Wiesbaden: Gericht stoppt Abschiebung von drei Monate altem Baby ohne seine Eltern

Die Klagen der Eltern gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge laufen noch. Sie dürfen daher vorerst in Hessen bleiben. Ihre drei Monate alte Tochter sollte laut einem Bescheid des BAMF allerdings abgeschoben werden.

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Wiesbaden: Gericht stoppt Abschiebung von drei Monate altem Baby ohne seine Eltern

Drei Monate alt :

Gericht stoppt Abschiebung von kurdischem Baby ohne Eltern

15.10.2026, 13:54Lesezeit: 2 Min.

Vorläufiger Abschiebestopp: Die Regel, wonach die Eltern vorerst in Hessen bleiben dürfen, sollte für den Säugling nicht mehr gelten.

Vorläufiger Abschiebestopp: Die Regel, wonach die Eltern vorerst in Hessen bleiben dürfen, sollte für den Säugling nicht mehr gelten.dpa

Die Klagen der Eltern gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge laufen noch. Sie dürfen daher vorerst in Hessen bleiben. Ihre drei Monate alte Tochter sollte laut einem Bescheid des BAMF allerdings abgeschoben werden.

Ein kurdisches Baby darf nicht ohne seine Eltern aus Hessen in die Türkei abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorerst aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dass ein dreimonatiges Mädchen „nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand“, heißt es in dem unanfechtbaren Eilbeschluss (7 L 2405/26.WI.A). Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Das BAMF mit Hauptsitz in Nürnberg hatte schon 2025 die Asylanträge der aus der Türkei stammenden kurdischen Eltern des Babys abgelehnt. Dagegen klagen diese – bislang ohne abschließende Entscheidung. Die Familie lebt gegenwärtig im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Für ihr in diesem Jahr in Deutschland geborenes Kind beantragten die geflohenen Eltern erst nach den jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl. Demnach greift inzwischen nach einer Klage nicht mehr grundsätzlich ein vorläufiger Abschiebestopp.

Laut dem Eilbeschluss muss angesichts der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz von Familien jedoch der Einzelfall betrachtet werden. Ein hohes Gewicht habe die Betroffenheit eines sehr kleinen Kindes, „das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt“, hieß es. Dies gelte in solchen Fällen auch bei Eltern ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet, die nur während ihres Asylverfahrens hier bleiben dürften.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verwies auf mehrere andere entsprechende Gerichtsentscheidungen und kritisierte: Dass das BAMF „sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen, ist für das Gericht unverständlich“.