfung digitaler Bildungsmedien zu entwickeln, damit diese im Unterricht technisch zuverlässig und rechtskonform eingesetzt werden können. Zur Finanzierung wurden Mittel aus dem Digitalpakt Schule in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro eingesetzt.

Portal für berufliche Bildung

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte beruflicher Schulen. Die Plattform stellt Informationsangebote und Material für alle Länder bereit. Zuständig für die Projektumsetzung ist das FWU, das Medieninstitut der Länder.

Schulcloud

Die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen entwickelten im Rahmen des Digitalpakts Schule mit dem Projekt Schulcloud-Verbund eine gemeinsame Lehr- und Lerninfrastruktur auf Basis des Forschungsprojektes der HPI Schul-Cloud.

SODIX/MUNDO

SODIX ist eine Schnittstelle und Austauschplattform für Bildungsmedien. Die Materialien werden über KI analysiert, Schlüsselwörter identifiziert und so den unterschiedlichen Lehrplänen zugeordnet. MUNDO ist eine frei zugängliche Bildungsmediathek, die Lehrende durch geprüftes Bildungsmaterial unterstützen soll.

TBA – Technologiebasiertes Assessment

Mit TBA und TBA II wird eine länderübergreifende Testinfrastruktur für die Entwicklung, die Administration und die Auswertung onlinebasierter Verfahren zur Diagnostik und Leistungsfeststellung erstellt.

VIDIS

VIDIS ist ein Onlinevermittlungsdienst, über den digitale Bildungsangebote für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit bestehenden Schulaccounts erreichbar werden sollen. VIDIS ist im Februar 2021 gestartet, für die Projektumsetzung ist das FWU, das Medieninstitut der Länder, verantwortlich.