Prozess in Renens: Waadtländer soll 15 Menschen gefoltert haben

Publiziert7. September 2026, 08:02Prozess in Renens VDDylan* (33) stach Opfer mit Nadeln und versetzte ElektroschocksEinem 33-jährigen Mann aus dem Kanton Waadt werden mehr als ein Dutzend Straftaten zwischen 2...

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Prozess in Renens: Waadtländer soll 15 Menschen gefoltert haben

Publiziert7. September 2026, 08:02

Prozess in Renens VDDylan* (33) stach Opfer mit Nadeln und versetzte Elektroschocks

Einem 33-jährigen Mann aus dem Kanton Waadt werden mehr als ein Dutzend Straftaten zwischen 2010 und 2018 vorgeworfen. Am Montag beginnt der Mammutprozess gegen ihn.

20 Minuten Newsdesk

Dylan* (Name geändert) muss sich ab Montag in Renens VD vor dem Gericht verantworten. Eine rund vierzig Seiten lange Anklageschrift fasst alle Straftaten zusammen, die dem 33-Jährigen aus dem Kanton Waadt vorgeworfen werden. 15 Opfer werden im Dokument aufgeführt, aber nur vier haben Straf- und Zivilklage eingereicht. Die anderen zehn lehnten dies ab, unter anderem aus Angst vor Vergeltungsmassnahmen.

Unter den Betroffenen sind acht Frauen. Zwischen 2010 und 2018 soll sich der Angeklagte zunächst normal verhalten, doch dann sein Verhalten schlagartig geändert haben. Er soll täglich häusliche Gewalt angewendet und seine Opfer stundenlang gefesselt, sie mit blossen Fäusten geschlagen, ihnen Metallpfeile in die Haut getrieben oder ihnen Taser-Schläge auf die Genitalien versetzt haben.

Freiheitsberaubung und Elektroschocks

Neben dem Versuch der einfachen und schweren Körperverletzung wird dem 33-Jährigen auch der qualifizierten Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der Freiheitsberaubung unter erschwerenden Umständen – nämlich Grausamkeit – beschuldigt.

Der Waadtländer soll mehrere seiner Opfer gefoltert haben, nachdem er sie eingesperrt hatte. Weil ein Freund ihm einen kleinen Geldbetrag angeblich nicht zurückgezahlt hatte, soll Dylan ihn zum Beispiel gefesselt, geschlagen und anschliessend zwei Nadeln in die Haut gestochen haben, bevor er diese mit Kabel verband, um ihm mehrere Elektroschocks zu versetzen.

Mit einem Taser soll der Angeklagte mehreren seiner Opfer Elektroschocks in die Genitalien verabreicht haben.

Mit einem Taser soll der Angeklagte mehreren seiner Opfer Elektroschocks in die Genitalien verabreicht haben.VQH

Ein weiteres Opfer soll mehrmals mit einem Lötkolben verbrannt worden sein. Einige tragen noch heute körperliche Spuren dieser Gewalt. Eines von ihnen soll einen Hörverlust von 80 Prozent am rechten Ohr erlitten haben, da die regelmässigen Schläge gegen seinen Kopf die Knochen des Schädels zusammengedrückt haben sollen.

Drei weitere Angeklagte

Zwei Männer und eine Frau werden in der Anklageschrift ebenfalls genannt, weil sie an einer von Dylan im August 2018 organisierten Entführung beteiligt gewesen sein sollen. Der Waadtländer und seine Komplizen sollen einem Bekannten, der Dylans regelmässige Gewalt gegen seinen Hund angezeigt haben soll, eine Falle gestellt haben.

Die Frau soll ihn unter dem Vorwand eines romantischen Treffens in einen Wald bei Oron VD gelockt haben, bevor die drei Männer über ihn herfielen. Die vier Angeklagten sollen das Opfer dann verprügelt und ihm Taser-Schläge versetzt, es mit einem Messer bedroht und ihm Tränengas ins Gesicht gesprüht haben. Das Opfer, das über Nacht in der Wohnung von Dylan festgehalten worden sein soll, soll sich am nächsten Tag zu einem Familienmitglied in Frankreich geflüchtet haben. Es gehört zu den vier Klägern.

Psychologischer Terror

Gemäss Anklageschrift soll Dylan zu jedem seiner Opfer eine zwiespältige Beziehung aufgebaut haben. Nach den mutmasslichen psychischen und körperlichen Folterungen soll er sich jeweils entschuldigt und versucht haben, die Betroffenen in den Arm zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt sollen sie teilweise noch blutüberströmt oder von seinen Schlägen benommen gewesen sein.

Wenn die Opfer ihn anzeigen wollten, soll der Waadtländer ihnen Schuldgefühle eingeredet haben, um zu verhindern, dass seine Taten bekannt werden.

Dieses Vorgehen soll es ihm ermöglicht haben, seine Opfer vollständig sozial zu isolieren und so absolute Kontrolle auszuüben. 2018 wurde der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen und anschliessend in den vorzeitigen Strafvollzug versetzt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren.

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