„Du musst dir deinen Schmuck erarbeiten“: Heimbewohnerin in Saarbrücken vergewaltigt? Altenpfleger bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Ein 37-jähriger Altenpfleger soll eine 60-jährige Bewohnerin eines Saarbrücker Pflegeheims mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.
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„Du musst dir deinen Schmuck erarbeiten“ Heimbewohnerin in Saarbrücken vergewaltigt? Altenpfleger bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Saarbrücken · Ein 37-jähriger Altenpfleger soll eine 60-jährige Bewohnerin eines Saarbrücker Pflegeheims mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.
07.09.2026 , 19:02 Uhr
Im Prozess gegen einen Altenpfleger vor dem Saarbrücker Landgericht stehen Vergewaltigungsvorwürfe im Raum.
Foto: Oliver Dietze/dpa/Oliver Dietze
Im Prozess gegen einen 37-jährigen Altenpfleger vor dem Saarbrücker Landgericht stehen schwere Vorwürfe im Raum. Die Staatsanwaltschaft wirft Tim M. vor, eine Bewohnerin eines Saarbrücker Pflegeheims in drei Fällen sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. In einem Fall soll die Frau zudem verletzt worden sein. M. bestreitet die Vorwürfe.
Die Anklage bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 29. April 2025. Die heute 62-jährige Frau war damals 60 Jahre alt. Sie lebt wegen einer Erkrankung mit Krampfanfällen in dem Pflegeheim. Nach Angaben der Einrichtungsleitung ist sie kognitiv klar und nicht dement. Sie habe nur ein wenig „Probleme mit der Zeiteinordnung“. Der Angeklagte M. arbeitete dort bis zum 29. April 2025 als Pfleger, ehe ihn die Heimleitung wegen der Vorwürfe freistellte und später fristlos kündigte.
Staatsanwaltschaft schildert drei mutmaßliche Taten
Die Staatsanwaltschaft trug am Montag die Vorwürfe vor. Demnach geht sie nach ihren Ermittlungen davon aus, dass die Taten jeweils abends im Zimmer der Bewohnerin geschahen. Die genauen Zeitpunkte seien nicht mehr feststellbar. Einzig eingrenzbar: Die letzte Tat soll nur wenige Tage vor der Freistellung passiert sein.
Angefangen habe alles mit einem Kuss, den die Frau offenbar erwidert hatte, so sagen es Zeugen. Das habe die Frau erzählt. Bis der Mann mehr wollte. Alles, was danach kam, sei ihr zuwider gewesen, berichteten Zeugen am Montag. Das geht auch aus den Schilderungen in der Anklageschrift hervor. Das Opfer selbst sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Videoschalte aus. Sie war mehr als zwei Stunden im Zeugenstand.
Laut Staatsanwaltschaft soll M. in einem ersten Fall versucht haben, in sie einzudringen. Als dies nicht möglich gewesen sei, soll er sie mit einem Finger penetriert haben. Die Frau habe dabei „Bitte, bitte nicht, es tut so weh“ gerufen. Laut Anklage erlitt sie Schmerzen und eine leichte vaginale Blutung.
Nach der Tat habe sie angekündigt, das Geschehen melden zu wollen. M. soll ihr sinngemäß erklärt haben, wegen ihrer Erkrankung werde man ihr ohnehin nicht glauben. Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Vorwurf als schwere Vergewaltigung und Körperverletzung.
In einem zweiten Fall soll M. die Hände der Frau über ihrem Kopf am Bett angebunden haben – und soll sich dann an ihr vergangen haben. Auch diesen Vorwurf wertet die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung.
Schmuck und DNA-Spuren spielen eine zentrale Rolle
Der dritte Vorwurf soll sich in der Woche vor dem 29. April ereignet haben. M. soll Tage zuvor Schmuck aus dem Zimmer der Bewohnerin entwendet haben, das Opfer hatte das Verschwinden sogar der Heimleitung gemeldet, wie diese im Zeugenstand aussagte. Bis M. dem Opfer erklärte, eine Überraschung für sie zu haben, er würde sie ihr auf ihrem Zimmer zeigen. Dort habe er die Hosen heruntergelassen. Um sein Glied habe er die Armbänder der Frau gewickelt gehabt. „Du musst dir deinen Schmuck erarbeiten“, habe er zu ihr gesagt. Die Frau wollte nicht, er habe sie dennoch dazu gezwungen. Auch diesen Vorwurf verfolgt die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung.
Am Schmuck finden die Ermittler später DNA-Spuren des Angeklagten, die nicht durch „einfaches Berühren kommen können“, wie Rosetta Puma, die Anwältin der Nebenklage, am Rande des Prozesses erklärte. Ein Gutachter wird sich dazu noch vor Richterin Kathrin Christian äußern.
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Angeklagter bestreitet die Vorwürfe vor Gericht
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe die Frau nie vergewaltigt. Die DNA am Schmuck? Er habe ihr den Schmuck wiederholt nach Krampfanfällen abgenommen und ihn weggelegt, sagte er.
Er und die Frau hätten sich gut verstanden. Nach ihren Krampfanfällen habe er sie getröstet und gelegentlich in den Arm genommen. Sie habe sich wegen ihrer Anfälle von anderen Bewohnern ausgeschlossen gefühlt. Sie habe ihm auch wiederholt Avancen gemacht und gesagt, er sei ihr Typ, wenn es seine Verlobte nicht gäbe. Noch an seinem letzten Arbeitstag habe sie ihn um Hilfe gebeten.
Ende April 2025 offenbarte sich die Frau einer Mitarbeiterin. Danach sprach sie mit Weiteren, die am Montag auch im Zeugenstand waren. Die Frau sei aufgebracht und ängstlich gewesen, schilderten sie unisono. Sie habe gewollt, dass die Vorfälle aufhören. Eine Zeugin sagte, die Bewohnerin habe geweint und habe nicht gewollt, dass M. seinen Arbeitsplatz verliert. Er solle lediglich nicht mehr auf ihrer Station arbeiten. Sie habe sich aber mit einem Einschalten der Polizei einverstanden erklärt.
In einem Konfrontationsgespräch mit der Heimleitung habe der Angeklagte zunächst alles bestritten. In einem weiteren Gespräch mit der Rechtsabteilung habe er angeblich gewusst, um welche Bewohnerin es gehe. Die Leitung erklärte, sie selbst habe ihm den Namen in diesem Gespräch nicht genannt. M. sagte am Montag vor Gericht, die Heimleitung habe ihm vorher den Namen genannt. M. sei anschließend fristlos gekündigt worden. Der Prozess wird fortgesetzt. (lck)