Ehemaliger Gefangener schildert systematischen Missbrauch in JVA Wiesbaden

Ein ehemaliger Insasse des Gefängnisses Wiesbaden erhebt schwere Vorwürfe des systematischen Machtmissbrauchs: Er sei dort mehrfach rechtswidrig in eine Hochsicherheitszelle gesperrt worden. Das Justizministerium räumt ein, einen anderen, ähnlichen Fall zu kennen.

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Ehemaliger Gefangener schildert systematischen Missbrauch in JVA Wiesbaden

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Wieder Kritik an Haftsystem Ehemaliger Gefangener schildert systematischen Missbrauch in JVA Wiesbaden

Ein ehemaliger Insasse des Gefängnisses Wiesbaden erhebt schwere Vorwürfe des systematischen Machtmissbrauchs: Er sei dort mehrfach rechtswidrig in eine Hochsicherheitszelle gesperrt worden. Das Justizministerium räumt ein, einen anderen, ähnlichen Fall zu kennen.

Blick durch ein Gitter in einem grünen Park, dahinter steht ein junger Mann mit Mütze mit dem Rücken zur Kamera.

Amir Naziri* beim Interview in Frankfurt: Er vermutet, dass er bewusst gequält wurde. Bild © Anikke Fischer (hr)

Wer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, hat laut Gericht gegen das Gesetz verstoßen. Doch halten sich die hessischen Justizvollzugsanstalten selbst immer an Recht und Gesetz?

Nach vorhergegangenen Berichten im vergangenen Jahr von ehemaligen Justizvollzugsmitarbeitenden, darunter auch über Willkür und Machtmissbrauch, lässt nun auch die Schilderung eines ehemaligen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wiesbaden daran Zweifel aufkommen.

Dort soll es nach Angaben von Amir Naziri (Name von der Redaktion geändert) normales Prozedere gewesen sein, ihn rechtswidrig in einen besonders gesicherten Haftraum geschlossen (bgH) zu sperren - den sogenannten Bunker.

In einem Fall sei er dort durch Überhitzung gequält worden. Anlass sei das Durchführen von Drogenscreenings mittels Urinkontrolle gewesen.

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00:40 Min.|24.08.26|Joelle Westerfeld

Bild © hessenschau.de| zur Audio-Einzelseite

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Ex-Häftling: "Das war für uns ganz normal"

In der JVA Wiesbaden verbrachte der heute 27-Jährige einen Teil seiner Jugendhaftstrafe wegen Drogenhandels. Er saß dort in den Jahren 2023 und 2024 ein.

Die Erinnerung an den besonders gesicherten Haftraum der JVA Wiesbaden ist für Naziri bis heute präsent. In einen solchen Raum darf ein Gefangener laut Gesetz nur gebracht werden, wenn von ihm die Gefahr von Gewalttätigkeiten, Selbstverletzung oder Selbsttötung ausgeht.

Jede Unterbringung im bgH ist meldepflichtig. Der Missbrauch ist gesetzeswidrig und kann eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellen.

Naziri ist nach eigener Aussage während seiner Haft "mehrere Dutzend Male" rechtswidrig in den bgH gesperrt worden, allein zu dem Zweck, um dort die Urinkontrolle durchzuführen. "Nicht nur ich, bei vielen anderen Insassen wurde das auch so gemacht - das war für uns ein ganz normales Prozedere, über das wir uns oft unterhalten haben."

Weitere Informationen

Besonders gesicherter Haftraum

  • Die Voraussetzungen: Wann ein Gefangener in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände - kurz bgH - untergebracht wird, ist in den Paragrafen 50 und 51 des hessischen Vollzugsgesetzes und den entsprechenden Parallelgesetzen geregelt: Ein Gefangener darf nur in einem solchen Raum untergebracht werden, wenn nach seinem Verhalten oder aufgrund seines psychischen Zustandes in erhöhtem Maß die Gefahr von Gewalttätigkeiten, der Selbstverletzung oder der Selbsttötung besteht.
  • Die Ausstattung: Ein besonders gesicherter Haftraum ist nach Angaben des hessischen Justizministeriums mit einer Kamera sowie einer Haftraumkommunikationsanlage, einer Falt-Matratze und einer in den Boden eingelassenen Toilette ausgestattet. Der Toilettenbereich werde durch die Kamera verpixelt. Den dort Inhaftierten würden Decken, Hemden und Unterhosen, jeweils aus Papier, zur Verfügung gestellt. Ob die Papier-Objekte weggelassen werden, falls sie zur "Selbstschädigung missbraucht" werden könnten, entscheidet laut Ministerium die Anstaltsleitung oder ihre Vertretung.
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Naziri: "Fünf Stunden in der Hitze bis zum Nervenzusammenbruch"

Ein Ereignis war dabei für Naziri besonders traumatisch, wie er schildert: "Einmal wurde ich gegen 6 Uhr geweckt und in den bgH in den Keller gebracht, für das Abgeben einer Urinprobe. Ich konnte das nicht so gut und hatte Hemmungen, wenn man mich dabei beobachtet." Deswegen habe die Abgabe bei ihm oft besonders lang gedauert.

An diesem Tag sei die Bodenheizung offenbar auf voller Stärke gelaufen. "Das war etwas, das sonst nie vorkam, der Raum war wie eine Sauna", so Naziri. Die Lüftung habe offenbar auch nicht funktioniert.

"Ich bekam kaum Luft, begann stark zu schwitzen und hatte Kreislaufprobleme", erinnert sich Naziri. Auf seine Hilferufe über die Rufanlage habe niemand reagiert. "Insgesamt verbrachte ich über fünf Stunden in diesem Raum, in dieser unerträglichen Hitze. Das hat bei mir irgendwann zu einem Nervenzusammenbruch geführt."

Warum reagierte kein JVA-Beamter?

Als er schließlich wieder hochgebracht worden sei, habe er im Beamtenbüro mehrere Bedienstete und Sozialarbeiterinnen gesehen. Einige hätten geschmunzelt oder gelacht. In dem Büro standen nach Angaben von Naziri Monitore, die Livebilder aus dem besonders gesichertem Haftraum zeigten.

Warum dort gelacht wurde und keiner auf seine Hilferufe reagiert hatte, obwohl er anscheinend beobachtet worden war - eine Frage, die ihn quält. "Für mich war das eine extrem demütigende Erfahrung, die ich bis heute nicht vergessen kann", schildert Naziri.

Ein Polizeiauto steht auf Zufahrt der JVA Wiesbaden, das Gebäude ist eingezäunt, es ist Stacheldraht zu sehen.

Zufahrt zur JVA Wiesbaden (Archivbild). Bild © IMAGO / brennweiteffm

Justizministerium bestätigt einen Vorfall

Das hessische Justizministerium bestätigte auf Anfrage von hessenschau, die Anstaltsleiterin der JVA Wiesbaden habe "erstmals im Mai 2025" von einem Fall erfahren, bei dem ein Inhaftierter in dem Gefängnis rechtswidrig anlässlich einer Urin-Kontrolle in einen Besonders gesicherten Haftraum eingeschlossen worden sein soll. Dieser soll sich im Mai 2025 ereignet haben, betroffen war ein damals 20-jähriger Gefangener.

Das Ministerium beschreibt, dass bei dem Fall "die Betäubungsmittel-Urinkontrolle in dem Vorraum eines besonders gesicherten Haftraums ohne Kameraüberwachung durchgeführt werden sollte und der Gefangene für die Zeit, bis die Kontrolle durchgeführt werden kann, in einen besonders gesicherten Haftraum eingeschlossen wurde".

Disziplinarverfahren gegen Bedienstete

Dabei gilt grundsätzlich, dass das Anordnen der Unterbringung im bgH grundsätzlich die Anstaltsleitung trifft. Nur bei Gefahr im Verzug dürften laut Justizministerium auch andere Bedienstete entscheiden - die Anstaltsleitung ist jedoch unverzüglich zu informieren. Die Anordnung und die Gründe - einschließlich der Beteiligung des ärztlichen und gegebenenfalls des psychologischen Dienstes - sind zu dokumentieren.

Gegen die beteiligten Bediensteten soll laut Ministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sein. Zwischenzeitlich seien Geldbußen gegen die Bediensteten verhängt worden und die Anstaltsleitung habe das Anstaltspersonal "nochmals darauf hingewiesen", dass der besonders gesicherte Haftraum nicht zum alleinigen Zweck von Urinkontrollen genutzt werden dürfe.

Ministerium zu Fall Naziri: "Keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten"

Zu dem von Amir Naziri geschilderten Fall schreibt das Justizministerium, eine Prüfung der Leitung der JVA Wiesbaden habe "keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten bei der Behandlung dieses ehemaligen Gefangenen ergeben". Weder dem Bereichsleiter noch seinem ehrenamtlicher Betreuer seien Klagen über schlechte Behandlung durch Bedienstete der JVA Wiesbaden vorgebracht worden.

Naziri betont jedoch, er habe während seiner Zeit in der JVA Wiesbaden mehrmals die beteiligten JVA-Beamten sowie die Sozialarbeiterin dazu angesprochen - seine Beschwerden seien ignoriert worden.

In Bezug auf den überhitzten Raum betont das Ministerium: "Die Belegung eines besonderes gesicherten Haftraums darf nur dann erfolgen, wenn die technischen Einrichtungen - so auch die Bodenheizung und die Lüftung - funktionsfähig sind." Eine möglicherweise absichtlich erfolgte Überhitzung des Raumes zieht das Ministerium demnach nicht in Betracht.

Korrekt sei, dass sich Bedienstete unterschiedlicher Berufsgruppen in den Stationsbüros aufhalten. Weitere Vorwürfe lassen sich laut hessischem Justizministerium mit den vorliegenden Informationen nicht überprüfen.

Justiz-Skandal in Bayern zur besonders gesicherten Einzelhaft

Der Landesverband der Gewerkschaft Strafvollzug Hessen (BSBD) betont auf Anfrage von hessenschau: "Wir haben vollstes Vertrauen darin, dass unsere Bediensteten ihrem Dienst regelkonform, verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen verrichten."

Dass Häftlinge ohne entsprechende rechtliche Grundlage über lange Zeiträume in diese Spezial-Zellen gesteckt worden und dort gequält worden sein sollen, war einer der Gründe, die in Bayern im Fall der JVA Augsburg-Gablingen zu einem Justiz-Skandal geführt haben. Dort ist unter anderem von Folter-Vorwürfen die Rede.

Auch im Gefängnis gelten Menschenrechte

Für Inhaftierte gelten die grundlegenden Menschenrechte, unter anderem auch auf körperliche Unversehrtheit. Der Frankfurter Strafrechtsexperte Tobias Singelnstein betont, es sei "zentral, dass den Gefangenen durch die Anstalten und die Bediensteten quasi auch vorgelebt wird, welche Bedeutung Recht und Grundrechte in der Gesellschaft haben".

Gefangene dürften vom Staat - abgesehen vom Freiheitsentzug - nicht schlechter behandelt werden als andere Menschen.

Die Erfolgsaussichten, wenn sich Inhaftierte gegen rechtswidriges Verhalten von JVA-Beamten wehren wollten, seien aber recht gering. "Als Gefangener ist man stark stigmatisiert und steht in der Glaubwürdigkeitshierarchie relativ weit unten", so Rechtsexperte Singelnstein.

Letzten Endes komme es auf die Beweislage an, auf Zeugenaussagen und Dokumente - nur seien diese unter Haftbedingungen schwer zu beschaffen.